- Geschäftsbetrieb wird fortgeführt
- Kunden werden wie gewohnt beliefert
- Verfahren bietet Chance für erfolgreiche Neuaufstellung
Tholey, den 10. September 2026
Die Hans Zewe GmbH, ein mittelständisches, im Bereich Stahlhandel und in der Stahlanarbeitung spezialisiertes Unternehmen hat beim Amtsgericht Saarbrücken einen Antrag auf ein Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt.
Das Amtsgericht hat dem Antrag entsprochen und das vorläufige Verfahren in Eigenverwaltung am 09. September 2026 angeordnet. Der Restrukturierungsexperte RA Lukas Eisenhuth von der Kanzlei Abel & Kollegen unterstützt das Unternehmen als Generalhandlungsbevollmächtigte. RA Dr. Dennis Blank von der Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er begleitet das Verfahren konstruktiv im Interesse der Gläubiger.
„Die Chancen und Möglichkeiten, die das Verfahren in Eigenverwaltung bietet, wollen wir nutzen, um die Unternehmung für die aktuellen und künftigen Herausforderungen bestens zu wappnen. Durch die Fortführung des Geschäftsbetriebes sind wir auch weiterhin ein zuverlässiger Partner für unsere Kunden“, so die beiden Geschäftsführer.
Die Verantwortlichen informierten die ca. 130 Mitarbeiter im Rahmen einer Versammlung über den aktuellen Stand. Deren Gehälter sind durch das Insolvenzgeld im vorläufigen Verfahren für die Monate September bis November 2026 gesichert und auch danach ist der Erhalt der Arbeitsplätze geplant.
Die Antragstellung erfolgte aufgrund der gesamtwirtschaftlich schwierigen Lage, insbesondere durch erhöhte Produktions- und Materialkosten. Zudem wurde eine finanzwirtschaftliche Neuausrichtung notwendig.
Selbstständige Neuaufstellung im laufenden Geschäftsbetrieb
In den vergangenen Monaten versuchte die Hans Zewe GmbH den Geschäftsbetrieb durch Kosteneinsparungen wieder profitabel aufzustellen und durch Neugeschäft Umsatzsteigerungen zu generieren. Allerdings war eine Kostenreduktion in der notwendigen Größenordnung ohne Restrukturierungsverfahren nicht umsetzbar.
Daran anknüpfend bietet die Restrukturierung in Eigenverwaltung nun die Chance, die strukturelle Neuausrichtung umzusetzen und den Geschäftsbetrieb nachhaltig zu stabilisieren.
Der Generalhandlungsbevollmächtigte RA Eisenhuth erläutert: „Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen bei gleichzeitig bestmöglicher Gläubigerbefriedigung. Mit den damit gegebenen Sanierungswerkzeugen können sich Unternehmen in schwierigen Situationen restrukturieren. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt die Restrukturierung unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters selbstständig durch. Das Verfahren erlaubt die erfolgreiche Neuaufstellung während der uneingeschränkten Fortführung des Geschäftsbetriebs.“
Über Abel & Kollegen
Die Kanzlei Abel & Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB ist neben dem Wirtschaftsrecht und weiteren Beratungsbereichen vor allem im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht bundesweit tätig und dabei auf die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in Sondersituationen spezialisiert. RA Eisenhuth wird dabei selbst an mehreren Gerichten als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Weitere Informationen unter: https://www.abel-kollegen.de/
Über Kanzlei BLANK + Partner
Die Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB ist eine in Saarbrücken ansässige Kanzlei auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts sowie der Restrukturierung und Insolvenzverwaltung. Die Rechtsanwälte Michael J.W. Blank und Dr. Dennis Blank werden regelmäßig von Insolvenzgerichten zu Insolvenzverwaltern und Sachwaltern bestellt. Weitere Informationen unter: www.rae-blank.de