- 8. Zivilsenat des OLG Hamm im April 2022: Ansprüche des Arcandor-Insolvenzverwalters gegen sechs frühere Aufsichtsratsmitglieder wegen nachteiliger Immobiliengeschäfte sind begründet
- Seitdem Vergleich mit den D&O-Versicherungen verhandelt
- Hartnäckig Rechtsposition vertreten und Bereitschaft zum Vergleich signalisiert
Köln / Hamm, 23. September 2025 – Die D&O-Versicherer („Directors and Officers“ – eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager) von sechs früheren Mitgliedern des Arcandor-Aufsichtsrats haben dem Arcandor-Insolvenzverwalter Hans-Gerd H. Jauch 76,5 Millionen Euro zur Insolvenzmasse überwiesen.
Im April 2022 hatte der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG Hamm) nach zwölf Jahren Prozessdauer entschieden, dass die Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen sechs frühere Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Veräußerung und Anmietung von Warenhaus-Immobilien in den Jahren 2004 und 2005 in Höhe von 53,6 Millionen Euro zuzüglich Zinsen begründet seien.
Anschließend hatten die Parteien Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, um das Urteil des OLG Hamm überprüfen zu lassen. Parallel dazu verhandelte die Insolvenzverwaltung mit den D&O-Versicherern einen Vergleich.
„Für die Gläubiger zahlt es sich aus, dass wir in diesem Esch-Komplex hartnäckig unsere Rechtsposition vertreten und gleichzeitig jederzeit signalisiert haben, dass wir für einen wirtschaftlich angemessenen Vergleich offen sind“, kommentiert Hans-Gerd H. Jauch von der Jauch Dahl Linnenbrink Rechtsanwaltsgesellschaft (JDL) den Eingang der Zahlung. „Meine Kollegen Michael Dahl und Frank Linnenbrink haben die Verbindung zu den anwaltlichen Vertretern der Versicherer gehalten und sich eng mit Dr. Michael Dolfen abgestimmt, der seit Sommer 2010 mit der Prozessvertretung beauftragt war.“
Hintergrund
Im Sommer 2010 hatte der Insolvenzverwalter der Arcandor AG Schadensersatzansprüche gegen insgesamt elf frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Veräußerung und Anmietung von fünf Warenhaus-Immobilien in Karlsruhe, Leipzig, München, Potsdam und Wiesbaden im Umfang von 175 Millionen Euro geltend gemacht.
Die Warenhäuser stammten aus der Übernahme von Hertie und waren nicht rentabel. Deshalb entschied der damalige Vorstand 2002, diese Objekte mit Oppenheim-Esch zu entwickeln: Esch sollte die fünf Objekte über Projektgesellschaften deutlich unter Marktwert kaufen, sanieren und sodann an Karstadt deutlich über den marktüblichen Sätzen zurückvermieten. Der daraus resultierende Schaden wurde vorsorglich mit 175 Millionen Euro in die Bilanz eingestellt. Selbst die eigene Immobilienabteilung hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, wie nachteilig dieses Geschäft für Arcandor sei.
Der Insolvenzverwalter vertrat den Standpunkt, dass die beklagten Aufsichtsräte, die 2006 im Amt waren, die Organe von Arcandor aus dem Jahr 2002 hätten auf die 175 Millionen Euro als Schadensersatz in Anspruch nehmen müssen – was unterlassen wurde.
Prozessverlauf und Vergleich
Der Prozesserfolg von Hans-Gerd H. Jauch im April 2022 war der zweite in diesem Komplex. Zuvor hatten Dahl und Linnenbrink von den Oppenheim-Esch Fonds rund 30 Millionen Euro wegen überhöhter Mieten zugunsten der Arcandor-Insolvenzmasse erlangt.
Vor der Entscheidung hatte das Team den umfangreichen Vergleichsvorschlag des Gerichts in Höhe von 18 Millionen Euro analysiert und dem Gläubigerausschuss empfohlen, den Vergleich abzulehnen und den Rechtsstreit fortzuführen – trotz einer Prozessdauer von damals bereits neun Jahren.
Über Jauch Dahl Linnenbrink Rechtsanwaltsgesellschaft (JDL)
Die 2019 gegründete Jauch Dahl Linnenbrink Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (JDL) ist auf Insolvenzrecht und angrenzende Rechtsgebiete spezialisiert, mit weiteren Schwerpunkten im Gesellschafts- und Immobilienrecht sowie in der Prozessführung.
Die drei Gesellschafter Jauch, Dahl und Linnenbrink sowie Dipl. Kfm. Thomas Tulowitzki waren zuvor langjährig in der Insolvenzrechtspraxis von GÖRG tätig. Hans-Gerd H. Jauch ist GÖRG-Gründungspartner.