- Aktuelles Marktumfeld erfordert strukturelle Anpassungen und nachhaltiges Finanzkonzept
- Operatives Geschäft läuft weiter; Wesentliche Geschäftspartner von GERRY WEBER haben Unterstützung zugesagt
- Zügiger Investorenprozess für GWI, um nachhaltige Finanzierungsgrundlage zu schaffen
Halle/Westfalen, 11. März 2025 – Die GERRY WEBER International GmbH (GWI), die Holdinggesellschaft des GERRY WEBER Konzerns, hat beim Amtsgericht Bielefeld Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht hat dem Antrag zugestimmt und das vorläufige Verfahren angeordnet. Anschlussinsolvenzen von Tochtergesellschaften der GWI werden derzeit geprüft.
Ziel des Verfahrens ist die Fortführung des Damenmodeherstellers mit Strukturen, die an das aktuelle Marktumfeld angepasst sind.
Der rückläufige Fachhandel hat zwischenzeitlich einen stärkeren Fokus auf Working Capital Management. Dies führt zu einer generellen Zurückhaltung in der Vororder und einem stärkeren Fokus am bedarfsorientierten In-Season-Management. Die Gesellschaft hat infolgedessen einen deutlichen Rückgang in der Vororder Q3/25 im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Zwar meldet der Fachhandel zurück, dass sich die Marke GERRY WEBER unter der Federführung von Produktchefin Frauke Stein zwischenzeitlich wieder erfolgreich im Bereich Modern Classic repositioniert und etabliert, allerdings bleibt auch GERRY WEBER von der geänderten Einkaufspolitik des Fachhandels nicht verschont. Die Verkaufszahlen im eigenen Retail blieben im Jahresvergleich dagegen konstant. Hinzu kamen im Februar finanzielle Probleme eines Vertriebspartners, die zu Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen führen könnten.
Das operative Geschäft wird während des Verfahrens ohne Einschränkungen fortgesetzt, insbesondere wird die Belieferung der Wholesale-Kunden weiter erfolgen. Die Finanzinvestoren der GWI werden eine Fortführungslösung finanziell unterstützen. Auch die wesentlichen operativen Geschäftspartner von GERRY WEBER, etwa bei Logistik und Sourcing, haben ihre Unterstützung für den Prozess zugesagt.
Zur Begleitung des Verfahrens wurde der branchenerfahrene Sanierer Dr. Christian Gerloff (Gerloff Liebler Rechtsanwälte) in die Geschäftsführung berufen, der mit seinem Team bereits namhafte Modeunternehmen wie ESCADA und Adler-Modemärkte erfolgreich durch die Insolvenz begleitet hat und GERRY WEBER auch aus früheren Verfahren kennt. Als vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht den ebenfalls branchenerfahrenen Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther.
„Trotz der tiefen Einschnitte, die GERRY WEBER in den vergangenen Jahren bereits vorgenommen hat und trotz der guten Resonanz des Marktes auf das Modeangebot: Um eine solche Kumulation von unerwarteten Krisenfaktoren finanziell zu kompensieren, hat das Unternehmen noch nicht genug Speck angesetzt“, kommentiert Dr. Christian Gerloff. „Das anhaltend schwache Konsumklima in Deutschland und anderen Teilen Europas führt dazu, dass wir Strategie und Strukturen des Unternehmens nochmals werden anpassen müssen.“
Geplant ist, zügig einen strukturierten Investorenprozess zu starten, um eine nachhaltige Finanzierung des Geschäfts sicherzustellen.
Dr. Christian Gerloff: „Wichtig ist, dass der Investorenprozess straff geführt wird, um schnellstmöglich Klarheit für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner zu schaffen, auch mit Blick auf die kommende Orderrunde im April/Mai. GERRY WEBER ist nach wie vor eine der bekannten deutschen Mode- und Lifestylemarken, die für Investoren mit entsprechendem Branchen-Know-how attraktiv ist.“