Carl Wilh. Meyer Geschäfte an die Meesenburg Gruppe aus Flensburg übergeben

Hamburg, 1. Dezember 2021 – Die Carl Wilh. Meyer GmbH & Co. KG in Oldenburg hat zum heutigen Tage die Geschäfte an die Meesenburg Gruppe aus Flensburg übergeben. Ende September 2021 hat das Unternehmen Carl Wilh. Meyer Insolvenz beantragt. Der bestellte Insolvenzverwalter ist Dr. Hendrik Heerma, Partner der Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater.

Dr. Heerma hat die Belegschaft umgehend am Dienstag, 30. November 2021, über die Entwicklungen informiert. Dr. Heerma macht deutlich: “Die Meesenburg Gruppe übernimmt nicht nur das gesamte Lager, sondern auch die bestehenden Kundenaufträge und mietet die Immobilie. Damit betreibt die Meesenburg Gruppe an dem Standort künftig ihr Geschäft.”

Viele Mitarbeiter hatten sich bereits vorinsolvenzlich entschieden, das Unternehmen zu verlassen. Unbekannt ist noch, wie viele Beschäftigte die Meesenburg Gruppe übernehmen wird.

Auf der heutige Mitarbeiterversammlung wird Dr. Heerma vertiefend informieren, wie es weitergeht. 

Über FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater

Der Tätigkeitsschwerpunkt von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater ist die Sanierung und Insolvenzverwaltung mit einem Fokus, restrukturierungsfähige Unternehmen fortzuführen. Die Partner verstehen sich als Unternehmer auf Zeit. Dabei haben sie immer das Ziel vor Augen, erhaltungsfähige Betriebe wieder wettbewerbsfähig zu machen, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und zugleich bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen. 

Die besondere Kompetenz liegt in der Erstellung von Insolvenzplänen, mit deren Hilfe mehrfach signifikante Quoten zugunsten der ungesicherten Gläubiger erzielt werden konnten. Alle Partner und Mitarbeiter von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater an den Standorten Düsseldorf, Mönchengladbach, Hamburg, Bochum, Bremen, Detmold, Erfurt und Wuppertal denken nicht nur unternehmerisch, sondern übernehmen Unternehmensverantwortung. Unter Ausschöpfung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Instrumentarien führt FRH umfassende Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch, so dass sich bisher verlustbringende Einheiten operativ positiv entwickeln – immer im Interesse der Unternehmen und deren Gläubiger. Die Liquidation eines Betriebs betrachtet FRH erst als letzte Maßnahme. Die zur Sozietät gehörenden Insolvenzverwalter stehen in einem Kooperationsverhältnis mit der unbelasteten Geschäftsführung, um so deren Markt- und sonstige Fachkompetenz zugunsten der Gläubiger zu nutzen.