HELLWEG Die Profi-Bau- & Gartenmärkte setzen auf Eigenverwaltung zur Neuaufstellung – Märkte bleiben geöffnet

Die HELLWEG Die Profi-Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG („HELLWEG“) hat beim Amtsgericht in Essen die Durchführung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Mit dem vorliegenden Beschluss bleibt die Geschäftsführung weiterhin vollumfänglich handlungs- und weisungsbefugt.

HELLWEG agiert in einem seit Jahren herausfordernden Marktumfeld. Die Branche verzeichnete zuletzt nur geringe Wachstumsimpulse. Das ohnehin schwierige Umfeld hat sich in den vergangenen Jahren zusätzlich durch Einkaufspreiserhöhungen, Konsumzurückhaltung, steigende Mieten sowie weitere inflationsbedingte Kostensteigerungen verschärft.

Die Geschäftsführung hat die Situation frühzeitig analysiert und verschiedene Maßnahmen zur Restrukturierung und Konsolidierung angestoßen. Mit der Eigenverwaltung soll nun die Neuaufstellung unter Nutzung sanierungsrechtlicher Instrumente konsequent fortgeführt und das Unternehmen nachhaltig neu ausgerichtet werden. 

Für Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner ändert sich im Tagesgeschäft nichts. Die Warenversorgung ist sichergestellt. Alle Standorte bleiben uneingeschränkt geöffnet und stehen weiterhin mit ihrem gewohnten Sortiment und Serviceangebot zur Verfügung, so dass sich Kundinnen und Kunden weiterhin auf das vielfältige Angebot von HELLWEG verlassen können. Das gilt ebenso für den Online-Shop. 

Um den besonderen Anforderungen der Eigenverwaltung gerecht zu werden, wurden zwei erfahrene Sanierungsexperten von der Wirtschaftskanzlei GÖRG in die Geschäftsführung berufen: Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Rechtsanwalt Dr. Karl-Friedrich Curtze verfügen über langjährige Erfahrung in der Restrukturierung von Unternehmen und haben bereits eine Vielzahl von Sanierungsverfahren erfolgreich begleitet. „Das eingeleitete Verfahren eröffnet die Möglichkeit, notwendige Anpassungen strukturiert anzugehen und die wirtschaftliche Stabilisierung von HELLWEG voranzutreiben. Gleichzeitig werden wir den Austausch mit allen wesentlichen Verfahrensbeteiligten intensiv fortführen, um gemeinsam tragfähige Zukunftslösungen für das Unternehmen zu erarbeiten“, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle. Sein Kollege Dr. Karl-Friedrich Curtze ergänzt: „Im Zuge der Sanierung werden wir sämtliche Kosten- und Ertragsstrukturen überprüfen. Dazu gehört auch eine Analyse des bestehenden Filialnetzes und seiner zukünftigen Ausrichtung.“

Das zuständige Gericht hat zudem mit Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN einen vorläufigen Sachwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Verfahren im Interesse der Gläubigerinnen und Gläubiger zu begleiten und den gesamten Prozess im gerichtlichen Auftrag zu überwachen. Darüber hinaus wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss mit Repräsentanten der wesentlichen Gläubigergruppen eingesetzt, der die Sanierung konstruktiv unterstützt.

Die 2.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden heute über die nächsten Schritte informiert. Anstelle ihrer Löhne und Gehälter erhalten sie für einen Zeitraum von drei Monaten Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen

Vom Dortmunder Firmensitz aus werden 68 HELLWEG Märkte in Deutschland betreut und gesteuert. Das HELLWEG Filialnetz zeichnet sich durch eine hohe Verdichtung und regionale Marktführerschaft aus, mit Schwerpunkten im Rhein-Ruhr-Gebiet und im Berliner Raum mit einer durchschnittlichen Verkaufsfläche von etwa 8.000 Quadratmetern. Das Sortiment besteht aus rund 60.000 Artikeln. Über 90 Prozent der Märkte verfügen über attraktive Gartencenter. HELLWEG beschäftigt rund 2.900 Mitarbeitende, davon zehn Prozent Auszubildende. Der erste HELLWEG Baumarkt wurde 1971 am Brackeler Hellweg in Dortmund eröffnet. Namensgeber für das Unternehmen ist Europas bedeutendster Handelsweg im Mittelalter: Der „Hellweg“ führt von Aachen durch das heutige Ruhrgebiet bis nach Berlin. Internet: www.hellweg.de