Traditionsunternehmen aus Halver setzt auf Eigenverwaltung – Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter – Rund 160 Beschäftigte betroffen
Halver, 10. Juni 2026 – Die Schürfeld Umformtechnik GmbH hat zur Fortsetzung ihres bereits eingeleiteten Sanierungskurses ein Schutzschirmverfahren beantragt. Das Amtsgericht Hagen hat dem Antrag am 8. Juni 2026 zugestimmt und eine vorläufige Eigenverwaltung unter einem Schutzschirm angeordnet. Von dem Verfahren sind rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen.
Hintergrund des Schrittes sind die anhaltend schwierigen Marktbedingungen in der Industrie. Insbesondere die Nachfrage nach Gesenkschmiedeteilen aus der Automobilbranche ist in den vergangenen beiden Jahren deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig belasten hohe Energie- und Personalkosten sowie der internationale Wettbewerbsdruck die Ertragslage des Unternehmens. Die Folge waren erhebliche Umsatzrückgänge und Verluste.
Sanierung soll Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern
Mit dem Schutzschirmverfahren nutzt Schürfeld frühzeitig die Möglichkeiten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), um die Restrukturierung außerhalb einer Regelinsolvenz voranzutreiben. Ziel ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig zu stärken und die Zukunft des Traditionsunternehmens zu sichern.
Im Rahmen des Verfahrens wird die Unternehmensberatung plenovia GmbH ein umfassendes Sanierungskonzept erarbeiten. Vorgesehen sind unter anderem eine stärkere Konzentration auf die Kernkompetenzen des Unternehmens sowie die Erweiterung des Kundenstamms.
„Wir verfügen über eine starke Marke mit einer mehr als 160-jährigen Unternehmensgeschichte sowie über hohe Entwicklungs- und Fertigungskompetenz. Gemeinsam mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitenden arbeiten wir daran, die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen erfolgreich umzusetzen. Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter“, erklärt die Geschäftsführung der Schürfeld Umformtechnik GmbH.
Produktion und Kundenversorgung gesichert
Für Kunden und Lieferanten ergeben sich durch das Verfahren keine Einschränkungen. Produktion, Auftragsbearbeitung und Auslieferungen werden unverändert fortgeführt. Auch die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld für die kommenden drei Monate gesichert. Die Mitarbeitenden wurden bereits in einer Betriebsversammlung über die eingeleiteten Schritte informiert.
Erfahrenes Sanierungsteam begleitet das Verfahren
In rechtlichen Fragen wird die Schürfeld Umformtechnik GmbH von der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet. Zum Generalbevollmächtigten wurde der auf Unternehmenssanierungen spezialisierte Rechtsanwalt Niels-Erik Zumbaum bestellt.
Das Amtsgericht Hagen hat zudem Rechtsanwalt Andreas Schoß von FRP Rechtsanwälte Fischer Roloff + Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er überwacht und begleitet das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
„Schürfeld ist ein seit fast 164 Jahren etablierter Premiumanbieter von Schmiedeerzeugnissen mit hoher Marktanerkennung. Das Schutzschirmverfahren schafft nun die Voraussetzungen, um das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken“, sagt Generalbevollmächtigter Niels-Erik Zumbaum.
Über Schürfeld Umformtechnik
Die Schürfeld Umformtechnik GmbH mit Sitz in Halver zählt zu den traditionsreichen Herstellern von Gesenkschmiedeteilen in Deutschland. Das Unternehmen entwickelt und produziert hochwertige Schmiedekomponenten für verschiedene Industriezweige und steht seit 1862 für Qualität und technische Kompetenz.