blueplanet Investments AG | Anleihegläubiger wählen BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte einstimmig zum gemeinsamen Vertreter

Düsseldorf, 26.09.2023: Die Anleihegläubiger der grünen Wandelschuldverschreibung über 20 Mio. € (ISIN: DE000A3H3F75 | WKN: A3H3F7), ausgegeben von der blueplanet Investments AG, haben die Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte I Düsseldorf I Frankfurt am Main I Berlin einstimmig zum gemeinsamen Vertreter gewählt.

Im Zeitraum vom 18.09.2023 (Beginn 00:00 Uhr) bis zum 20.09.2023 (Ende 24:00 Uhr) hatten die Anleihegläubiger im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung (§ 18 Schuldverschreibungsgesetz ‒ SchVG) die Möglichkeit, über mehrere Beschlussvorschläge abzustimmen. An der Abstimmung nahmen rund 78 % des platzierten Kapitals teil.

Einberufung einer Gläubigerversammlung nicht umgesetzt

Der Vorstand hat zwar die Einberufung einer Gläubigerversammlung am 17.03.2023 angekündigt, diese Ankündigung aber nicht umgesetzt. Auch die beiden fälligen Zinszahlungen hat die Gesellschaft bisher nicht geleistet. Der nunmehr durchgeführten Abstimmung war ein gerichtliches Verfahren vorausgegangen. Eine Großgläubigerin, vertreten durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski (Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte), hatte sich das Einberufungsrecht übertragen lassen.

Untätigkeit des Vorstands und Aufsichtsrats bei Forderungen der Anleihegläubiger

Der Vorstand der blueplanet Investments AG, Herr Rechtsanwalt Alexander Lattmann, wurde bereits mehrfach aufgefordert, den Anleihegläubigern die Möglichkeit zu geben, einen sogenannten gemeinsamen Vertreter nach dem SchVG zu wählen. Der Vorstand ist den Aufforderungen mehrerer Anleihegläubiger nicht nachgekommen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden über die jeweils bevorstehenden rechtlichen Schritte informiert, blieben aber untätig.

Sowohl auf Vorstands- als auch auf Aufsichtsratsebene kam es zu Niederlegungen. Alleinvorstand ist Herr Rechtsanwalt Alexander Lattmann. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende hat sein Mandat niedergelegt. Dem nunmehr nicht mehr ordnungsgemäß besetzten Aufsichtsrat gehören nur noch die Herren Dr. Josef Feldhaus und Dieter Heckenrath an.

Der gemeinsame Vertreter wird die Rechte und Interessen der Anleihegläubiger wahrnehmen und deren direkter Ansprechpartner sein. Die Anleihegläubiger können sich an Herrn Rechtsanwalt Sascha Borowski unter borowski@bbr-law.de wenden.