Aus für Klinik Sonneneck auf Föhr

Wyk/Hamburg, 19. November 2021 – Das Amtsgericht Niebüll hat über das Vermögen der Klinik Sonneneck Betriebs GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet (Aktenzeichen 5 IN 51/21). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte die zuständige Richterin den Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck von der überregional tätigen Kanzlei Cornelius + Krage.

„Das Haus war sehr beliebt, hatte sehr gute Bewertungen im Internet und war zu rund 98 Prozent dauerhaft belegt und doch wird der Betrieb in der Klinik in Wyk auf Föhr nicht wieder aufgenommen“, sagt Christoph von Billerbeck. Die geringen Tagesätze für onkologische Reha und die Bettenanzahl von 115 hätten schon seit einiger Zeit nicht mehr ausgereicht, um den Betrieb mit dem gewünschten Anspruch und gemäß den medizinischen Anforderungen kostendeckend aufrechtzuerhalten. Deshalb wurden schon in den vergangenen Jahren keine nennenswerten Überschüsse erzielt.

Deshalb hätte das Unternehmen noch 2019 eine Renovierung und Erweiterung des Gebäudes auf 150 Betten geplant. Aufgrund von Corona wurde die Baumaßnahme zunächst aufgeschoben. In der Zwischenzeit waren die Baupreise um 100% gestiegen, so dass die Baumaßnahme nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen war.

Wegen Corona musste der Betrieb im März 2020 für drei Monate komplett geschlossen werden und durfte danach nur mit einer verringerten Kapazität (98 Patienten) wieder aufgenommen werden. Gesellschafter und Geschäftsführer hätten alles getan, um den Betrieb aufrechtzuerhalten, doch die anhaltend schlechte Ertragssituation und der Zustand des Hauses haben dies nicht mehr zugelassen. Eine nun anstehende Rückforderung von Corona-Zuschüssen hat zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit und dem Insolvenzantrag geführt. Zudem konnte die Versorgung der Patienten wegen offener Stellen nicht mehr sichergestellt werden und der Betrieb musste komplett eingestellt werden.

Eine Wiederbelebung des Betriebs schließt der vorläufige Insolvenzverwalter aus. Im Rahmen der Insolvenz würde die Abwicklung erfolgen.

Die 76 Mitarbeiter sind inzwischen alle informiert und freigestellt, eine Betriebsversammlung ist für die Kalenderwoche 47 geplant. Die Löhne und Gehälter sind bis zu Eröffnung des Verfahrens über das Insolvenzgeld gesichert und werden unmittelbar nach der Eröffnung ausgezahlt. Da alle drei Reha-Kliniken und ein Akutkrankenhaus auf Föhr unter Fachkräftemangel leiden, kann davon ausgegangen werden, dass die Betroffenen kurzfristig wieder eine Stellung finden werden.

Da die Klinik Sonneneck Anschlussheilbehandlungen angeboten hat, haben die Kostenträger jedem Patienten, der für die Klinik vorgesehen war, einen neuen Platz besorgt.

Zu Cornelius + Krage:

Die Cornelius + Krage, Rechtsanwälte PartG mbB berät mit 19 Rechtsanwälten und 35 Angestellten nationale und internationale Unternehmer und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Fünf Anwälte der überregional agierende Insolvenzverwaltung von Cornelius + Krage mit Büros in Kiel, Lübeck, Hamburg, Hannover, Bielefeld und Rostock werden regelmäßig von den Insolvenzgerichten in Kiel, Neumünster, Husum, Niebüll, Meldorf, Flensburg, Norderstedt, Hamburg, Hannover, Hameln, Gifhorn, Wolfsburg, Hildesheim und Bielefeld zu Insolvenzverwaltern bestellt. Sie haben mehr als 1.000 Insolvenzverfahren erfolgreich durchgeführt.