CO.DON AG: Gericht gibt grünes Licht für die Sanierung in Eigenverwaltung

Leipzig/Teltow, 04. August 2022 – Das biopharmazeutische Unternehmen mit Standorten in Leipzig und Teltow hat beim Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt, um sich in diesem geordneten, gerichtlichen Verfahren zu restrukturieren.

Das Amtsgericht Leipzig hat am 02.08.2022 antragsgemäß das Eigenverwaltungsverfahren angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Namenspartner der deutschlandweit tätigen Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm, als vorläufigen Sachwalter bestellt. Die CO.DON AG wird von dem Sanierungsexperten Herrn Rechtsanwalt Patrick Klawa LL.M. oec., Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, insolvenzrechtlich beraten und unterstützt.

Der operative Betrieb läuft an beiden Standorten in Leipzig und Teltow vollumfänglich weiter. Löhne und Gehälter der insgesamt rund 140 Mitarbeiter sind für drei Monate über das sogenannte Insolvenzgeld der Bundesagentur gesichert. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes ist initiiert.

Die Aussichten für eine erfolgreiche Sanierung stehen sehr gut. Tilmann Bur, Vorstand der CO.DON AG: „Ich bedanke mich bei unseren Kunden und Lieferanten, insbesondere aber auch bei unserer Belegschaft für deren große Bereitschaft, uns in diesem Prozess zu unterstützen. Wir führen gegenwärtig vielversprechende Gespräche und arbeiten an konkreten Umsetzungsszenarien mit potenziellen Investoren“, so Herr Bur.

Der vom Gericht bestellte vorläufige Sachwalter Rüdiger Wienberg vertritt die Gläubigerinteressen in dem Eigenverwaltungsverfahren und ist dabei, sich im Unternehmen einen Überblick zu verschaffen. „Ich habe eine hoch qualifizierte Mannschaft bei CO.DON angetroffen, die in einem zukunftsträchtigen Geschäftsbereich arbeitet. Daher bin ich optimistisch, dass es für CO.DON eine positive Zukunft gibt.“

Ursache für die Insolvenz sind neben den weltweiten Folgen der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen verringerten Produktabsatz auch und vor allem die Mitte Juni 2022 nicht erfolgreich beendeten Gespräche zwischen der co.don Aktiengesellschaft und ihrem Hauptaktionär über eine weitere Zurverfügungstellung von Finanzierungsmitteln.

Mit der Eigenverwaltung nutzt die CO.DON AG die seit 2012 geltenden Möglichkeiten einer Sanierung unter dem Schutz des Gesetzgebers. Einem Antrag auf eigenverwaltete Insolvenz wird nur bei einer realistischen und ausreichend belegten positiven Geschäftsfortführungsprognose stattgegeben. Während des Verfahrens werden die Geschäfte weiterhin unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung geführt. Dabei stehen ihr ein erfahrener Sanierungsberater und der vom Gericht eingesetzte Sachwalter zur Seite.