Heerma führt die Lloyd Werft durch die Insolvenz

Hamburg, 18.01.2022 – Der vorläufige Gläubigerausschuss der insolventen Lloyd Werft Bremerhaven GmbH begrüßt die getroffenen Maßnahmen zur Ermöglichung einer Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Hendrik Heerma, Partner FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater.

„Den bereits vorinsolvenzlich eingeleiteten Verkaufsprozess der Lloyd Werft einschließlich des Betriebsgrundstücks setzen wir in Abstimmung mit dem
Geschäftsführer der Lloyd Investitions- und Verwaltung GmbH, Herrn Carsten Haake, und Herrn Dr. Christoph Morgen als vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der insolventen Gesellschafterin MV Werften Holdings Limited, fort“, so Heerma.

Das gemeinsame Ziel ist, eine dauerhafte Lösung für Bremerhaven zu finden.

Über FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater
Der Tätigkeitsschwerpunkt von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater ist die Sanierung und Insolvenzverwaltung mit einem Fokus, restrukturierungsfähige Unternehmen fortzuführen. Die Partner verstehen sich als Unternehmer auf Zeit. Dabei haben sie immer das Ziel vor Augen, erhaltungsfähige Betriebe wieder wettbewerbsfähig zu machen, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und zugleich bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen.

Die besondere Kompetenz liegt in der Erstellung von Insolvenzplänen, mit deren Hilfe mehrfach signifikante Quoten zugunsten der ungesicherten Gläubiger erzielt werden konnten. Alle Partner und Mitarbeiter von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater an den Standorten Düsseldorf, Mönchengladbach, Hamburg, Bochum, Bremen, Erfurt und Wuppertal denken nicht nur unternehmerisch, sondern übernehmen Unternehmensverantwortung. Unter Ausschöpfung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Instrumentarien führt FRH umfassende Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch, so dass sich bisher verlustbringende Einheiten operativ positiv entwickeln – immer im Interesse der Unternehmen und deren Gläubiger. Die Liquidation eines Betriebs betrachtet FRH erst als letzte Maßnahme. Die zur Sozietät gehörenden Insolvenzverwalter stehen in einem Kooperationsverhältnis mit der unbelasteten Geschäftsführung, um so deren Markt- und sonstige Fachkompetenz zugunsten der Gläubiger zu nutzen.