Das Insolvenzverfahren des DRK Martha-Stapenhorst-Heims in Bielefeld ist aufgehoben worden. Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter können darauf zählen, dass der DRK Landesverband als neu gewonnener Träger das nunmehr wirtschaftlich sanierte Pflegeheim stabil weiterführt.
Das Insolvenzgericht Bielefeld hat das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 4. August 2023 aufgehoben. Ende November 2022 war der Insolvenzantrag gestellt worden. Ursache für die Insolvenz waren insbesondere hohe Personalkosten durch den Einsatz von Leiharbeitern. Der DRK-Ortsverein Bielefeld war Eigentümer der Immobilie und auch alleiniger Gesellschafter.
Seit der Insolvenz wurden die Geschäfte des Heims von Rechtsanwalt Axel Geese von der Kanzlei Streitbörger geführt, nachdem das Insolvenzgericht ihn zum Insolvenzverwalter ernannt hatte. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens führte Geese Gespräche mit mehreren möglichen Investoren. „Wir sind sehr froh, dass wir mit dem DRK Landesverband einen kompetenten, zuverlässigen und wirtschaftlich starken Partner gefunden haben“, sagt Geese.
Der DRK Landesverband hat sämtliche Gesellschaftsanteile vom DRK Ortsverein übernommen und das notwendige Geld zur Verfügung gestellt, um das Heim trotz der Insolvenz weiter betreiben zu können.,
Darüber hinaus ist mit Christoph Schüler ein neuer Geschäftsführer eingesetzt worden. Er verfügt über die notwendige Erfahrung zur Leitung von Pflegeheimen in der Krise und hat in den letzten Monaten bereits eng mit dem Insolvenzverwalter zusammengearbeitet.
Personalentscheidungen wurden gemeinsam getroffen. Kündigungen konnten vermieden werden. Vielmehr sind neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden. Auch die Anzahl der Bewohner in dem Heim hat sich deutlich erhöht. Der von Rechtsanwalt Geese vorgelegte Insolvenzplan ist von den Gläubigern einstimmig angenommen und vom Insolvenzgericht rechtskräftig bestätigt worden, so dass das Insolvenzverfahren jetzt aufgehoben werden konnte.
Der jetzt eingeschlagene, erfolgreiche Weg soll fortgesetzt und weiteres Personal eingestellt werden. Mitarbeiter und Bewohner sollen sich auch unter neuer Trägerschaft jederzeit wohlfühlen.