Titelthema | INDat Report 01_2014 | Februar 2014

Sammeln, damit nichts verloren geht: Forschungsprojekt startet ESUG-Evaluation

Bielefeld. Kaum ein Fachkongress oder Symposium und kaum eine Ausgabe einer Fachzeitschrift verzichtet darauf, die Praxisumsetzung des ESUG zu thematisieren. Entweder geht es allgemein um ungelöste Rechts- und Umsetzungsfragen oder um konkrete Fälle, die Verfahrensbeteiligte und kritische Beobachter zur Kenntnis bringen oder zur Diskussion stellen. Während seit nunmehr fast zwei Jahren eine breit gefächerte Resonanz erfolgt, wissen die Fachleute, dass sich der ESUG-Gesetzgeber eine Evaluation auferlegt hat. Doch niemand hatte bislang anscheinend damit begonnen, die Vielzahl der Erfahrungen zu sammeln, um sie später einer wissenschaftlichen Untersuchung und Bewertung zuzuführen. Dieses Manko erkannte Prof. Dr. Florian Jacoby und startete an der Universität Bielefeld das wissenschaftliche Projekt »ESUG-Evaluation«, bei dessen internettechnischer Umsetzung des Fragebogens ihn der Verlag INDat und die WBDat Wirtschafts- und Branchendaten unterstützt hat. Peter Reuter fragte Professor Florian Jacoby, wie er zur Teilnahme animieren will, wer Zugriff auf die Daten erhält und wann mit ersten Ergebnissen zu rechnen ist.

INDat-Report: Sie haben Anfang 2014 an der Universität Bielefeld mit der rechtstatsächlichen Untersuchung »ESUG-Evaluation« in Form eines Online-Fragebogens auf www.esug-evaluation.de begonnen. Was veranlasste Sie zu diesem Projekt?

Professor Jacoby: Das ESUG hat die gesetzliche Grundlage für die Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen umgekrempelt. Der Deutsche Bundestag hat dem Bundesjustizministerium aufgegeben, nach fünf Jahren, also 2017, das ESUG zu evaluieren. Da muss man sich fragen, auf welcher Grundlage das geschehen soll. Wir benötigen dringend aussagekräftige Daten über den Ablauf von ESUG-Verfahren. Dazu möchte ich beitragen, weil ich selbst sehr neugierig bin, was das ESUG tatsächlich gebracht hat.

INDat-Report: Einige ESUG-Verfahren wie Suhrkamp finden in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit, man hört von schnell abgeschlossenen Verfahren, aber auch holprig verlaufenden Verfahren sowie von sog. Missbrauchsfällen. Wie nehmen Sie die Umsetzung des ESUG wahr?

Professor Jacoby: Ich höre das Gleiche wie Sie: einerseits Horrorgeschichten, andererseits Erfolgsstorys. Mich interessieren deswegen nicht nur die außergewöhnlichen, sondern gerade auch die alltäglichen Verfahren, wie diese nun nach dem ESUG verlaufen. In aller Munde ist ja auch, dass das ESUG zu einem »Wandel der Insolvenzkultur« geführt hat. Damit sind freilich nicht allein die neuen Gestaltungsmöglichkeiten im Planverfahren gemeint, die bei Suhrkamp genutzt wurden. Viele Verwalter berichten, ihr Job hätte sich grundlegend verändert, weil sie heute aktiv Akquise betreiben müssen. Manche beklagen das aus persönlichen Gründen, weil sie es sehr geschätzt hätten, allein aufgrund der Qualität ihrer Arbeit vom Gericht bestellt zu werden. Andere sehen die unabhängige Abwicklung der Verfahren gefährdet, wieder andere begrüßen die neuen Möglichkeiten, Beratung und Verwaltung stärker kombinieren zu können. Ich bin gespannt, was sich wie in den zu erhebenden Daten widerspiegelt, gehe da völlig unvoreingenommen heran.

INDat-Report: Befragungen der Praktiker zum ESUG gab es schon bereits einige, sodass man vielleicht eine Auskunftsmüdigkeit der Verfahrensbeteiligten vermuten könnte. Gibt es für diese Untersuchung zum Beispiel Unterstützung vom BMJ und den Fachverbänden?

Professor Jacoby: Diese Erhebung ist schon neuartig. Es werden keine Bewertungen, sondern konkrete Verfahrensdaten abgefragt. Ich setze darauf, dass zum einen intellektuell das Bedürfnis nach konkretem Datenmaterial erkannt wird und zum anderen emotional die Bereitschaft besteht, Erfahrungen weiterzugeben. Bislang erhalte ich durchweg positives Feedback. Der Sinn der Untersuchung wird allerorten gesehen. Die Verbände haben mir sehr geholfen, weil sie ihre Mitglieder auf die Studie aufmerksam gemacht und zur Teilnahme aufgerufen haben. Aber auch für die Unterstützung der Fachpresse kann ich mich nur bedanken.

(…)

Editorial | Peter Reuter | INDat Report 01_2014 | Februar 2014

Extreme zählen nicht viel

Die Extreme richten häufig den Fokus auf sich, das »Mittelmaß« scheint nicht interessant zu sein. So verhält es sich auch bei den ESUG-Verfahren. Man hört entweder von sehr holprig verlaufenden, gescheiterten und sogar rechtsmissbräuchlich gestalteten Sanierungsbemühungen in der Eigenverwaltung oder den schnellen, erfolgreichen Umsetzungen in meist großen Verfahren. Was dazwischen passiert – häufig Rätselraten.



Wenngleich man sich die Frage stellen muss, ob die extrem positiven und die extrem negativen Resonanzen wirklich so stimmen, interessiert für einen objektiven, ausgewogenen Blick vor allem das Gros der Eigenverwaltungen und der gelebten Gläubigerautonomie, von dem man nichts hört. Gerade kleinere Verfahren könnten aufzeigen, dass das ESUG vermeintlich nicht nur für Großverfahren bestimmt ist.



Dass viele ESUG-Verfahren im Stillen beginnen und auch während ihres Verlaufs kein Aufsehen verursachen, mag viele Gründe haben: Die fehlende öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Eigenverwaltung, die fehlende Begründung in den öffentlich bekannt gemachten Beschlüssen, sodass die »Vorgeschichte« für Außenstehende nicht erzählt wird, oder – nicht zu vernachlässigen – die Verschwiegenheit der Verfahrensbeteiligten, die die Insolvenz nicht nach außen kehren wollen.



Was immer die Gründe dafür sind, hier gilt es, diesen Erfahrungsschatz zu heben – aber nicht medienwirksam, sondern im Rahmen eines vertraulichen wissenschaftlichen Projekts. Das Rätselraten über das »Mittelmaß« wird zwar noch einige Zeit andauern, doch die Extreme werden wohl am Ende in einem ganz anderen Licht erscheinen.

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
5
Insolvenzbarometer
6
Namen & Nachr ichten
 
10
Titel
Sammeln, damit nichts verloren geht: Forschungsprojekt der Universität Bielefeld startet ESUG-Evaluation
14
Berater & Kanzleien
RAe Dr. Thomas Hoffmann und Dr. Martin Kleinschmitt (Noerr LLP)
Von punktuell gefragt bis umfassend gefordert
18
Im Gespräch
MdB Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU)
»Unsicherheiten lasten wie Blei über jeder Sanierung«
24
Verwalter & Kanzleien
RA Prof. Dr. Martin Hörmann (anchor Rechtsanwälte)
Mit der Steinsuppe alle ins Boot holen
28
Kongresse & Tagungen
ZIP-Kolloquium zur Causa Suhrkamp in Köln
Gesellschaftsrecht Gehör geschenkt
32
Im Gespräch
RA Carl Ulrich Mayer, Präsident des Verwaltungsrats der Medienholding AG Insolvenzverfahren des Suhrkamp Verlags
»Eine Gesetzeslücke ist ausgenutzt worden«
34
Symposien & Vorträge
1. Abendsymposium des Instituts für Insolvenz- und Sanierungsrecht (ISR) in Düsseldorf Die Begründung von Masseverbindlichkeiten im Eröffnungsverfahren
Genau umgrenzt oder global?
36
Kongresse & Tagungen
26. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der AG Verbraucher­insolvenz und Restschuldbefreiung im DAV in Hamburg
Von Lieblingsstraftaten und den Buddenbrooks
41
Symposien & Vorträge
9. Berliner Trilog des iir e. V. in Berlin Reform der Restschuldbefreiung und des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Gute Quote?
42
Sanierung im 270 b-Verfahren
 
BDU-Vorschläge zum Schutzschirm-Grobkonzept strukturieren Sanierungsabläufe
46
Statistik
Top 30 Verwalter, Top 30 Kanzleien, Top 10 Gerichte
 
47
Insolvenzbarometer II
 
 
50
Veranstaltungen, Impressum, Vorschau