Münster, 6. März 2026. Das Amtsgericht Münster hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ERKA Maschinenbau GmbH nach der Einleitung im Jahr 2025 am 1. Januar 2026 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Meyer von PLUTA bestellt, der zuvor im Jahr 2025 bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war. In seinem PLUTA-Team arbeiten Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff und Rechtsanwalt Leon Linz.
Trotz der erheblichen Bemühungen, der sehr intensiven Unterstützung aller Beteiligten und insbesondere der Beschäftigten im Unternehmen ist es nicht gelungen, im strukturierten M&A-Prozess (Investorenprozess) einen Käufer und ernsthaften Investor zu finden. Im Prozess sind über mehrere Monate 122 zuvor identifizierte potenzielle strategische Investoren und national wie international agierende Finanzinvestoren angesprochen worden. Mit fünf Parteien wurden ernsthafte und teilweise sehr intensive Verhandlungen geführt. Davon sind zuletzt nur noch zwei Parteien verblieben, die die Voraussetzungen für eine Übernahme nicht erfüllen konnten oder ihrerseits dann auch Abstand von einem Investment genommen haben. Nachdem parallel dazu die Auftragssituation des Unternehmens in Anbetracht der kaum beeinflussbaren (Voll-)Kosten nach Eröffnung des Insolvenzverfahren zu Unterdeckungen und Verlusten geführt hat, blieb aus insolvenzrechtlichen Gründen keine andere Möglichkeit, als eine Liquidationsentscheidung zu treffen.
In enger Abstimmung mit den Kunden und Auftraggebern werden die bestehenden Aufträge in den nächsten Wochen noch abgearbeitet und fertiggestellt. Alle Vertragsverhältnisse, Dauerschuldverhältnisse und insbesondere die Arbeitsverhältnisse wurden unter Beachtung der insolvenzrechtlichen Vorschriften beendet. Die Mitarbeiter sind in Betriebsversammlungen über die unerfreulichen Entwicklungen informiert worden. Mit dem Betriebsrat wurde ein Interessenausgleich und Sozialplan für die von der Betriebsstilllegung betroffenen Mitarbeiter vereinbart. Der Geschäftsbetrieb des Maschinenbauunternehmens wird zum 30. April 2026 eingestellt.
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Insolvenzverwalter Stefan Meyer äußert sich zur Situation: „Wir haben in den vergangenen Monaten und gerade in den letzten Wochen mit leidenschaftlicher Unterstützung aller Beteiligten sehr intensiv an einer Fortführungs- und Investorenlösung gearbeitet. Leider konnte trotz zwischenzeitlich guter Entwicklungen schlussendlich kein Investor von einem Einstieg überzeugt werden bzw. konnte die Voraussetzungen für eine Übernahme nicht darstellen. Diese Entwicklung ist für alle Beteiligten außerordentlich bedauerlich. Insbesondere denke ich hier an die Mitarbeitenden, die sehr loyal und zuverlässig für die Betriebsfortführung auch unter Insolvenzbedingungen gearbeitet haben; sie hätten es verdient, dass ihr Arbeitsplatz erhalten geblieben wäre.“
Über PLUTA
PLUTA hilft Unternehmen in rechtlich und wirtschaftlich herausfordernden Situationen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Restrukturierung, bei Transaktionen sowie bei der Sanierung und Fortführung in Krisen oder Insolvenzsituationen. Bei Bedarf übernehmen PLUTA-Sanierungsexperten dabei auch Führungsfunktionen in Unternehmen. Seit Gründung 1982 ist PLUTA stetig gewachsen und beschäftigt heute rund 500 Mitarbeiter in Deutschland, Spanien und Italien. Mehr als 290 Kaufleute, Betriebswirte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Ökonomen, Bankfachwirte, Buchhalter, Ingenieure und Fachkräfte für Insolvenzverwaltung, darunter viele mit Mehrfachqualifikationen, sorgen für praktikable, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. PLUTA gehört zur Spitzengruppe der Restrukturierungsgesellschaften, was Rankings und Auszeichnungen von INDat, JUVE, The Legal 500, Who’s Who Legal, brandeins, Wirtschaftswoche und Focus belegen.
Weitere Informationen unter www.pluta.net.