Titelthema | Peter Reuter | INDat Report 01_2015 | Februar 2015
Untersuchung des Chapter 11 US BC: Gute Noten für starke Schuldnerorientierung
Die Studie des American Bankruptcy Institute zur Reform des Chapter-11-Verfahrens
Das US-amerikanische Insolvenzrecht war in den 1980er Jahren eines der modernsten der Welt. Sein Chapter 11 enthielt ein rechtstechnisch ausgereiftes und praktisch erprobtes Reorganisationsverfahren, das zum Vorbild für das Planverfahren der deutschen Insolvenzordnung diente. Trotz wichtiger Nachbesserungen des US Bankruptcy Code – beispielsweise der Übernahme des UNCITRAL Model Law on Cross-Border Insolvency – ist das Insolvenzrecht der USA in die Jahre gekommen. Das renommierte American Bankruptcy Institute (ABI) hat deshalb eine Kommission eingesetzt, die vorhandene Defizite erläutert, Handlungsbedarf aufzeigt und konkrete Empfehlungen für den Gesetzgeber gibt. Die im Januar 2015 veröffentlichte Studie soll in den folgenden Ausführungen besprochen und vorläufig bewertet werden.
1. Einführung
Ein gut funktionierendes und effektives Insolvenzrecht dient nicht nur zur Restrukturierung von Unternehmen und der Erhaltung von Arbeitsplätzen, sondern fördert auch die wirtschaftliche Entwicklung dynamischer Finanzmärkte durch geringere Kapitalkosten. Die Kommission stellt eingangs der Studie fest, dass das Reorganisationsverfahren des Chapter 11 des US Bankruptcy Code (BC) diese Ziele mehr als 35 Jahre erfüllt hat. Jedoch sei durch eine turnusmäßige Revision sicherzustellen, dass das Insolvenzrecht dies auch weiterhin gewährleisten könne. Derartige Revisionen des Insolvenzrechts seien in den USA etwa alle 40 Jahre zu erwarten, wie die Gesetzesänderungen in den Jahren 1898, 1938 und 1978 gezeigt hätten. Die Kommission kommt anhand dieser zeitlichen Gesetzmäßigkeiten zu dem Schluss, dass die maximale Wirkungsdauer von Regelungen mit finanziellem Hintergrund maximal 40 Jahre betrage und hat deshalb eine Kommission aus 23 namhaften Experten aus Wissenschaft, Gerichtsbarkeit und Anwaltschaft einberufen, die den Änderungsbedarf des Chapter 11 BC ermittelt und Empfehlungen für mögliche Gesetzesänderungen erarbeitet hat. Flankiert wurde die klassische Kommissionsarbeit durch eine öffentliche Anhörung im Jahre 2013 und ein 2014 durchgeführtes Symposium.
Ob die Studie im Auftrag der U.S.-Regierung erarbeitet wurde, bleibt im Dunklen. Jedoch dürfte es sehr wahrscheinlich sein, dass eine Studie, die erhebliche Auswirkungen auf den Gang der Gesetzgebung haben kann, nicht ohne Beteiligung der zuständigen Stellen und insbesondere des amerikanischen Justizministeriums erstellt werden kann. Beeindruckend ist in diesem Zusammenhang nicht nur der Umfang der Studie und die Tiefe seiner Erläuterungen, sondern auch ihr rechtsvorsorgendes Anliegen, mit dem das Chapter-11-Verfahren bereits weit vor einem unmittelbaren Handlungsbedarf und damit frei von gesetzgeberischen Zwängen einer kritischen Bestandsaufnahme durch unabhängige Experten unterzogen wird. Eine solche Vorsorge ist nicht hoch genug einzuschätzen, weil sie Änderungsbedarf systematisch aufzeigt und dessen gezieltes Nachbessern aufgrund eines bereits vor Einleitung des parlamentarischen Verfahrens erzielten Konsenses ermöglicht. Der Studie kann daher – anders als manchen Berichten deutscher Gesetzgebungskommissionen – kaum vorgeworfen werden, praxisfremde Empfehlungen aus dem »Elfenbeinturm« heraus zu geben.
2. Hintergrund der Studie
Im dritten Teil der Studie finden sich Ausführungen zum geschichtlichen Hintergrund des Reorganisationsverfahrens des BC, das als Reaktion auf die Insolvenzen großer Eisenbahngesellschaften im späten 19. Jahrhundert geschaffen und 1978 im heutigen Chapter 11 BC zusammengefasst wurde. Obwohl sich dessen Vorschriften viele Jahre gut bewährt hatten, haben sich mittlerweile die Finanzmärkte und die angebotenen Produkte ebenso wie die Strukturen insolventer Gesellschaften wesentlich geändert. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass das Verfahren nach Chapter 11 BC für die Sanierung von Unternehmen in einem solchen Umfeld nicht mehr ausreichend und für die Sanierung kleiner und mittlerer Unternehmen zu teuer ist. Diese Hintergründe dienten den Experten als Anknüpfung für einen systematischen Problemaufriss des geltenden Rechts.
(…)
Editorial | Peter Reuter | INDat Report 01_2015 | Februar 2015
Eine Frage der Zeit
Alle 40 Jahre wieder kommt die Revision des amerikanischen Insolvenzrechts. Anscheinend arbeitet man dort so gründlich, dass diese Haltbarkeit gewährleistet ist.
Den Anstoß und die Argumente zu einer bald bevorstehenden Revision des US Bankruptcy Codes liefert nun die Anfang dieses Jahres veröffentlichte Untersuchung des American Bankruptcy Institute (ABI). Sie macht eine Reihe von Änderungsvorschlägen, wenngleich sich der bisherige Fokus auf einer starken Schuldnerorientierung des Reorganisationsverfahrens demnach bewährt hat.
Nun ist bekanntermaßen die Revision der InsO, die im ESUG mündete, nach 13 Jahre erfolgt. Viele sprechen bereits nach drei Jahren ESUG davon, dass zumindest Korrekturen für die Praxis dringend notwendig sind. Wie es aber scheint, will das BMJV die im Gesetz verankerte Evaluierungsfrist von fünf
Jahren einhalten.
Doch was schadet es, schon zum jetzigen Zeitpunkt eine Untersuchung in Gang zu bringen? Wie wir am Beispiel der Studie zum Überschuldungsbegriff wissen, kann Zeit ins Land streichen, bis der Auftrag unter Dach und Fach ist.
Man würde im Übrigen wohl keinen Wissenschaftler finden, der behauptet, ein frühzeitiges Sammeln von mitunter »flüchtigen« Daten und Fakten schade einem aussagekräftigen Ergebnis.
400 Seiten, verfasst von 23 Experten – so »dick« wie in den USA muss es wirklich nicht sein. Doch zwei Jahre vor dem Evaluierungszeitpunkt 2017 dürfte eine Untersuchung langsam starten – oder zumindest ausgeschrieben werden. Was spricht dagegen?
Inhaltsverzeichnis
3 | Editorial |
5 | Insolvenzbarometer |
6 | Namen & Nachrichten Union und SPD vereinbaren Eckpunkte zur Reform des Anfechtungsrechts |
10 | Titel Untersuchung des Chapter 11 US BC: Gute Noten für starke Schuldnerorientierung |
16 | Verwalter & Kanzleien RA Wilhelm Salim Khan Durani (Cornelius + Krage) Auf heftigen Gegenwind jederzeit gut eingestellt |
20 | Standpunkt RA Prof. Dr. Volker Römermann Das verfassungswidrige Verbot der Insolvenzverwalter-GmbH steht vor dem Aus! |
24 | Im Gespräch RA Rüdiger Wienberg und RA Ottmar Hermann (hww hermann wienberg wilhelm) Vom Amtsträger zum Krisendienstleister |
28 | Institute & Symposien Institut für Deutsches und Ausländisches Sanierungs- und Restrukturierungsrecht e.V. (IDAS) in Halle (Saale) Diskurs hat neue Quelle |
30 | Im Gespräch VID-Vorsitzender RA Dr. Christoph Niering GOI nicht in Frage stellen |
32 | Kongresse & Tagungen 28. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arge Insolvenzrecht und Sanierung im DAV in Erfurt Stellschrauben, Joker und Achillesfersen |
36 | Erster Deutsch-Österreichischer Rechts- und Praxisvergleich im Insolvenzrecht in Salzburg Experiment gelungen! |
40 | Symposien & Anhörungen Insolvenzgründe: IDW-Expertenanhörung zu ES 11 |
44 | Statistik Top 30 Verwalter, Top 30 Kanzleien, Top 10 Gerichte |
45 | Insolvenzbarometer II |
46 | Veranstaltungen, Impressum, Vorschau |