Ebner Stolz Taxomat: Mehrheit gegen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes

Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes lehnen rund 62 % der Befragten ab.
Bei knapp 34 % stößt dieser Vorschlag auf Zustimmung.
Schon jetzt ist die Einkommensteuerbelastung in Deutschland im internationalen Vergleich überdurchschnittlich.
 
 
Stuttgart, 22. September 2021 – Die Progression des Einkommensteuertarifs endet in Deutschland aktuell grundsätzlich bei einem Steuersatz von 42 %. Dieser Steuersatz wird fällig, wenn ein Steuerpflichtiger mit einem zu versteuernden (Jahres-)Einkommen von mindestens EUR 57.919 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt wird. Darüber hinaus macht der Einkommensteuertarif bei sehr hohen Einkommen noch einmal einen Sprung: Die sogenannte Reichensteuer in Höhe von 45 % wird im Veranlagungszeitraum 2021 fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen eines (einzeln veranlagten) Steuerpflichtigen mindestens EUR 274.613 beträgt.
 
Neben der Einkommensteuer ist für hohe Einkommen auch weiterhin der Solidaritätszuschlag fällig, der sich auf 5,5 % der Einkommensteuer beläuft. Zwar wurde der Solidaritätszuschlag ab 01.01.2021 für einen Großteil der Steuerpflichtigen abgeschafft. Allerdings wird er weiterhin in voller Höhe fällig bei einem zu versteuernden Einkommen von mindestens EUR 96.820. Dadurch beträgt die steuerliche Abgabenlast in der Spitze insgesamt 47,48 % zuzüglich etwaiger Kirchensteuer.
 
Deutschland bereits über dem Durchschnitt beim Spitzensteuersatz
 
„Deutschland ist ein Hochsteuerland. Die Steuerbelastung für Unternehmen und auch für Privatpersonen ist erheblich: Wir haben bereits jetzt im internationalen Vergleich eine Einkommensteuerbelastung, die über dem Durchschnitt der OECD-Staaten und der EU liegt,“ erklärt Dr. Alexander Bohn, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Köln. „Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes würde gerade für viele mittelständische Unternehmen zu einem weiteren Wettbewerbsnachteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz führen,“ warnt der Experte.
 
Ebner Stolz Taxomat-Nutzer votieren mehrheitlich gegen eine Anhebung des Spitzensteuersatzes
 
Die über 15.000 Befragten sprechen sich mit knapp 62 % klar gegen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes aus. Rund 34 % der Taxomat-Nutzer würden eine Anhebung der Steuerbelastung in der Spitze begrüßen. Nur knapp 4 % der Nutzer haben angegeben, dass diese Überlegung keinen Einfluss auf ihre Wahlentscheidung hat.
 
Das sagen die Parteien
 
Einig sind sich CDU/CSU, SPD und Grüne darin, kleinere und mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten. Wie auch bisher, will die Union in Zukunft weiterhin den Steuertarif an die allgemeine Preisentwicklung zum Ausgleich der kalten Progression anpassen. Zudem soll der Solidaritätszuschlag nach Meinung von CDU/CSU für alle schrittweise abgeschafft werden.
 
Dagegen soll nach den Plänen der SPD für die oberen 5 % eine höhere Belastung greifen. Außerdem fordern sie einen Aufschlag von drei Prozentpunkten zur Einkommensteuer für den zu versteuernden Einkommensteil über EUR 250.000 (bzw. EUR 500.000 bei Verheirateten).
 
Die Grünen wollen die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über eine Erhöhung des Grundfreibetrags erreichen. Sie plädieren zudem ab einem Einkommen von EUR 100.000 (bzw. EUR 200.000 für Paare) für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 % und ab EUR 250.000 (bzw. EUR 500.000 für Paare) auf 48 %.
 
Für die Linken sollen höhere Einkommen ebenfalls stärker besteuert werden – und zwar bereits ab EUR 70.000 mit einem Steuersatz von 53 %, ab EUR 260.433 mit 60 % und ab EUR 1 Mio. sogar mit einem Steuersatz von 75 %.
 
Der FDP wiederum ist die Abschaffung des Mittelstandsbauchs im Einkommensteuertarif ein Anliegen. Die Partei strebt einen leistungsgerechten linearen „Chancentarif“ in drei Schritten von 2022 bis 2024 an. Dieser soll erreicht werden, indem der Spitzensteuersatz von 42 % schrittweise „nach rechts verschoben“ wird, so dass er für alle Steuerzahler gestreckt wird und im Ergebnis erst ab einem Einkommen von 90.000 Euro greift. Zudem soll der Steuertarif einschließlich Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen an die Gehaltsentwicklung angepasst werden. Auch die FDP strebt eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags an.
 
Die AfD spricht sich für eine automatische gesetzgeberische Dynamisierung der Anpassung des Steuertarifs an die Inflation aus.