Einfluss staatlicher Hilfsprogramme auf das Insolvenzgeschehen nimmt ab

Die gestiegene Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im November 2022 erreicht fast das Insolvenzniveau des Novembers im Vorcoronajahr 2019. Erstmalig zeigen die Corona- und Energiepreishilfen keinen starken Effekt mehr auf die Insolvenzstatistik.

Mit heutiger Pressemitteilung* veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im November 2022 und die weitere Entwicklung des Insolvenzgeschehens im Januar 2023. Demnach ist die Zahl der beantragen Unternehmensinsolvenzen im November (1312) im Vergleich zum Vorjahresmonat um 19,9 Prozent gestiegen. Nach vorläufigen Angaben sind die beantragten Unternehmensinsolvenzen im Januar 2023 allerdings um 3,2 Prozent gegenüber dem Vormonat Dezember 2022 gesunken.

Die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im November 2022 (972) erreicht fast den Stand des Novembers im Vorcoronajahr 2019 (1023). „Zum ersten Mal seit Pandemiebeginn deutet sich an, dass die starken Sondereffekte aus den staatlichen Unterstützungsprogrammen im Rahmen der Corona- und Energiepreishilfen keine starken Auswirkungen mehr auf die Insolvenzzahlen haben“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Die Effekte der Unterstützungsmaßnahmen laufen jetzt langsam aus. Es zeichnet sich ab, dass wir ohne weitere staatliche Subventionen wieder das Insolvenzniveau des Jahres 2019 erreichen werden“, so Niering weiter.

Trotz anhaltender Wirtschaftskrise lagen die Unternehmensinsolvenzen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 auf historisch niedrigem Stand. Grund dafür waren die umfangreichen staatlichen Hilfsmaßnahmen wie die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflichten, die Ausweitung des Kurzarbeitergelds, finanzielle Hilfeleistungen sowie der Vollstreckungsstopp der Finanzbehörden und Krankenkassen. Darüber hinaus reagierte die Bundesregierung mit Ausbruch des Ukrainekrieges mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen auf die gestiegenen Energiepreise, deren Effekte auf die Insolvenzzahlen nun erkennbar geringer werden.

Quellen:

* 3,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2023 als im Vormonat (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/02/PD23_057_52411.html)

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/Februar 2023, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.