Vertragliche Risikoabsicherung mit Force-majeure-Klauseln: Wie Unternehmen Fälle „höherer Gewalt“ regeln können
Bremen. Immer häufiger müssen Unternehmen bei Geschäften mit ihren Kunden und Lieferanten auf Ereignisse reagieren, die außerhalb ihrer eigenen Kontrollsphäre liegen. Die dadurch entstehenden Risiken müssen sie auch in ihren Verträgen abbilden. Rechtsanwalt Thomas Dömmecke von der Kanzlei Schultze & Braun erläutert, wie sogenannte Force-majeure-Klauseln zur vertraglichen Risikoabsicherung eingesetzt werden können und worauf Unternehmen bei diesen … Weiterlesen …