- Verteilung von rund 5,1 Mio. Euro an mehr als 14.000 Gläubiger
- Rückfragen zur Quotenzahlung können nur schriftlich beantwortet werden
München, 22. Mai 2023 – Knapp vierzehn Jahre nach dem Insolvenzantrag der Akzenta AG aus Neubeuern bei Rosenheim kann Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) nun die Verteilung an die Gläubiger vornehmen. Insgesamt kommt für die 14.354 Gläubiger mit anerkannten Forderungen ein einmaliger Auszahlungsbetrag von rund 5,1 Mio. Euro zur Verteilung; das entspricht einer Quote von rund 7,4 Prozent auf die festgestellten Forderungen. Die Gesamtsumme der anerkannten Forderungen betrug rund 69 Mio. Euro. Insgesamt hatten in diesem Großverfahren ca. 15.500 Gläubiger Forderungen in Höhe von knapp hundert Mio. Euro angemeldet.
Die auf Anlagenvertrieb im Finanzbereich spezialisierte Akzenta AG, die über Jahre hinweg mit einem Umsatzbeteiligungs-Modell ein Schneeballsystem betrieben und damit bis zu 30.000 Kunden getäuscht hat, hatte am 15. April 2009 – ebenso wie die Tochtergesellschaft Cent AG – Insolvenzantrag beim Amtsgericht Rosenheim gestellt. Aufgrund der komplizierten Sach- und Rechtslage konnte das Insolvenzverfahren erst am 15. September 2009, fünf Monate nach Antragstellung, eröffnet werden. Der Betrieb war bereits im Jahr 2006 infolge einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung eingestellt worden; gegen drei ehemalige Akzenta-Manager verhängte das Landgericht München II im August 2008 ein Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Das Urteil wurde rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision der Angeklagten verworfen hatte.
Insolvenzverwalter Axel Bierbach: „Ich bin sehr froh, dass wir nach so vielen Jahren der Aufarbeitung dieser hochkomplexen Kriminalinsolvenz nun endlich den gesamten Verteilungsbetrag an die Gläubiger ausschütten können. Mein Team und ich haben uns in den vergangenen Jahren intensiv um die Verwertung des vorhandenen Vermögens, die Prüfung der angemeldeten Forderungen und der Absonderungsrechte sowie um die Beitreibung von Forderungen gekümmert. Nachdem anfänglich so gut wie kein zur Gläubigerbefriedigung verfügbares Vermögen vorhanden war und fast jeder nun zur Verteilung zur Verfügung stehende Euro teils langwierig erstritten werden musste, ist die nun erzielte Quote ein ursprünglich unerwartetes und erfreuliches Ergebnis. Außerdem wurden alle Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen und sämtliche Vorgänge untersucht und aufgearbeitet. Das Insolvenzverfahren hat, insbesondere in Kriminalinsolvenzen, auch eine Ordnungsfunktion. Auch dank der Unterstützung durch den Gläubigerausschuss konnten wir dieser Aufgabe gerecht werden und alle erkennbaren Haftungsansprüche geltend machen sowie Vermögensverschiebungen untersuchen und, wo möglich, rückgängig machen.“
Die Auszahlung an die berechtigten Gläubiger, die vorrangig in Deutschland, Österreich, Frankreich und der Schweiz wohnhaft sind, oder an deren anwaltliche Vertreter, erfolgt am heutigen Montag auf die jeweiligen Bankkonten der Gläubiger. Keine Auszahlung erhalten Gläubiger, deren Forderungen vollumfänglich bestritten wurden. Die Quotenzahlung an Gläubiger, deren Bankverbindung der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen nicht vorliegt und auch nicht ermittelt werden kann bzw. an Erben, die nicht ermittelt werden können, wird bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts Rosenheim hinterlegt.