GESCHÄFTSBETRIEB DES VEREINS ZUR FÖRDERUNG UND BETREUUNG GEISTIG,KÖRPERLICH UND MEHRFACH BEHINDERTER KINDER, JUGENDLICHER UND ERWACHSENERKAHLA E.V. WIRD FORTGEFÜHRT

  • VORLÄUFIGES INSOLVENZVERFAHREN ANGEORDNET
  • VEREIN LEISTET AUCH WEITERHIN INTEGRATIONSARBEIT, FAHRDIENSTE UND LEBENSHILFE FÜR BEHINDERTE MENSCHEN
  • HAUPTGRUND FÜR DEN INSOLVENZANTRAG SIND DIE GESTIEGENEN ROHSTOFFPREISE

Erfurt, 16. Januar 2023 – Über das Vermögen des Vereins zur Förderung und Betreuung geistig, körperlich und mehrfach behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener Kahla e.V. wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 09.01.2022 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt André Rombach von Rombach Rechtsanwälte, Erfurt, bestellt.

„Umgehend nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung habe ich mir einen Überblick über den Geschäftsbetrieb verschafft und gemeinsamen mit dem Vereinsvorstand Herr Gäbler und dem Geschäftsführer Herr Casta entschieden, den Geschäftsbetrieb zunächst fortzuführen“, so André Rombach.Der Verein zur Förderung und Betreuung geistig, körperlich und mehrfach behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener Kahla e.V. gewährleistet den wöchentlichen Transport behinderter Menschen, um von ihren Wohnstätten zu den Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu kommen.

„Hauptaufgabe ist zunächst die Absicherung der Fahrdienste und die weiteren Arbeitsleistungen des Vereins. Die Mitarbeiter stehen alle hinter dem Verein. Auch mit den Hauptauftraggebern stehen wir im Kontakt. Ein reibungsloser Transport ist gesichert“, so André Rombach.Nach ersten Erkenntnissen ist der Hauptgrund für den Insolvenzantrag die gestiegenen Rohstoffpreise, verbunden mit den nur zögerlich angepassten Entgelten für die Dienstleistungen durch die Auftraggeber und die „Leerlaufzeiten“ in den Ferien.