Dücker-Gruppe: Schutzschirmverfahren für drei Gesellschaften eingeleitet

Langenfeld/Düsseldorf, 26. September 2022. Die Dücker-Gruppe will ihren Sanierungsweg durch ein Schutzschirmverfahren fortsetzen. Am 23.09.2022 stimmte das Amtsgericht Düsseldorf dem entsprechenden Antrag der Geschäftsführung zu und leitete für die drei Gesellschaften Dücker Group GmbH, die Dücker conveyor systems GmbH sowie die Dücker Förder-Systeme GmbH das Schutzschirmverfahren ein.

Die Dücker-Gruppe mit Sitz in Langenfeld ist weltweit im Bereich des Maschinen- und Anlagebaus tätig. Das Unternehmen hat sich seit seiner Gründung im Jahre 1848 von einer Schmiede und Schlosserei zu einem komplexen Anlagenbauer für Fördersysteme, hauptsächlich für die Wellpappenindustrie, weiterentwickelt. Zu den Kunden der Dücker-Gruppe zählen primär Wellpappenproduzenten sowie Komplettanbieter für papierbasierte Verpackungslösungen. Das Schutzschirmverfahren wurde eingeleitet für die Dücker Group GmbH, die Dücker conveyor systems GmbH sowie die Dücker Fördersysteme GmbH. Die drei Gesellschaften beschäftigen zusammen ca. 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwirtschafteten im Jahr 2021 einen Jahresumsatz von rund 90 Mio. Euro. Andere zur Dücker-Gruppe zählende Gesellschaften sind nicht betroffen.

Der Fördertechnik-Spezialist geriet aktuell durch mehrere Wirtschaftsfaktoren in eine finanzielle Schieflage. Zu den wesentlichen Krisenursachen, welche zu sinkenden Umsätzen führten, zählten zunächst u. a. ein Aufstau und die Verschiebung von Projekten aufgrund der Corona-Pandemie, da Arbeiten vor Ort nicht möglich waren. Infolge im ersten Halbjahr 2022 erheblich gestiegener Kosten, insbesondere Materialkosten, geriet das Unternehmen in eine Liquiditätskrise. Hinzu traten die Auswirkungen schlechter Materialverfügbarkeit, welche Projektverschiebungen und Leistungsverluste verursachten. Ein beträchtliches Wachstum der Unternehmensstruktur bewirkte Überlastungen in der Organisation.

„Die Stärken des Unternehmens liegen in der soliden Etablierung im Markt, einem breiten Kundenstamm mit starker Kundenbindung und der hohen Leistung und Qualität der angebotenen Anlagen. Mit dem Schutzschirmverfahren verfolgen wir das Ziel, die drei Gesellschaften fortzuführen und nachhaltig zu sanieren“, erklärt die Geschäftsführung bestehend aus Julia Dücker, Peter Dücker, Markus Dücker und Andreas Weißelberg.

Mit dem Schutzschirmverfahren nutzt die Dücker-Gruppe vorausschauend eine Sanierungsmöglichkeit nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Dazu soll im nächsten Schritt von der Unternehmensberatung plenovia GmbH ein Sanierungskonzept erarbeitet und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt werden, welches die Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens aufzeigt.

„Im Rahmen des Verfahrens werden die drei Gesellschaften auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt. Auf Basis der bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen, welche im Rahmen eines Sanierungskonzeptes noch detailliert auszuarbeiten sind, bekommt die Dücker-Gruppe die Möglichkeit, sich neu aufzustellen, weiterhin als zuverlässiger Partner im Bereich der Fördersysteme für die Wellpappenindustrie zu fungieren und die Chancen des Marktes zu nutzen“, so Dr. Dirk Dümpelmann, Senior Manager, und Jelmer Kruse, Project Manager Finance der plenovia.

In rechtlichen Belangen wird die Dücker-Gruppe von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte beraten.

Als Generalbevollmächtigte werden Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Philipp Wolters LL.M. das Sanierungsverfahren begleiten. „Das Schutzschirmverfahren ist ein geeignetes Instrument für Unternehmen, die frühzeitig handeln. Ziel ist es, dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen und zugleich die Interessen der Gläubiger zu wahren. Das Schutzschirmverfahren gibt uns hierfür den möglichen Handlungsspielraum“, erklärt der Sanierungsexperte Dr. Jasper Stahlschmidt von BBR.

Die Belegschaft wurde in der Betriebsversammlung vom 23.9.2022 über das eingeleitete Sanierungsverfahren informiert, an der auch der Betriebsrat und Vertreter der IG Metall teilgenommen haben. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist für drei Monate über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung sichergestellt.

Zum vorläufigen Sachwalter für alle drei Gesellschaften ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Partner der Kanzlei CMS Hasche Sigle am Standort Düsseldorf, vom Amtsgericht Düsseldorf bestellt worden. Der vorläufige Sachwalter hat sich bereits ein erstes Bild von der Situation vor Ort und der geplanten Sanierung verschafft. Der eingeschlagene Sanierungsweg wird unterstützt.

Generalbevollmächtigte:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Philipp Wolters LL.M.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

Juristischer Berater:
Rechtsanwalt Robert Buchalik
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Alfred Kraus
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht Michael Kothes
Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Rekers LL.M. Eur. LL.M. Steuern
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

Betriebswirtschaftliche Berater:
Dipl.-Ing. Dr. Dirk Dümpelmann, Senior Manager
Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH) Jelmer Kruse, Project Manager Finance
Dipl.-Ing. Maschinenbau (FH) Mark Riemann, Senior Consultant Operations
M. Sc. Marvin Dittrich, Consultant
plenovia GmbH, Düsseldorf

Sachwaltung:

Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann (Partner), unterstützt von Rechtsanwalt Dr. Georg Faude (Counsel) und Rechtsanwalt Dr. Dominic Poster (Senior Associate), beide CMS Hasche Sigle (Restrukturierung und Insolvenz) am Standort Düsseldorf