München, 20. Dezember 2022. Die Bio-Supermarktkette „basic“ hat heute ein sogenanntes Schutzschirmverfahren begonnen, um sich für die Zukunft neu aufzustellen. Dazu hat der Vorstand des Unternehmens beim zuständigen Amtsgericht München einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht bereits gefolgt ist. Das Schutzschirmverfahren bietet der basic AG einen bewährten rechtlichen Rahmen, um die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen bei gleichzeitig weiterlaufendem Geschäftsbetrieb schnell und wirksam umzusetzen.
Während des Schutzschirmverfahrens bleiben die 20 deutschen basic-Filialen ganz normal geöffnet. Auch das Sortiment steht den Kunden wie gewohnt in vollem Umfang zur Verfügung. Die basic-Filialen befinden sich hauptsächlich in Bayern. Aber auch in Hessen, Baden-Württemberg und Österreich gibt es einzelne Standorte, wobei die österreichischen Standorte nicht Teil des Schutzschirmverfahrens sind.
Der Vorstand der basic AG hat die rund 520 deutschen Mitarbeiter des Unternehmens bereits über die eingeleiteten Schritte ausführlich informiert. Zudem werden die Beschäftigten während des gesamten Verfahrens laufend über den aktuellen Stand unterrichtet. Die Löhne und Gehälter aller Arbeitnehmer sind für die Dauer von 3 Monaten durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Auch darüber hinaus reichen die Finanzmittel aus, um die Löhne und Gehälter zu zahlen.
Wie bei den meisten anderen deutschen Bio-Supermärkten auch, haben die Preiserhöhungen bei Lebensmitteln bei den basic-Märkten zu einer Kaufzurückhaltung der Verbraucher geführt. Zwar gibt es einen Kundenstamm von über 80 Prozent der Kunden, die den basic Bio-Supermärkten die Treue halten. Bei den restlichen ca. 15 Prozent der Käufer handelt es sich jedoch um Wechselkunden, die angesichts der hohen Inflation zunehmend nach günstigeren Einkaufsmöglichkeiten Ausschau halten. Diese Situation wird verschärft durch die stark gestiegenen Energiekosten. Mit seinen großen Flächen wurde der Einzelhandel hierdurch besonders hart getroffen. Hinzu kommen finanzielle Belastungen aus der laufenden Sanierung der kleineren Bio-Supermarktkette „biomammut“, einem basic AG-Tochterunternehmen.
„In diesen für den Bio-Handel schwierigen Zeiten haben wir bereits viel Rückendeckung durch unsere Kunden erfahren“, unterstrich Dr. Manuel Zalles-Reiber, Vorstandsvorsitzender der basic AG. „Wir bei basic, aber auch die Branche insgesamt, brauchen diese Unterstützung, damit sich unsere Kunden auch in Zukunft auf ein vielfältiges Angebot von hochwertigen Bio-Lebensmitteln verlassen können.“
Der Vorstand der basic AG wird nun gemeinsam mit seinen Sanierungsberatern und in Abstimmung mit Sachwalter und Gläubigern einen Sanierungsplan entwickeln und anschließend umsetzen. Vorstand und Berater gehen davon aus, dass das Sanierungsverfahren bereits im kommenden Sommer beendet werden kann und die basic AG als grundlegend restrukturiertes Unternehmen wieder neu durchstarten kann. Für die Dauer des Sanierungsprozesses wird die basic AG von der bekannten Sanierungskanzlei Wellensiek unterstützt. Das Wellensiek-Beraterteam steht unter der Federführung von Alfred Hagebusch, einem der renommiertesten deutschen Sanierungsexperten. „Die basic AG ist ein im Kern gesundes Unternehmen mit einem funktionierenden Geschäftsmodell, einer starken Marke und treuen Kunden“, betonte Hagebusch heute. „Wir sind überzeugt, dass die basic AG das Sanierungsverfahren als zukunftsfähig aufgestelltes Unternehmen wieder verlassen wird.“
Das Schutzschirmverfahren ist das beste und erfolgreichste Sanierungsinstrument des deutschen Sanierungsrechts. Bei einer Restrukturierung über ein Schutzschirm-Verfahren bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung (Eigenverwaltung). Das Insolvenzrecht erlaubt dies nur in Fällen, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei der basic AG der Fall. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig.
Bei einem Schutzschirm-Verfahren setzt das zuständige Amtsgericht einen sog. Sachwalter ein. Dieser überwacht ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufiger Sachwalter wurde der erfahrene Sanierungsspezialist Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff von der Münchener Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte bestellt.