Das Landgericht Potsdam hat mit am 5. Juli 2023 zugestellten Urteil vom 17. Mai 2023 – 4 O 144/21 – eine Klage der früheren Arzneimittelgroßhändlerin Lunapharm Deutschland GmbH auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, abgewiesen.
Im Jahr 2019 hatte das Brandenburgische Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als zuständige Arzneimittelaufsichtsbehörde die dem Unternehmen ursprünglich erteilten Erlaubnisse zu Herstellung und Großhandel von Arzneimitteln wegen Unzuverlässigkeit widerrufen und ihr die entsprechenden Tätigkeiten untersagt. Der dagegen von Lunapharm erhobene Eilrechtsschutz hatte, zuletzt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, keinen Erfolg.
Mit der nun vom Landgericht Potsdam abgewiesenen Klage begehrte Lunapharm von der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage von Amts- und Staatshaftungsrecht Schadensersatz für die mit den Widerrufs- und Untersagungsbescheiden bewirkte Einstellung ihres Betriebs des Großhandels und der Herstellung von Arzneimitteln. Lunapharm behauptete, Bundesbehörden hätten das behördliche Vorgehen des LAVG gesteuert. Überdies habe die Bundesrepublik europarechtliche Vorgaben des Arzneimittelrechts ungenügend umgesetzt, so dass die Arzneimittelaufsicht ihr Vorgehen gegenüber Lunapharm auf europarechtswidriges Bundesrecht gestützt habe.
Das Landgericht Potsdam hat die Schadensersatzklage von Lunapharm gegen die Bundesrepublik Deutschland als unbegründet abgewiesen. Für die Bescheide der zuständigen brandenburgischen Arzneimittelaufsicht sei nicht die Bundesrepublik verantwortlich, so dass sich die Klage von vornherein gegen die falsche Beklagte gerichtet habe. Zudem lägen die Voraussetzungen für einen Amts- oder Staatshaftungsanspruch hier nicht vor, da die einschlägigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und des europäischen Richtlinienrechts keine Rechte Einzelner, sondern die öffentliche Gesundheit schützen sollten.
Über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Unternehmen Lunapharm wird sowohl wegen der politischen als auch der arzneimittelrechtlichen Bedeutung des Falls weiterhin bundesweit ausführlich berichtet. Bei dem nunmehr ergangenen Urteil des Landgerichts Potsdam handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zur Staatshaftung wegen angeblich unzureichender Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in das Arzneimittelrecht des Bundes; die Entscheidung geht auch insofern in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinaus.
GÖRG vertritt das Bundesministerium für Gesundheit in mehreren Klageverfahren von Lunapharm und vertritt bereits seit August 2018 auch das LAVG. Mit langjähriger Expertise zu regulatorischen Fragestellungen berät GÖRG Mandanten im Bereich Healthcare sowie im gesamten Öffentlichen Wirtschaftsrecht und nimmt deren Interessen auch vor Gericht wahr.