- Sohn des Gründers erwirbt Geschäftsbetrieb von Insolvenzverwalter Constantin Graf Salm-Hoogstraeten – Übernahme des Innungs- und Meisterbetriebs und der 80 Mitarbeitenden
- Reinigungs-Qualität, Einsatz und Motivation der Mitarbeitenden als wichtiger Erfolgsfaktor – Privat-, Gewerbe- und Industriekunden halten Unternehmen während der Insolvenz die Treue
- Überdurchschnittlich hohe Insolvenz-Quote zu erwarten – Verkauf des Geschäftsbetriebs und Fortführung von Topp-Clean durch den Insolvenzverwalter ist auch für die Gläubiger von Vorteil
Augsburg. Für den Industrie- und Gebäudereinigungsspezialisten Topp-Clean gibt es eine Fortführungslösung, mit der alle 80 Arbeitsplätze erhalten werden können. Der Sohn des Gründers erwirbt zum 1. Juni 2023 mit seiner neu gegründeten Gesellschaft, der TC Gebäudereinigungs GmbH in Gründung, den Geschäftsbetrieb von Insolvenzverwalter Constantin Graf Salm-Hoogstraeten von Schultze & Braun und übernimmt damit den Innungs- und Meisterbetrieb und die 80 Mitarbeitenden.
Zukunftsperspektive für Unternehmen, Mitarbeitende und Kunden
„Es freut mich, dass wir die guten und konstruktiven Gespräche nun zu einem Abschluss bringen konnten, und es nun für das Unternehmen und die Mitarbeitenden eine Zukunftsperspektive gibt“, sagt Constantin Graf Salm-Hoogstraeten, der vor knapp zwei Monaten kurz nach dem Insolvenzantrag die Suche nach einem Übernehmer gestartet hatte. „Die Mitarbeitenden haben mit ihrem großen Einsatz und ihrer Motivation viel dazu beigetragen, dass in der kurzen Zeit, die uns zur Verfügung stand, diese Lösung möglich geworden ist. Das ist keine Selbstverständlichkeit, und dafür möchte ich mich bei Ihnen herzlich bedanken!“ Die hohe Qualität der Reinigungsarbeit der gesamten Belegschaft war und ist einer der Erfolgsfaktoren von Topp-Clean, so Graf Salm-Hoogstraeten weiter. Privat-, Gewerbe- und Industriekunden haben dem Unternehmen während der Insolvenz die Treue gehalten. „Die Kunden haben nun Gewissheit, dass sie auch künftig auf die Leistungen von Topp-Clean vertrauen und setzen können. Die nun erreichte Lösung ist daher auch für sie eine gute Nachricht“, sagt Graf Salm-Hoogstraeten.
Umfassendes Leistungsangebot bleibt bestehen
Das Leistungsangebot von Topp-Clean umfasst weiterhin Boden-, Glas-, Grund-, Haushalts-, Industrie-, Kindergarten-, Hotel- und Unterhaltsreinigung. Aber auch Spezialfälle wie die Reinigung von Solaranlagen oder die Desinfektion und Teppichreinigung oder Sonder-, Baugrob- und Feinreinigungen können beauftragt werden. Winterdienste, die Koordination und Abwicklung der Sanierung von Brand- und Wasserschäden sowie Garten- und Geländepflege runden das Dienstleistungs-Angebot ab.
Doppelter Vorteil für die Gläubiger
Eine gute Nachricht ist die Fortführungslösung für Topp-Clean auch für die Gläubiger des Unternehmens. Der Verkauf des Geschäftsbetriebs durch den Insolvenzverwalter ist für sie von doppeltem Vorteil: Durch den Kaufpreis für den Geschäftsbetrieb steigt einerseits die sogenannte Insolvenzmasse, aus der die Forderungen der Gläubiger anteilig bedient werden. Insbesondere durch die Übernahme der Mitarbeitenden von Topp-Clean durch die neue Gesellschaft fallen andererseits erhebliche finanzielle Aufwendungen – etwa für Auslauflöhne – nicht an, wodurch die Insolvenzmasse in diesem Zusammenhang nicht reduziert wird. „In Insolvenzverfahren erhalten die Gläubiger durchschnittlich rund fünf Prozent ihrer Forderungen zurück. Es zeigt sich bereits jetzt, dass es für die Gläubiger im Verfahren von Topp-Clean eine überdurchschnittlich hohe Insolvenz-Quote von wohl über 25 Prozent geben dürfte“, sagt Graf Salm-Hoogstraeten. „Natürlich sind 25 Prozent keine 100 Prozent, aber durch die Fortführung des Unternehmens haben die Geschäftspartner die Möglichkeit, auch in Zukunft mit Topp-Clean Geschäfte zu machen.“
Der Insolvenzantrag und der Einstieg eines Investoren bei Topp-Clean sind unter anderem durch die Preissteigerungen bei Reinigungsmitteln und den zur Reinigung notwendigen Utensilien und Geräten sowie der gestiegenen Energiepreise notwendig geworden. Die Steigerungen auf der Kostenseite konnte das Unternehmen auch aufgrund langfristig laufender Verträge mit seinen Bestandskunden auf der Einnahmenseite nicht schnell genug durch Neuaufträge ausgleichen. Dadurch entstand eine Liquiditätslücke, die das Unternehmen aus eigener Kraft nicht mehr schließen konnte.