„Unser vorrangiges Ziel ist es, den laufenden Hotelbetrieb der Frankenblick Hotelbetriebs GmbH aufrechtzuerhalten und die Arbeitsplätze möglichst zu sichern. Die derzeit gute Auslastung der Hotels und der Ferienhaussiedlung bietet eine Grundlage, um die Möglichkeiten einer tragfähigen Fortführungslösung zu prüfen. Dabei berücksichtigen wir auch die Bedeutung der Betriebe für die touristische Infrastruktur und die regionale Wirtschaft.“
Rechtsanwalt Rolf Rombach, vorläufiger Insolvenzverwalter
Erfurt/Masserberg, 16. Oktober 2026 – Für die Frankenblick Hotelbetriebs GmbH wurde aufgrund von Fremdanträgen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach, Gründer und Partner der Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter, bestellt. Das Unternehmen betreibt drei Hotels und eine Ferienhaussiedlung in der Region Masserberg.
Der Geschäftsbetrieb wird derzeit aufrechterhalten. Die Hotels und die Ferienhaussiedlung sind aktuell voll ausgelastet. Die für den Hotelbetrieb und die Betreuung der Gäste erforderlichen Betriebsabläufe sind weiterhin funktionsfähig. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, zunächst den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und Möglichkeiten für eine Fortführung zu erarbeiten.
Durchsuchungen im Rahmen bundesweiter Ermittlungen
Am 30. September 2026 wurden Räumlichkeiten der Frankenblick Hotelbetriebs GmbH im Rahmen bundesweiter Ermittlungen wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Schleusungskriminalität und Schwarzarbeit durchsucht. An den Maßnahmen vor Ort waren rund 120 Polizeibeamte beteiligt.
Nach den vorliegenden Angaben waren bundesweit rund 2.200 Einsatzkräfte im Einsatz. Dabei wurden mehr als 100 Objekte durchsucht und zehn Haftbefehle vollstreckt. Darüber hinaus
ordnete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Vermögensarreste in Höhe von insgesamt 106 Millionen Euro an. Diese Angaben beziehen sich auf die bundesweiten Ermittlungsmaßnahmen insgesamt und nicht ausschließlich auf die Frankenblick Hotelbetriebs GmbH.
Die strafrechtlichen Ermittlungen und das vorläufige Insolvenzverfahren sind getrennt voneinander zu betrachten. Gegenstand der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind die wirtschaftliche
Situation der Gesellschaft sowie die Prüfung der Voraussetzungen für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Betriebsabläufe weiterhin funktionsfähig
Unmittelbar nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden Gespräche mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin sowie mit Dienstleistern und Reiseveranstaltern geführt. Im Mittelpunkt stehen die Abstimmung der weteren Vorgehensweise und die Aufrechterhaltung der für den Hotelbetrieb erforderlichen Abläufe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Rahmen einer Betriebsversammlung über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert.
„Die vergangenen Wochen waren für die Beschäftigten mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Dennoch setzen sie sich weiterhin dafür ein, den Hotelbetrieb aufrechtzuerhalten
und die Betreuung der Gäste sicherzustellen. Dieses Engagement ist für die aktuelle Situation von großer Bedeutung“, erklärt Rolf Rombach.
Fortführungsmöglichkeiten werden geprüft
Im weiteren Verlauf der vorläufigen Insolvenzverwaltung werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten einer Fortführung der Betriebe untersucht. Die derzeitige Auslastung sowie die funktionsfähigen Betriebsabläufe sind dabei wesentliche Faktoren.
Neben der wirtschaftlichen Perspektive des Unternehmens spielt auch die Bedeutung der Hotels und der Ferienhaussiedlung für die Region Masserberg eine Rolle. Die Betriebe sind Bestandteil des örtlichen touristischen Angebots und stehen in wirtschaftlicher Verbindung mit weiteren Dienstleistern und Partnern der Region.
„Unser Ziel ist es, auf Grundlage der vorhandenen betrieblichen Strukturen eine tragfähige Perspektive zu entwickeln. Dafür werden wir die wirtschaftlichen Voraussetzungen sorgfältig prüfen und die Gespräche mit den Beteiligten fortsetzen. Ob und in welcher Form eine langfristige Fortführung möglich ist, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen“, so Rombach.
ROMBACH Rechtsanwälte berät seit 35 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.