- Unterstützung von Urlaubern in Zielgebieten hat höchste Priorität
- Alle Reisen mit Abreisetermin bis Montag, 10. Juni 2024, werden von FTI abgesagt
- Übrige gebuchte Pauschalreisen sollen von anderen Anbietern durchgeführt werden/Prüfung läuft
- Neue Reisebuchungen über Portale nicht mehr möglich/Geschäftsbetrieb läuft eingeschränkt weiter
- Löhne und Gehälter der 843 Mitarbeiter der FTI Touristik GmbH werden bis Ende August über Insolvenzgeld gesichert
München, 05. Juni 2024 – Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI-Gruppe, hat am Montag, den 03. Juni 2024, beim Amtsgericht München einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Das Amtsgericht ist dem Antrag am selben Tag gefolgt und hat den Sanierungsexperten und Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Bierbach und sein Team verschaffen sich seit Montagnachmittag im Unternehmen einen ersten Überblick über die aktuelle Lage. Gespräche mit der Geschäftsführung und maßgeblichen Beteiligten laufen.
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der ebenfalls bereits mit einem Team in München vor Ort ist, versucht FTI mit Bierbach und seinem Team nun schnellstmögliche Lösungen für alle von der Insolvenz betroffenen Kunden der FTI Touristik GmbH zu erarbeiten. Der Deutsche Reisesicherungsfonds schützt auftragsgemäß Verbraucher, die eine Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen bei der FTI Touristik GmbH gebucht haben und von der Insolvenz betroffen sind.
„FTI, der DRSF und ich wissen, in welch schwieriger und emotional belastender Situation die betroffenen Urlauber nun stecken und setzen gemeinsam alles daran, schnelle und gute Lösungen für die Kunden zu finden, um so weit wie möglich Schaden von ihnen abzuwenden“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach am Mittwoch. Oberste Priorität hätten dabei diejenigen rund 60.000 Urlauber, die gerade in den Zielgebieten unterwegs seien. „Wir sind darum bemüht, dafür zu sorgen, dass die Reisenden ihren begonnenen Urlaub zu Ende führen und planmäßig und sicher nach Hause zurückreisen können“, sagte er. Dieser Prozess laufe bisher sehr strukturiert und weitestgehend geordnet ab. Um etwaige Probleme vor Ort lösen zu können, seien Ansprechpartner des Unternehmens für die Kunden von FTI erreichbar; FTI hat eine Hotline für Kundenanfragen eingerichtet.
Die Reisen derjenigen FTI-Kunden, die in den kommenden Tagen ihre Reise antreten wollten, müssen nach Auskunft des vorläufigen Insolvenzverwalters abgesagt werden, da ein reibungsloser Reiseablauf in den Zielländern nicht garantiert werden kann. Dies gilt Bierbach zufolge für alle über FTI Touristik GmbH gebuchten Reisen bis einschließlich Montag, den 10. Juni 2024.
Für Reisen nach diesem Zeitpunkt wird derzeit nach Lösungen gesucht, um die Reisen geordnet durchführen zu können. „Wir loten mit Hochdruck sämtliche Möglichkeiten aus, um die gebuchten Reisen ab einem frühestmöglichen Zeitpunkt wie geplant von anderen Reiseanbietern durchzuführen zu lassen“, sagte Bierbach. Ob und wie dies konkret funktionieren kann, darüber werden die Kunden so bald wie möglich von FTI informiert werden. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters laufen bereits Gespräche mit anderen Anbietern. „Wir hoffen, eine Lösung für Reisen ab spätestens 1. Juli zu finden“, sagte Bierbach.
Bierbach bestätigte, dass alle Kundenzahlungen der über FTI Touristik GmbH gebuchten Pauschalreisen durch den DRSF abgesichert sind. Der DRSF werde geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen übernehmen, so dass Pauschalreise-Kunden nicht befürchten müssten, dass ihnen durch die Insolvenz der FTI Touristik GmbH Geld verloren gehe. Auch etwaige Vorauszahlungen von Pauschalreise-Kunden werde der DRSF erstatten, falls es nicht gelingt, diese Reisen durchzuführen. Der Anteil an Pauschalreise-Buchungen bei FTI beträgt mehr als 90 Prozent.
Fest steht bereits, dass neue Reisen bei FTI ab sofort nicht mehr gebucht werden können. Die entsprechenden Buchungsportale seien bereits am Montag abgeschaltet worden, bestätigte Bierbach. Der Geschäftsbetrieb laufe daher nur noch eingeschränkt weiter. Die Mitarbeiter von FTI seien jedoch sehr darum bemüht, alle aktuellen Themen so gut und schnell wie möglich zu bearbeiten. Das eigens erweiterte Callcenter verfüge über im weiteren Aufbau befindliche Kapazitäten.
Bierbach hat inzwischen erste Gespräche mit den Mitarbeitern und dem Betriebsrat in der Konzernzentrale in München organisiert. Er wird die Beschäftigten in Kürze über die aktuelle Lage und über die nächsten geplanten Schritte informieren. Die Löhne und Gehälter der rund 843 Beschäftigten sind bis Ende Mai 2024 bezahlt. Für den Zeitraum Juni bis einschließlich August 2024 sind die Mitarbeiter durch das Insolvenzgeld abgesichert.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun alle Optionen prüfen, ob und in welcher Form Fortführungsmöglichkeiten für das insolvente Unternehmen bestehen und dabei auch Möglichkeiten für den Verkauf von Geschäftsbereichen im In- und Ausland sondieren.
Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (www.mhbk.de) ist eine seit vielen Jahren auf Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten mit Standorten in ganz Bayern. Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an zahlreichen Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern- und Gruppeninsolvenzen.
Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem breiten Branchenspektrum und verfügt dabei über langjährige Erfahrung. In der Touristikbranche hat er u.a. die Insolvenzen des Reiseveranstalters IPM Service & Reisen GmbH (Vertriebspartner u.a. von Tchibo-Reisen), der VIVA Sportreisen GmbH und des Tourismusverbands München- Oberbayern e.V. betreut. Bierbach ist Mitglied im Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (www.vid.de) sowie im Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln (www.gravenbrucher-kreis.de). In den aktuellen Branchen-Rankings von JUVE, The Legal 500, Best Lawyers und WirtschaftsWoche wird Bierbach als Top-Anwalt empfohlen.