- Geschäftsbetrieb läuft in gewohntem Umfang weiter
- Medizinische Versorgung uneingeschränkt sichergestellt
- Für Mitarbeiter ändert sich vorerst nichts
Bad Bramstedt, 1. Juni 2023. Die Klinikum Bad Bramstedt GmbH hat am heutigen Tag bei dem zuständigen Amtsgericht Neumünster einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Die drei Tochtergesellschaften der Klinikum Bad Bramstedt GmbH sind von dem Verfahren nicht umfasst.
Jens Ritter, Geschäftsführer der Klinikum Bad Bramstedt GmbH, sagt: „Wir nutzen mit der Entscheidung unserer Gesellschafter für das Schutzschirmverfahren die rechtlichen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen. Nachdem wir nun bereits über einen längeren Zeitraum nach Lösungen für unser Haus suchen und beispielsweise im Rahmen eines Markterkundungs- und eines Bieterverfahrens versucht haben, Gelder oder Geldgeber zu generieren und uns externe Unterstützung an die Seite geholt haben, werden wir nun diese Chancen nutzen, die notwendige Neugestaltung umfassend durchzuführen und uns zukunftssicher aufzustellen. Wir bedanken uns schon heute bei unseren Mitarbeitern, Patienten und Projektpartnern, dass sie diesen Weg gemeinsam mit uns gehen.“
Die Besonderheiten am Schutzschirmverfahren: Die Antragstellung, die freiwillig erfolgt, ist nur möglich, sofern ein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und gute Aussichten für die erfolgreiche Neuaufstellung bestehen. Diese erfolgt dann bei laufendem Weiterbetrieb des Unternehmens in eigener Verantwortung unter der Aufsicht eines gerichtlich bestellten (vorläufigen) Sachwalters und wird von fachkundigen Beratern begleitet. Die Entscheidungshoheit verbleibt vorrangig bei der Geschäftsleitung.
„Gehälter und Löhne der Mitarbeiter werden im Rahmen des Verfahrens mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit weiter finanziert. Mit weiteren Veränderungen haben unsere Mitarbeiter vorerst nicht zu rechnen“, so Jens Ritter.
Ziel ist es stets, auf Basis eines von Experten gemeinsam mit den Entscheidungsträgern des Unternehmens entwickelten Konzeptes eine zukunftstaugliche, erfolgreiche Neugestaltung herbeizuführen. Für die Klinikum Bad Bramstedt GmbH bedeutet das nun: Der Klinikbetrieb läuft in gewohntem Umfang und gewohnter Qualität weiter, die medizinische Versorgung der Patienten und Bürger der Region ist uneingeschränkt sichergestellt, während die Geschäftsführung im Hintergrund bereits vorbereitende Maßnahmen eingeleitet hat, ein solches Zukunftskonzept zu entwickeln und dieses auf Umsetzbarkeit zu prüfen.
Auf Beraterseite wird ein erfahrenes Restrukturierungsteam der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte rund um Gründungspartner und Namensgeber Dr. Rainer Eckert, unter anderem bestehend aus Dorit Aurich, Michael Schütte und Dr. Stefanie Zulauf, die Klinikum Bad Bramstedt GmbH begleiten.
Dr. Rainer Eckert, der gemeinsam mit Wirtschaftsjurist Michael Schütte Generalhandlungsbevollmächtigter im Verfahren sein wird, sagt: „Unser standortübergreifendes Beraterteam hat langjährige Erfahrung in verschiedensten Branchen, insbesondere im Bereich der Kliniksanierung. Ich bin daher zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Neugestaltung der Klinikum Bad Bramstedt GmbH im Rahmen des Schutzschirmverfahrens bei laufendem Betrieb erfolgreich durchzuführen und für das Unternehmen und seine Mitarbeiter eine wirtschaftlich nachhaltige und zukunftstaugliche Lösung zu finden.“
Claudia Meixner, Klinikdirektorin der Klinikum Bad Bramstedt GmbH, zeigt sich optimistisch: „Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens werden wir uns dafür einsetzen, gemeinsam mit den Experten ein Zukunftskonzept zu entwickeln, das sowohl die Bedürfnisse von Patientengruppen einer Fachklinik abdeckt als auch die Wirtschaftlichkeit unseres Hauses stärkt. Es ist unser Anspruch und auch unsere Verantwortung gleichermaßen gegenüber allen Mitarbeitern und Patienten unseres Klinikums, dafür zu sorgen, dass wir auch in der Zukunft für sie alle da sind. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.“
Der für diese Verfahrensart erforderliche, vorläufige Sachwalter, der unter anderem für die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers zuständig ist und darüber hinaus das Unternehmen während der gesamten Verfahrensdauer begleitet, wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus.
Die Klinikum Bad Bramstedt GmbH befindet sich bereits seit Anfang 2020 in einer wirtschaftlich angespannten Situation. Die Gründe hierfür sind vielfältig – allen voran die massiven Umsatzeinbußen während der Corona-Pandemie und die zugehörigen Lockdowns, die ein stark verringertes Patientenaufkommen in wirtschaftlich wichtigen Bereichen nach sich zogen. Aber auch die Inflation durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Energiekostenentwicklung sind als Faktoren aufzuführen, schon nicht zuletzt, weil sie die ohnehin steigenden Kosten für Personal und Material im Gesundheitssektor nochmals erheblich erhöht haben.
Klinikgeschäftsführer Jens Ritter sagt abschließend: „Schon aufgrund der Gemeinnützigkeit unseres Hauses dienen wir allein der bestmöglichen Versorgung unserer Patienten. Wir werden an einem Strang ziehen, um eine zufriedenstellende Lösung für unser Haus und alle Beteiligten zu finden – das Schutzschirmverfahren mit seinen Gestaltungsinstrumenten gibt uns die Möglichkeit dazu.“