Brüssel/Frankfurt, 23. Juli 2026.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Europäische Kommission hat gegen Google wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) Geldbußen in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro verhängt.
Dazu erklärt Markus Brösamle, Rechtsanwalt und Associated Partner der Kanzlei Noerr in Brüssel:
„Die Geldbuße von EUR 890 Mio. zeigt, dass der DMA in der Durchsetzung angekommen ist. Anders als das klassische Kartellrecht setzt er bei Gatekeepern unmittelbar an: Selbstbevorzugung und die Abschottung alternativer Vertriebswege werden nicht erst nach jahrelanger Marktanalyse, sondern auf Grundlage klarer gesetzlicher Pflichten verfolgt. Gemeinsam mit den EuGH-Urteilen zu Google Android und Android Auto wird deutlich: Europa schärft seine Instrumente gegen digitale Marktmacht.“
„Die heutige Entscheidung zeigt: Der DMA ersetzt das klassische Kartellrecht nicht, sondern ergänzt es als das schnellere Schwert gegen Gatekeeper. EUR 890 Mio. in zwei Entscheidungen – für Selbstbevorzugung in der Suche und für die Behinderung von App-Entwicklern. Zusammen mit den EuGH-Urteilen zu Google Android und Android Auto entsteht eine klare Linie: Wer ein digitales Ökosystem kontrolliert, darf diese Kontrolle weder zur Selbstbevorzugung noch zur technischen Ausgrenzung Dritter nutzen. Europa schärft seine wettbewerbsrechtlichen Instrumente und setzt sie zunehmend entschlossen ein.“
„Die heutige Entscheidung darf nicht isoliert betrachtet werden. Der DMA greift unmittelbar gegen Selbstbevorzugung und geschlossene Vertriebswege ein, adressiert aber nur große Unternehmen, die zuvor als Gatekeeper benannt wurden im Hinblick auf bestimmte Dienste. Die Entscheidungen des EuGH zu Google Android und Android Auto haben die Kommission zudem im klassischen Kartellrecht gestärkt und ermöglichen eine behördlich effizientere Missbrauchskontrolle. Europa entwickelt damit Schritt für Schritt eine wehrhafte digitale Wettbewerbsordnung.“
„Die EU zeigt heute, dass der DMA Zähne hat: EUR 890 Mio. für Selbstbevorzugung und die Behinderung alternativer Vertriebswege. Zusammen mit Google Android und Android Auto lautet die Botschaft: Wer ein digitales Ökosystem kontrolliert, muss Wettbewerb ermöglichen – nicht den Zugang zu Kunden und Märkten nach eigenen Interessen steuern.“
„Die Entscheidung ist juristisch konsequent, politisch aber brisant. Der DMA ist längst mehr als ein wettbewerbsrechtliches Instrument: Er ist zum Gegenstand transatlantischer Handelsgespräche und politischen Drucks geworden. Dass die Kommission nun gegen Google durchgreift, kann neue Spannungen auslösen, zeigt aber zugleich, dass europäische Regeln nicht zur außenpolitischen Verhandlungsmasse werden dürfen und belegt, dass die Kommission bereit ist, das Recht entsprechend durchzusetzen.“
„Die EUR 890 Mio. mögen die Schlagzeilen beherrschen. Mindestens ebenso entscheidend ist aber die Abstellungsanordnung, die die Kommission an Google adressiert. Der DMA ist nicht nur Sanktionsrecht, sondern auch Verhaltensrecht. Das Ziel ist neben der Zahlung nämlich die Änderung bei der Google-Suche und den Play-Store-Regeln. Ob diese Entscheidung wirkt, entscheidet sich nicht heute, sondern in den kommenden Monaten der Umsetzung.“
„Die Kommission hat für diese Entscheidung auf Basis des DMA gut zwei Jahre benötigt. In digitalen Märkten entscheidet nicht die Höhe der Sanktion über ihre Wirkung, sondern ihr Zeitpunkt. Deshalb ist Geschwindigkeit der eigentliche Mehrwert des DMA, der im Vergleich zum klassischen Kartellrecht schneller umgesetzt werden kann und bei dem die Verfahren nicht derart zeitintensiv sind. Der DMA ist Europas Antwort auf digitale Marktmacht. Und heute zeigt er erstmals seine volle Wirkung.“
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