Lüneburg, 8. November 2021. Das Amtsgericht Lüneburg hat das Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der FOCAST Lüneburg GmbH aufgehoben. Das Sanierungsverfahren der in Lüneburg ansässigen Gießerei, das am 01. Februar 2021 eröffnet wurde, konnte somit erfolgreich abgeschlossen werden. Bereits im August hatten die Gläubiger dem von dem Unternehmen vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt. Das Amtsgericht Lüneburg hatte den vorgelegten Plan ebenfalls bestätigt. Beides waren wesentliche Voraussetzungen für die Aufhebung des Verfahrens.
Die zu der international aufgestellten OGEPAR Unternehmensgruppe gehörende Gießerei kann damit die seit 1840 bestehende Gussproduktion in Lüneburg fortsetzen. Am Standort in Lüneburg werden Einzelteile, Klein- und Einzelserien in den Werkstoffen Grau- und Sphäroguss mit rund 100 Mitarbeitern produziert.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hatten das Unternehmen im März 2020 schwer getroffen und zu erheblichen Einbrüchen bei den Auftragseingängen geführt. Der ursprünglich für das Jahr 2020 geplante Umsatz war infolgedessen nicht mehr erzielbar. Dem standen Kosten gegenüber, die nicht an die rückläufige Umsatzentwicklung angepasst werden konnten. Für die notwendige Personalanpassung unter den Bedingungen einer außergerichtlichen Restrukturierung waren keine ausreichenden Mittel vorhanden. Langlaufende Verträge mit Handelsvertretern, die erheblichen Aufwand verursachten aber keine neuen Aufträge generierten, belasteten die Liquidität des Unternehmens. Die geschäftsführende Gesellschafterin hatte sich daher entschlossen, eine Sanierung des Unternehmens im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens einzuleiten. Dabei stand das Unternehmen vor der besonderen Herausforderung, dass neben einem maßvollen Personalabbau zur Anpassung der Kostenstruktur an das zu erwartende geringere künftige Umsatzniveau ein neuer Sanierungstarifvertrag mit den Tarifparteien abgeschlossen werden musste. Beides konnte noch während des vorläufigen Verfahrens verhandelt und nach Verfahrenseröffnung umgesetzt werden. Während des Verfahrens wurde die FOCAST Lüneburg GmbH von der Wirtschaftskanzlei KSB INTAX v. Bismarck unter Führung von Rechtsanwalt Hans Fritsche, der die Geschäftsleitung als Sanierungsgeschäftsführer ergänzte, begleitet. Die notwendigen Personalmaßnahmen wurden arbeitsrechtlich von den Fachanwälten von KSB INTAX v. Bismarck umgesetzt und die Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaft unterstützt.
Zum Sachwalter hatte das Amtsgericht Lüneburg Herrn Rechtsanwalt Boris Frhr. von dem Bussche von der gleichnamigen Kanzlei bestellt.
Über KSB INTAX v. Bismarck PartGmbB
KSB INTAX berät Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Inhaber sowohl zur Sanierung nach StaRUG als auch zur Sanierung in Eigenverwaltung. Die Experten von KSB INTAX haben in zahlreichen Sanierungsprojekten, teils auch als Interimsmanager in operativer Verantwortung, gearbeitet. KSB INTAX steht für den Zusammenschluss von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Notaren. Mit ca. 70 Beratern und insgesamt ca. 140 Mitarbeitern deckt KSB INTAX fachlich die wesentlichen Spezialgebiete aus den Bereichen Recht, Finanzen und Steuern ab.