Titelthema | INDat Report 06_2020 | Juli 2020

Halbjahresstatistik 2020 und Redaktion aktuell

Statistiken zu sämtlichen Insolvenzgerichten in Deutschland mit „TOP 300 Verwalter“-Statistik, Ranglisten der Verwalter und Kanzleien in den einzelnen Bundesländern und Aufstellung der Insolvenzgerichte

» RegE eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des RSB-Verfahrens
Deutliche Kritik, aber auch großer Zuspruch
» Bericht des High Level Forums u. a. zum Unternehmensinsolvenzrecht
Neuer Harmonisierungsvorschlag aus Brüssel
» Unternehmensinsolvenzverfahren vom 01.01.2020 bis 30.06.2020
Bestellungen an allen Insolvenzgerichten, Rankings der Verwalter und Kanzleien nach Bestellungen und nach Umsätzen

(…)

Editorial | Peter Reuter | INDat Report 06_2020 | Juli 2020

Gewappnet für die große Welle?

Die Aussetzung der Antragspflicht zeigt Wirkung. Während nahezu alle Branchen und Institutionen eine deutliche Zunahme der Insolvenzen erwarten, sind Antragsverhalten und (vorläufige) Eröffnungen stark rückläufig. Dass sich eine große Welle anstaut, steht außer Frage. Wann also das Insolvenzrecht wieder »aktivieren«, wie bestmöglich auf die Welle reagieren?
Die Aussetzung erfüllt laut Praktikern den Zweck, sich einen Überblick verschaffen und überbrücken zu können, bis Zuschüsse und KfW-Kredite fließen. Vorschläge lauten, die Zahlungsunfähigkeit zum 01.10.2020 wieder scharf zu stellen, aber den Überschuldungstatbestand weiter auszusetzen, da eine seriöse Fortführungsprognose derzeit nicht möglich ist. Denn über allem schwebt eine Unsicherheit, Einschränkungen können jederzeit und überall Prognosen durchkreuzen.
Zur Abfederung der Welle post-COVInsAG und als Reaktion auf den weiterhin Corona-bedingten Schwebezustand schlägt Madaus ein Erleichterung und Unterstützung gewährendes Pandemiegesetz vor. Er sieht in der mittelfristigen Unrentabilität eine Parallele zur Aufbauphase eines Start-ups. Bei negativer Prognose komme aber das Insolvenzrecht zum Zug. Dieses erhält mit nachjustiertem ESUG und angepassten Insolvenzgründen ein Update, ergänzt um den präventiven Restrukturierungsrahmen. Hierzu gibt es die Idee, die Gerichte modular einzubinden und auf bisherige BWL-Gutachten zu setzen. Schon alleine mit der Insolvenz­welle und der Reform der Restschuldbefreiung haben die Gerichte genug zu tun.
Fachliche Vorschläge hin oder her. Der Mix aus vorgeschaltetem Pandemiegesetz, sog. Winterschlaf-Moratorium und präventivem Rahmen könnte auch politisch überzeugen, neben einem reformierten Insolvenzrecht auf die Welle, so gut es geht, vorbereitet zu sein. Diese Werkzeuge müssten genau dann einsatzbereit sein, wenn die Aussetzung endet.

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
Statistik 1. Halbjahr 2020
6
Impressum/Anzeigenübersicht
11
Statistik Barometer
Barometer Land
 
63
 
Kanzleiranking nach Verfahren und Umsätzen
Verwalterranking nach Umsätzen
 
101
Barometer Bund
Statistik Bund
 
8
 
Top 300 Verwalter
 
12
 
Ranking der Sachwaltungen
 
84
 
Verwalter im Internet
 
98
 
Übersicht Gerichte und Verfahren
 
100
 
Top 10 »Closed Shops«
Top 10 »Open Shops«
 
12
Statistik Länder
Statistik Städte
 
32
 
Baden-Württemberg
 
38
 
Bayern
 
46
 
Berlin
 
47
 
Brandenburg
 
48
 
Bremen
 
49
 
Hamburg
 
50
 
Hessen
 
68
 
Mecklenburg-Vorpommern
 
69
 
Niedersachsen
 
76
 
Nordrhein-Westfalen
 
86
 
Rheinland-Pfalz
 
90
 
Saarland
 
90
 
Sachsen
 
92
 
Sachsen-Anhalt
 
94
 
Schleswig-Holstein
 
97
 
Thüringen
 
64
Redaktionsteil
Namen & Nachrichten
Neue Spitze beim IX. Zivilsenat am Bundesgerichtshof
 
65
 
VID fordert mit neuem Vorschlag ein schnell umzusetzendes Berufsrecht
 
52
Webinare & Kongresse
Focus Day der Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung
Präventive Impulse aus der Warteschleife
60
Webinare & Kongresse
16. Mannheimer Insolvenzrechtstag online
Nur den Überschuldungstatbestand weiter aussetzen
102
 
Termine für Ihre Fortbildung
 
55
Hintergrund
Finaler Bericht des High Level Forums (HLF)
Neues aus Brüssel
56
Im Gespräch
BAKinso-Vorstand RiAG Frank Frind
RegE eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens