BBL: Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind zu vorläufigem Sachwalter in den Eigenverwaltungsverfahren über die Vermögen der Gräflich zu Stolberg’sche Brauerei Westheim GmbH sowie der Brauerei Allersheim GmbH bestellt

  • Traditionsbrauerei nutzt Eigenverwaltung zur nachhaltigen Restrukturierung
  • Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter

Marsberg-Westheim, 27. Juli 2026, Die Gräflich zu Stolberg’sche Brauerei Westheim GmbH und die Brauerei Allersheim GmbH haben bei dem als Gruppengerichtsstand zuständigen Amtsgericht Bielefeld jeweils ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat den Anträgen entsprochen und am 22. Juli 2026 jeweils die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind von der auf die Sanierung von Unternehmen spezialisierten Kanzlei BBL Brockdorff wurde in beiden Verfahren zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Produktion, Abfüllung und Auslieferung laufen planmäßig. Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner können sich weiterhin auf die gewohnte Qualität, Zuverlässigkeit und Lieferfähigkeit verlassen. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind über das sogenannte Insolvenzgeld für die Monate Juli bis September gesichert.

Die Geschäftsführung bleibt während des gesamten Verfahrens handlungs- und entscheidungsbefugt und wird in den Eigenverwaltungsverfahren von den Restrukturierungsexperten Rechtsanwalt Philipp Brück und Björn Herzog LL.B. von der Römermann Rechtsanwälte AG beraten.

Die Gräflich zu Stolberg’sche Brauerei Westheim GmbH ist eine traditionsreiche Brauerei mit mehr als 160-jähriger Geschichte und wird heute in sechster Generation geführt. Die Brauerei produziert mit Quellwasser aus eigenen Brunnen und wurde mehrfach für die Qualität ihrer Produkte ausgezeichnet. Es werden derzeit 58 Mitarbeitende sowie zwei Auszubildende beschäftigt. Weitere zehn Mitarbeiter sind bei der Brauerei Allersheim GmbH beschäftigt.

Wirtschaftliche Herausforderungen machen Restrukturierung erforderlich

Die deutsche Brauwirtschaft befindet sich seit Jahren in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Rückläufige Absatzmengen, veränderte Konsumgewohnheiten sowie deutlich gestiegene Kosten für Energie, Rohstoffe, Verpackung, Logistik und Personal haben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Branche erheblich verändert. Auch die Gräflich zu Stolberg’sche Brauerei Westheim GmbH sowie die Brauerei Allerheim GmbH sehen sich seit geraumer Zeit mit diesen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert.

Die Entscheidung für die Eigenverwaltung ist Ausdruck einer aktiven und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Ziel des Verfahrens ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Traditionsunternehmens nachhaltig zu stärken, die wirtschaftlichen Strukturen an die veränderten Marktbedingungen anzupassen und die langfristige Zukunftsfähigkeit der Brauerei am Standort zu sichern.

„Die Eigenverwaltung bietet einen geeigneten Rahmen, um die erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen bei laufendem Geschäftsbetrieb umzusetzen. Wir werden das Verfahren im Interesse der Gläubiger eng begleiten und die Eigenverwaltung konstruktiv begleiten“, erklärt Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, vorläufiger Sachwalter von BBL Brockdorff.

Über BBL Brockdorff

BBL gehört seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien mit klarem Fokus auf Sondersituationen – Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz. Mit mehr als 200 Mitarbeitenden, darunter 50 Anwältinnen und Anwälten ist die Kanzlei deutschlandweit präsent, zudem gibt es ein Büro in London.