– Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu
– Sanierung nach nur fünf Monaten abgeschlossen
– Geschäftsbetrieb während der Eigenverwaltung uneingeschränkt fortgeführt
Bremen, 4. Mai 2021. Die Gläubiger im Verfahren des Gesamthafenbetriebsverein im Lande Bremen e. V. (GHBV) haben den von der Geschäftsführung vorgelegten Insolvenzplan mit einer überwältigenden Mehrheit von 99,92 Prozent zugestimmt. GHBV-Sanierungsvorstand Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH begrüßt diesen wichtigen Schritt im Verfahren: Durch die erfolgte Zustimmung ist die Sanierung des GHBV nunmehr erfolgreich abgeschlossen. Das Verfahren in Eigenverwaltung kann jetzt sehr zeitnah aufgehoben und damit innerhalb nicht mal eines halben Jahres nach der Antragstellung Anfang Dezember 2020 beendet werden.
Das Amtsgericht Bremen hat den vorgelegten Plan im Abstimmungstermin bereits bestätigt, er wird damit Mitte Mai rechtskräftig. Das Verfahren in Eigenverwaltung kann dann in den kommenden Wochen aufgehoben werden. Rund 770 Arbeitsplätze bleiben damit erhalten.
Nachhaltige Neuaufstellung im Verfahren
Die Idee der sozialen Sicherung ebenso wie einer bedarfsgerechten Vermittlung von Hafenarbeitern durch Schaffung eines Hafengesamtbetriebes hat eine über hundertjährige Geschichte. Der Gesamthafenbetriebsverein (GHBV) war aber bereits seit längerem in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. In den bremischen Häfen gibt es Rückgänge beim Gesamtgüterumschlag und auch der Gesamthafenbetriebsverein verzeichnete seit 2016 sinkende Umsätze und Schichten. Ein im vergangenen Jahr verhandeltes Zukunftskonzept konnte nicht wie geplant umgesetzt werden, die Verantwortlichen stellten daher Anfang Dezember 2020 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.
Ziel des Verfahrens war die nachhaltige Neuaufstellung und Anpassung der Unternehmensstrukturen an die veränderten Rahmenbedingungen. Dafür werden nun unter anderem die laufenden Kosten gesenkt, die Verwaltung zentralisiert und auch millionenschwere Sozialplanmaßnahmen zum Ausgleich sozialer Härten beim Personalabbau eingesetzt. Aus dem Verein wird zudem nun eine GmbH, aber der Rechtsträger und damit das Unternehmen bleibt weiter erhalten.
Der Betrieb wurde seit Verfahrensbeginn Anfang Dezember 2020 uneingeschränkt fortgeführt. In den vergangenen Wochen und Monaten führte das Sanierungsteam um den Sanierungsvorstand Dr. Kaufmann zahlreiche Gespräche mit allen Beteiligten, die im Ergebnis die beteiligten Gläubigergruppen überzeugten und zur klaren Annahme des Insolvenzplans über alle stimmberechtigten Gruppen hinweg führten. Der Plan konnte so noch in der ersten Gläubigerversammlung am vergangenen Freitag vom Insolvenzgericht bestätigt werden.
„Die Häfen stehen vor großen Herausforderungen – und damit auch der GHBV. Aber die große Zustimmung zum Insolvenzplan zeigt, dass wir gemeinsam eine gute Lösung für alle Beteiligten erarbeitet haben, mit der der Verein, ab Anfang Juni dann in der Rechtsform der GmbH, für die zukünftigen Herausforderungen gut aufgestellt ist. Alle Beteiligten, die am Sanierungsprozess mitgewirkt haben, insbesondere Klaus Rommel als operativem Geschäftsführer des GHBV, Peter Marx und Inga Wolniczak vom UBH, dem Team der FIDES Corporate Finance GmbH um Tobias Kersten, meinen PLUTA-Kollegen sowie den beteiligten Betriebsräten, der Gewerkschaft ver.di sowie der Bremischen Hafenwirtschaft und nicht zuletzt dem bestellten Sachwalter Edgar Grönda gilt mein herzlicher Dank für die in der Sache harten, aber ergebnisorientierten Verhandlungen sowie die Unterstützung bei der Sanierung dieser wichtigen Institution“, sagt Sanierungsvorstand und PLUTA-Anwalt Dr. Kaufmann.
Der gerichtlich bestellte Sachwalter Edgar Grönda ergänzt: „Ziel war es, einen modernen, flexiblen, den Anforderungen der Hafeneinzelbetriebe gerecht werdenden Gesamthafenbetrieb zu schaffen und dabei die sozialen Belange der von den notwendigen Personalmaßnahmen betroffenen Beschäftigten bis zur absoluten Grenze des in einem Insolvenzverfahren finanziell Machbaren zu wahren. Die Zustimmung aller Gläubigergruppen zum Insolvenzplan sowie die sofortige Bestätigung durch das Insolvenzgericht noch in der ersten Gläubigerversammlung sprechen aus meiner Sicht für sich. Im Konsens aller relevanter Gläubigergruppen ist für die traditionsreiche Idee des Gesamthafenbetriebes wieder eine tragfähige Grundlage geschaffen.“
Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen. Das Unternehmen darf unter Aufsicht eines Sachwalters und unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst durch das Verfahren führen.