Erfolgreiche Sanierung der Dücker-Gruppe: Gläubiger nehmen Insolvenzpläne einstimmig an

Langenfeld/Düsseldorf, 12. Juni 2023.

Gute Nachrichten: Nachdem am 23.09.2022 ein Schutzschirmverfahren für die drei Gesellschaften Dücker Group GmbH, Dücker conveyor systems GmbH und Dücker Förder-Systeme GmbH eingeleitet wurde, haben die Gläubiger im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 30.05.2023 die drei Insolvenzpläne einstimmig angenommen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Insolvenzpläne bereits bestätigt. Im Wege eines Kapitalschnitts wird sich der Finanzinvestor Nimbus hands-on investors aus den Niederlanden/München künftig an der Dücker-Gruppe beteiligen. Die Familie Dücker bleibt als Mitgesellschafter an Bord. Die Gläubiger erhalten eine überdurchschnittliche Planquote. Der Standort Langenfeld bleibt erhalten, mehr als 300 Arbeitsplätze werden gesichert. Die Aufhebung des Verfahrens durch das Gericht ist für Ende Juni 2023 vorgesehen.

Die Dücker-Gruppe mit Sitz in Langenfeld ist weltweit führend im Bereich des Maschinen- und Anlagebaus. Das Unternehmen hat sich seit seiner Gründung im Jahre 1848 von einer Schmiede und Schlosserei zu einem komplexen Anlagenbauer für Fördersysteme, vor allem für die Wellpappenindustrie, weiterentwickelt. Die drei Gesellschaften Dücker Group GmbH, Dücker conveyor systems GmbH sowie Dücker Förder-Systeme GmbH erwirtschafteten in 2022 einen Jahresumsatz von rund 90 Mio. Euro.

Ursachen der Liquiditätskrise

Insbesondere aufgrund stark gestiegener Kosten geriet die Dücker-Gruppe im ersten Halbjahr 2022 in eine Liquiditätskrise, die sich Ende September 2022 zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit verschärfte und am 23.09.2022 zur Einleitung des Schutzschirmverfahrens führte. Zu den wesentlichen Krisen- und Insolvenzursachen zählten auch Projektstaus und Projektverschiebungen aufgrund der Corona-Pandemie. Zudem bewirkte das starke Wachstum der Unternehmensstruktur eine Überlastung der Organisation.

Erfolgreiche Unternehmenssanierung durch Schutzschirmverfahren

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens wurde von der Unternehmensberatung plenovia GmbH, Düsseldorf, ein Sanierungskonzept erarbeitet. Insbesondere die Projektabwicklung und Fertigungsplanung werden zukünftig verbessert und effizienter gestaltet. Zudem wird die kaufmännische Steuerung optimiert, um die Profitabilität von Projekten vorab besser beurteilen zu können. 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechselten in eine Transfergesellschaft.

Sehr gute Verfahrensvorbereitung und Umsetzung

„Unser Dank gilt vor allem den Kunden und Lieferanten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschließlich des Betriebsrats, den finanzierenden Banken, dem Gläubigerausschuss und dem Sachwalter nebst seinem Team für ihre Unterstützung. Ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung erfordert eine gründliche und rechtzeitige Vorbereitung sowie eine hohe Transparenz und gute Kommunikation bei der Umsetzung, was uns gemeinsam gelungen ist“, so die beiden Generalbevollmächtigten Dr. Jasper Stahlschmidt und Philipp Wolters LL.M. „Im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 30.05.2023 haben die Gläubiger den drei Insolvenzplänen einstimmig zugestimmt. Dies beweist die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Verfahren und das Vertrauen in das Sanierungsteam sowie die Geschäftsführung“, ergänzt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Alfred Kraus von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, juristischer Berater der Dücker-Gruppe.

Trends, Herausforderungen und neue Partnerschaft

„Das aktuelle Geschäftsmodell wird stark von den Trends Industrie 4.0, Nachhaltigkeit, Urbanisierung und Nahtloser Konsum positiv beeinflusst. Allerdings sehen wir besonders auf Kundenseite das Bedürfnis nach Sicherheit für die Dücker-Gruppe. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns sehr, mit Nimbus hands-on investors einen starken Partner für die Dücker-Gruppe gefunden zu haben“, erklärt die Geschäftsführung bestehend aus Julia Dücker, Peter Dücker, Markus Dücker und Andreas Weißelberg.

„Dücker hat das Schutzschirmverfahren vorbildlich genutzt, um das Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur zu bringen. Das positive Sanierungsergebnis spiegelt sich auch in der überdurchschnittlichen Planquote wider, die die Gläubiger erhalten“, fasst der Sachwalter Dr. Christian Holzmann, CMS Hasche Sigle, Düsseldorf, zusammen.

Als Generalbevollmächtigte begleiteten die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt und Philipp Wolters LL.M. das Schutzschirmverfahren. In juristischen Belangen wurde die Dücker-Gruppe von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte aus Düsseldorf beraten. Betriebswirtschaftlich wurde das Verfahren von der Unternehmensberatung plenovia, ebenfalls Düsseldorf, begleitet. Die rechtliche Beratung der Nimbus hands-on investors erfolgte durch die SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Mannheim.