Crowdfunding-Plattform OneCrowd stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für drei Gesellschaften – Betrieb wird fortgeführt 

Dresden, 24. Juli 2026. Die bekannte Crowdfunding-Plattform OneCrowd hat bei beim zuständigen Amtsgericht in Dresden Insolvenzanträge für drei Gesellschaften gestellt. Das Gericht hat daraufhin für alle drei Gesellschaften – die OneCrowd GmbH sowie die beiden Tochtergesellschaften OneCrowd Loans GmbH und OneCrowd Securities GmbH – jeweils einen vorläufigen Insolvenzverwalter aus der Kanzlei BBL Brockdorff bestellt.

Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze ist vorläufiger Insolvenzverwalter der OneCrowd GmbH. Rechtsanwalt Heiko Schäfer wurde bei der OneCrowd Loans GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff ist in gleicher Funktion bei der OneCrowd Securities GmbH tätig.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter sind eng abgestimmt und haben bereits ihre Arbeit aufgenommen. In den kommenden Tagen und Wochen werden sie sich gemeinsam mit der Geschäftsführung ein umfassendes Bild von der wirtschaftlichen Ausgangssituation verschaffen. Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und die Sanierungsmöglichkeiten der Gesellschaften eingehend zu prüfen.

Parallel dazu soll kurzfristig ein strukturierter Investorenprozess gestartet werden. Das gemeinsame Ziel ist es, einen oder mehrere Investoren zu finden, die in OneCrowd investieren und die Plattform langfristig weiterentwickeln.

Die Aussichten für eine Investorenlösung werden als positiv eingeschätzt. „Die Gesellschaften verfügen seit vielen Jahren über einen guten Ruf im Crowdfunding-Markt und haben sich als verlässliche Partner für Projektträger und Finanzierer etabliert. Auf dieser Grundlage bestehen gute Chancen, geeignete Erwerber für eine Übernahme zu gewinnen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, vorläufiger Insolvenzverwalter der Muttergesellschaft OneCrowd GmbH. 

Der Plattformbetrieb wird während des vorläufigen Insolvenzverfahrens fortgeführt. Die zwischen Emittenten und Investoren geschlossenen Finanzierungsverträge sind von den Insolvenzverfahren nicht betroffen. Die getätigten Investitionen sind sicher und nicht Teil der Insolvenzmasse. Ziel aller Beteiligten ist es, die laufenden Aktivitäten aufrechtzuerhalten und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung zu schaffen. „Die plattformseitigen Services sollen fortgeführt werden. Dies gilt insbesondere für die Zahlungsabwicklung zwischen den Unternehmen und ihren Investoren, das Reporting sowie die technische Verwaltung der Finanzierungen. Für den laufenden Betrieb der Finanzierungen ergeben sich daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen“, erklärt die OneCrowd-Geschäftsführung in Abstimmung mit den vorläufigen Insolvenzverwaltern.

Zins- und Tilgungszahlungen der am 1. Juli 2022 von der OneCrowd GmbH emittierten Anleihe sind bis auf Weiteres ausgesetzt. „Anleihegläubigerinnen und Anleihegläubiger müssen zum jetzigen Zeitpunkt nichts unternehmen. Sie werden über den weiteren Verlauf gesondert informiert“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze. Es wird darum gebeten, bis auf Weiteres von individuellen Anfragen abzusehen. Informationen zum Fortgang des Verfahrens sowie zu allen für die Anleihe relevanten Entwicklungen werden zu gegebener Zeit auf der Website veröffentlicht.

Die Mitarbeitenden wurden bereits über die aktuelle Situation sowie die nächsten Schritte informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind im Rahmen des Insolvenzgeldes für die gesetzlich vorgesehenen Monate abgesichert.

Weitere Informationen:

OneCrowd ist ein Unternehmen für digitales Crowdinvesting und alternative Investments. Bis 2025 stand sie hinter den Plattformen Seedmatch, Econeers und Mezzany für Investments in Startups und Wachstumsunternehmen, nachhaltige Projekte und Immobilien. Mit der Bündelung zur Marke OneCrowd entsteht die zentrale Anlaufstelle für alternative Investments im DACH-Raum.

Internet: www.onecrowd.de

BBL Brockdorff gehört seit vielen Jahren zu den bundesweit führenden Kanzleien mit klarem Fokus auf Sondersituationen – Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz. Mit mehr als 200 Mitarbeitenden, darunter 50 Anwältinnen und Anwälten ist die Kanzlei deutschlandweit präsent, zudem gibt es ein Büro in London.

Internet: www.bbl-law.de