- GESCHÄFTSBETRIEB WIRD IN VOLLEM UMFANG FORTGEFÜHRT.
- GESPRÄCHE MIT BELEGSCHAFT, GESCHÄFTSFÜHRUNG UND HAUPTKUNDEN FINDEN AKTUELL STATT.
- ZIEL IST DIE ERARBEITUNG EINER ERFOLGREICHEN, LANGFRISTIGEN FORTFÜHRUNGSPROGNOSE DURCH SANIERUNG
Erfurt, 08. Februar 2023 – Über das Vermögen der GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KG wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 03.02.2022 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach von ROMBACH Rechtsanwälte, Erfurt, bestellt.
Rechtsanwalt Rolf Rombach und sein Team waren bereits wenige Stunden nach Beauftragung vor Ort, um sich einen ersten Überblick über die aktuelle Situation zu verschaffen. Mit dem Hauptkunden der Schuldnerin fand bereits eine erste Videokonferenz statt, die positiv verlaufen ist.
„Der Geschäftsbetrieb wird in vollem Umfang fortgeführt. Die nächsten Tage werden wir mit der Geschäftsleitung die wichtigsten Probleme für die Fortführung ansprechen und lösen. Die Mitarbeiter sind unverzüglich umfassend unterrichtet worden. Bei dem laufenden Vier- Schicht-Betrieb haben wir zwei Mitarbeiterversammlungen durchgeführt und alle Mitarbeiter persönlich unterrichtet. Die Sicherung der Lohn- und Gehaltszahlungen steht im Vordergrund“, so Rolf Rombach.
Die GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KG ist ein seit 1991 bestehendes, inhabergeführtes und auf Druckerzeugnisse spezialisiertes Unternehmen. Bei der GD Gotha Druck- und Verpackung GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Rollen- und Bogenoffsetdruckerei, welche Zeitschriften, Beilagen und Broschüren herstellt. Hierbei handelt es sich oftmals um Termingeschäfte. Für die Herstellung von Druckereierzeugnissen werden insgesamt 233 Mitarbeiter beschäftigt.
„Nach Stabilisierung des Geschäftsbetriebes werden wir alle Möglichkeiten prüfen, die langfristige Fortführungsprognose zu sichern“, so Rechtsanwalt André Rombach als Mitglied des Sanierungsteams. Teil des Sanierungsteams von Rolf Rombach ist neben Rechtsanwalt André Rombach auch Rechtsanwalt Christoph Rothämel von der Kanzlei Schultze & Braun.