Insolvenzverwalter Dr. Frank Kreuznacht und Insolvenzverwalter Thore Voß erhalten erneut das bereits seit dem Jahr 2019 bestehende Zertifikat durch den Gravenbrucher Kreis e. V.. Bestätigt wurden auch die Zertifizierungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) und ISO 9011:2015.
Die Rechtsanwälte und Sanierungsexperten Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß, die beide bereits mehr als 20 Jahre im Bereich der Insolvenzverwaltung und Unternehmenssanierung tätig sind, sind erneut mit dem Gütesiegel des Gravenbrucher Kreises ausgezeichnet worden. Diesen Qualitätsstand haben bisher erst weniger als 40 Rechtsanwälte in Deutschland erreicht. Der vom Gravenbrucher Kreis entwickelte Qualitätsstandard ist speziell für Restrukturierungsexperten und Insolvenzverwalter mit dem Anspruch, eine hochwertige und transparente Bearbeitung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren auf höchstem Niveau sicherzustellen, erarbeitet worden.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Prüfungsverfahrens erhalten die beiden Rechtsanwälte das Gütesiegel „InsOExcellence“ bereits zum zweiten Mal. Durch das Zertifikat wird bestätigt, dass die im Rahmen einer erfolgreichen Unternehmenssanierung und Insolvenzverwaltung erforderlichen Themenbereiche, die von der Kanzleiorganisation, die Betriebsführung über das Berichtswesen, Compliance sowie Datenschutz, nach größtmöglichen Qualitätsstand entwickelt worden.
Durch das erfolgreiche Durchlaufen des Prüfungsverfahrens nach einem umfassenden Bewertungskatalog wird den beiden Rechtsanwälten durch den Gravenbrucher Kreis e. V. die höchste Qualitätsstufe bei der Bearbeitung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren bescheinigt.
Dr. Frank Kreuznacht und Thore Voß hierzu: „Wir freuen uns in höchstem Maße über die Auszeichnung. Insbesondere bedanken wir uns bei jedem einzelnen Mitarbeiter. Durch unser Team wird sichergestellt, dass in der täglichen Arbeit höchste Qualitäts- und Leistungsstandards erfüllt werden.“
Dr. Kreuznacht weiter „Unser Ziel ist es, im Interesse aller Beteiligten von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren qualitativ hervorragend und erfolgreich unter Berücksichtigung der Kriterien der „InsoExcellence“ zu wirken und die gesetzten Standards zu erfüllen.“
Die durch die Zertifizierungen gesetzten Qualitätsstands werden auch zukünftig den Maßstab und den Anspruch an unsere Arbeit setzen und damit die Weiterentwicklung unserer Kanzlei sicherstellen.