Düsseldorf, den 11. Mai 2023. Die Gremien der St. Mauritius Therapieklinik haben entschieden, die Klinik im Rahmen eines Sanierungsverfahrens nachhaltig zu restrukturieren. Vor diesem Hintergrund wurde am 10. Mai 2023 ein Antrag auf ein Schutzschirmverfahren beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Begleiten wird das Verfahren das Restrukturierungsteam der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte um Dr. Mark Boddenberg, Kimon Kantis und Michael Schmidt. Die Sanierungsexperten bringen langjährige Erfahrungen im Klinik-Sektor mit und sind unter anderem für die erfolgreiche Neuaufstellung der Paracelsus-Kliniken, der DRK Kliniken Thüringen Brandenburg, ViaSalus und jüngst der Spremberger Krankenhaus GmbH verantwortlich.
Dr. Mark Boddenberg sowie Kimon Kantis werden das Verfahren als Generalhandlungsbevollmächtigte begleiten. Dr. Boddenberg hat als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht langjährige Erfahrung mit Unternehmensinsolvenzen in verschiedensten Branchen und wurde bereits mehrfach als einer der besten Anwälte im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht ausgezeichnet. „Ein solches Schutzschirmverfahren bietet Unternehmen die Chance, sich selbst neu aufzustellen und nachhaltig zukunftssicher zu sanieren. Die nächsten Schritte sehen jetzt die Erarbeitung eines finanzierbaren und nachhaltigen Restrukturierungs- und Sanierungsplans für den Standort vor. Dieser bildet die Basis für die Zukunft der St. Mauritius Therapieklinik“, erklärt Dr. Mark Boddenberg.
Die St. Mauritius Therapieklinik in Meerbusch mit einer neurologischen und neurochirurgischen Früh-Rehabilitation im Bereich Neurologie sowie einer Kinderklinik für Neuropädiatrie ist Teil des Verbundes Katholischer Kliniken Düsseldorf. Die Klinik verfügt über rund 320 Betten. Rund 650 Mitarbeiter versorgen pro Jahr rund 3.200 Patienten. Neben der St. Mauritius Therapieklinik in Meerbusch hält der Verbund noch drei weitere Krankenhaus- und Gesundheitsgesellschaften.
Dr. Biner Bähr von der Wirtschaftskanzlei White & Case wird in diesem Verfahren als vorläufiger Sachwalter bestellt. Andere Einrichtungen des Verbundes sind nicht von dem Verfahren der St. Mauritius Therapieklinik betroffen.
Hintergrund ist die aktuelle wirtschaftliche Gesamtlage der Therapieklinik: Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie und ein Auslaufen von nicht auskömmlichen Corona-Hilfen bei gleichzeitig steigenden Kosten für Personal und Material hatten die Einrichtung zuletzt in finanzielle Bedrängnis gebracht. Hinzu kommen neben finanziellen Altlasten der Klinik, die ein Abfedern der zunehmend kostenintensiven Struktur erschwert hatten, die derzeitigen wirtschaftlichen sowie gesundheitspolitischen Herausforderungen und der starke Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.
Das Schutzschirmverfahren hat keine Auswirkungen auf den Betrieb der Therapieklinik. Die medizinische Versorgung ist wie bisher uneingeschränkt gesichert. Ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien werden vollumfänglich und in gewohnter Qualität weiter durchgeführt. Darüber hinaus ist auch die Zahlung von Gehältern und Löhnen der Mitarbeiter im Rahmen des Verfahrens sichergestellt.