- Nikolas Otto zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
- Alle Sanierungsoptionen werden geprüft
- M&A-Prozess wird eingeleitet
Lüneburg, 30. Juni 2026: Mit Beschluss des Amtsgerichts in Lüneburg ist am 29. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen von Holger Werner Gouder, Eigentümer der Fahrschule Dorn, angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Nikolas Otto von der Restrukturierungskanzlei BBL Brockdorff bestellt.
Gemeinsam mit seinem Team hat er sofort mit der Situationsanalyse begonnen: „Wir sondieren derzeit die Lage, um uns ein umfassendes Bild über die Situation der Fahrschule machen zu können. Für Prognosen ist es allerdings noch zu früh“, erklärt Otto.
Für die sieben Mitarbeiter wird ein Antrag auf Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Auf diese Weise soll das Unternehmen Zeit gewinnen, sich neu aufzustellen. Parallel sollen im Rahmen eines strukturierten M&A-Prozesses potenzielle Investoren identifiziert und angesprochen werden.
Die Fahrschule Dorn wurde am 1. November 1964 gegründet und ist an den zwei Standorten Lüneburg und Reppenstedt präsent, sie beschäftigt sieben Mitarbeiter, zusammen mit dem Schuldner sind insgesamt sechs Fahrlehrer tätig. Hintergrund für den Insolvenzantrag sind vor allem schlechte Anmeldezahlen in den vergangenen Jahren, die zum Teil mit allgemeinen Problemen der Branche und zum Teil mit Personalproblemen zusammenhingen, die allerdings zwischenzeitlich gelöst wurden.
Über BBL Brockdorff
BBL gehört seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien mit klarem Fokus auf Sondersituationen – Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz. Mit mehr als 200 Mitarbeitenden, darunter 50 Anwältinnen und Anwälten ist die Kanzlei deutschlandweit präsent, zudem gibt es ein Büro in London.