Berliner Krankenhaus Waldfriede geht in ein Schutzschirmverfahren

  • Ziel ist die schnellstmögliche nachhaltige Sanierung.
  • Klinikbetrieb geht mit allen 700 Beschäftigten uneingeschränkt weiter.
  • Vorstand wird von Experten der Sozietät Wellensiek bei der Sanierung begleitet.

Der Vorstand des Vereins Krankenhaus Waldfriede e.V. hat beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg für das Krankenhaus einen Restrukturierungsantrag im Wege des Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Gericht hat den Antrag nach eingehender Prüfung der notwendigen Testate über die positiven Sanierungsaussichten angenommen. Für die Dauer der Restrukturierung hat der Verein die beiden Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht Christopher Seagon und Stefan Hofherr zu Generalbevollmächtigten bestellt. Beide sind Partner der bundesweit tätigen und auf Unternehmenssanierungen spezialisierten Sozietät Wellensiek.

Gemeinsames Ziel von Vorstand und Sanierungsexperten ist es nun, das Krankenhaus zu restrukturieren und wieder in die schwarzen Zahlen zu führen. „Wir gehen gut vorbereitet in das Verfahren und werden in den kommenden Wochen verschiedene Optionen sehr genau prüfen, mit denen wir uns wieder zukunftsgerecht aufstellen werden“, beschreibt Bernd Quoß, Vorstand des Vereins Krankenhaus Waldfriede, die anstehenden Aufgaben. Der Klinikbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt, für die Patienten werden sämtliche Behandlungen und Therapien weiterhin unter den höchsten Qualitätsstandards durchgeführt. „Die Finanzierung dafür ist gesichert. Unsere Patientinnen und Patienten werden von dem Verfahren nichts spüren“, erläutert Quoß.

Christopher Seagon sieht gute Chancen für eine erfolgreiche Sanierung des Krankenhauses. „Wir möchten das Sanierungsverfahren schnellstmöglich abschließen. Nach jetzigem Stand gehen wir davon aus, dass dies bereits im späteren Frühjahr 2025 soweit sein kann“, ergänzt Seagon. Er hofft, dass bis dahin auch die politischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der überfälligen Krankenhausreform geklärt sind und die Krankenhäuser in Deutschland weitestgehend Klarheit über wichtige Finanzierungskomponenten des Klinikbetriebes bekommen.

Der Antrag war aus verschiedenen Gründen notwendig. Wesentlich waren die erheblichen Preissteigerungen vor allem in den Bereichen Energie, Unterhalt von Gebäuden und medizinischen Geräten und beim (Leasing-)Personal. Die Vergütung der medizinischen Leistung – vor allem über die Fallpauschalen, über die sich die Kliniken maßgeblich finanzieren – wurden nicht im erforderlichen Umfang angepasst.

Überdies musste das Krankenhaus Waldfriede aufgrund seiner Leistungsentwicklung in den letzten zwölf Jahren rund 9 Millionen Euro an Patienteneinnahmen im Rahmen der Mehrleistungsabschläge wieder zurückzahlen, was zu einer zusätzlichen erheblichen Belastung führte.

Das Schutzschirmverfahren wird, wie üblich von einem vorläufigen Sachwalter begleitet. Das Gericht hat hier Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther eingesetzt.

Das Krankenhaus Waldfriede hat sich aufgrund seiner medizinischen Spezialisierung und Vielfalt zu einem umfangreichen Gesundheitsnetzwerk entwickelt. Hierzu gehören verschiedene Pflege-, Betreuungs-, und Gesundheitseinrichtungen. Diese Gesellschaften sind eigenständig organisiert und nicht von dem Schutzschirmantrag des Krankenhauses betroffen.

Über ein Schutzschirmverfahren

Ein Schutzschirmverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Es ermöglicht der Unternehmensleitung die eigenverantwortliche Sanierung des Unternehmens zur Vermeidung einer andernfalls drohenden Liquiditätskrise. Für die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens ist dessen Beantragung beim zuständigen Gericht und unter anderem die Vorlage eines testierten Sanierungskonzepts sowie Finanzierungsnachweises erforderlich.

Im Verfahren setzt das Unternehmen notwendige Sanierungsmaßnahmen in Anwendung sanierungserleichternder Spezialnormen um. Abschließend unterbreitet es seinen Gläubigern zur Regulierung bestehender Verbindlichkeiten einen Insolvenzplan. Die Erfüllung des Plans wird durch den gerichtlich eingesetzten Sachwalter überwacht und das Verfahren hiernach beendet.

Über den Verein Krankenhaus Waldfriede e. V.

Der Krankenhaus Waldfriede e.V. betreibt das „Krankenhaus Waldfriede“ mit Sitz im Berliner Stadtbezirk Steglitz-Zehlendorf. In dem 1920 gegründeten Krankenhaus werden jährlich ca. 15.000 Patienten stationär und 120.000 Patienten ambulant behandelt. Es ist Ausbildungszentrum für Robotik in der Pankreaschirurgie, europäisches Ausbildungszentrum für Operationstechniken in der Koloproktologie und als onkologisches Zentrum der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) sowie im Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Das Krankenhaus Waldfriede erhält seit Jahren internationale und nationale Auszeichnungen für medizinische Leistungen. Das Gesundheitsnetzwerk Waldfriede ist einer der größten Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb im Bezirk Berlin-Zehlendorf.

Mehr Informationen: www.krankenhauswaldfriede.de

Über die Generalbevollmächtigten und die Sozietät Wellensiek

Die vom Vorstand des Vereins Waldfriede e.V. berufenen Generalhandlungsbevollmächtigten Rechtsanwälte Christopher Seagon und Stefan Hofherr sind Partner der bundesweit tätigen Sozietät Wellensiek, eine auf Unternehmenssanierungen spezialisierte Partnergesellschaft. Die Experten der Kanzlei besitzen langjährige Erfahrung in der Bewältigung von Krisen national und international tätiger Unternehmen. Die Kernkompetenz liegt in der Insolvenzverwaltung und der Krisenberatung. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung der Organe von Gesellschaften und Treuhandlösungen für mittelständische und große Unternehmen.

Mehr Informationen: www.wellensiek.com