Titelthema | Sascha Woltersdorf | INDat Report 01_2017 | Februar 2017

Nicht mehr wegzudenken: Insolvenzgeld und dessen Vorfinanzierung

Auf das Insolvenzgeld muss bald verzichtet werden. Das zumindest gilt für das geplante vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren, das ohne diese Liquiditätsspritze auskommen muss. Im Insolvenzverfahren sind die drei Monate Löhne und Gehälter der Bundesagentur für Arbeit fest eingeplant. Doch deren Genehmigungsautomatismus für das Insolvenzgeld und dessen Vorfinanzierung kommt ins Stocken, wenn der Verwalter bei Folgeinsolvenzen die Hand für die Arbeitnehmerschaft aufhält.

Insolvenzgeld rettet Unternehmen. So kurz und knapp kann man dieses Instrument zusammenfassen, das 1974 als Konkursausfallgeld (siehe Kasten »Gesetzgebung«) zum Wohle der Arbeitnehmerschaft eingeführt wurde – ein Schutzprinzip. Im besten Fall stehen drei Monate Insolvenzgeld zur Verfügung, wenn gem. Fortführungsprognose des Insolvenzverwalters mindestens 10 % der Arbeitsplätze erhalten bleiben (siehe Kasten »Durchführungs­anweisung« der BA). In vielen Fällen bedeutet dies eine lebensrettende Liquiditätsspritze  – für den Arbeitgeber, denn das in die Krise geratene Unternehmen spart Kosten. Es muss drei Monate die Löhne und Gehälter nicht selbst aufbringen. Das übernimmt die Agentur für Arbeit, die aus einem Topf schöpfen kann, der von der Gesamtheit der deutschen Arbeitgeber gefüllt wird. »Überlegen Sie das mal für Ihr Unternehmen«, brachte es vor wenigen Monaten ein Insolvenzverwalter vor dem illustren Industrieclub Düsseldorf auf den Punkt. »Ein Viertel der Personalkosten eines Jahres. Das erhöht schon die Wettbewerbsfähigkeit gewaltig.«

Von 176.000 Anträgen auf Insolvenzgeld wurden 86 % bewilligt

Unbestreitbar ist das Insolvenzgeld eine Erfolgsstory. Es wird zugegriffen, selbst in guten Konjunkturzeiten. Die 2016 von der Bundesagentur für Arbeit für 2015 veröffentlichten Zahlen zeigen ein sehr deutliches Bild: Von 176.000 Anträgen auf Insolvenz­geld wurden knapp 86 % bewilligt. Für die Ablehnungen sei in der Regel die fehlende Fortführungsprognose der Grund, heißt es von der Bundesagentur für Arbeit. Ausgezahlt wurden in 2016 gut 458 Mio.  Euro. Der Kapitalstock ist rein umlagefinanziert im Rahmen der Sozialversicherung. Anders als bei sonstigen Sozial­abgaben zahlt nur die Arbeitgeberseite. Unter anderem aus diesem Grund stand das Insolvenzgeld immer wieder in der Kritik. Vor allem die Ausschüttungen bei Folge­insolvenzen ließ Stimmen laut werden, die zumindest Reformen für diesen Baustein vieler Sanierungen forderten.

Folgeinsolvenz markiert den Grenzfall für das Insolvenzgeld

An Folgeinsolvenzen lässt sich der Grenzbereich beobachten. Jüngstes Beispiel: Strauss Innovation aus dem rheinischen Langenfeld. Angesichts von drei Insolvenzen seit 2014 summiert sich das Insolvenzgeld auf neun Monatsgehälter. Auch beim dritten Mal – die entsprechenden Bestandteile des Geschäftsbetriebs der insolventen Strauss Verwaltungs GmbH wurden Anfang November 2015 auf die neu gegründete Strauss Innovation GmbH übertragen, Investor war die Deutsche Mittelstandsholding – flossen die Mittel, obwohl der für das Verfahren Strauss Innovation GmbH vom AG Düsseldorf am 22.09.2016 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte RA Dr. Dirk Andres (Andres Partner) »vor keiner einfachen Ausgangslage« stand, wie er einräumt. Anders als bei den meisten Anträgen auf Insolvenzgeld lief die Abwicklung nicht wie üblich über die für den Unternehmenssitz regional zuständige Agentur, sondern über die Bundesagentur in Nürnberg. Die Beantragung nahm mit etwa einer Woche deutlich mehr Zeit in Anspruch als die sonst erfahrungsgemäß übliche Bearbeitung innerhalb weniger Tage. Zudem war eine Fortführungsprognose für jeden der drei Monate im Ausschüttungszeitraum notwendig.
Dieser Fall der von Mode bis Haushalt bunt gemischten Einzelhandelskette mit dem Insolvenzstakkato scheint einen Grenzfall zu markieren, ab dem zumindest sehr genau hingesehen wird. An Insolvenzverwalter Andres dürfte es jedenfalls nicht gelegen haben. Er hatte umgehend damit begonnen, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen sowie Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufzunehmen, wie er berichtet. Das Ziel des Düsseldorfer Verwalters war es, die bestmögliche Lösung für das Unternehmen und die Gläubiger zu finden. Als eher unüblich gilt die häppchenweise Genehmigung der Vorfinanzierung für jeweils nur einen Monat. Für den Folgemonat wurde ein aktueller Status verlangt. Die Darlegung der Fortführungsprognose der Gesellschaft war hier ein wesentliches Element, sodass jeder Antrag immer wieder mit neuen Daten und Fakten aus der Geschäfts- und Belegschaftsentwicklung angepasst werden musste, da der Geschäfts- und Filialbetrieb während des gesamten Zeitraums ohne Einschränkung weitergeführt wurde. Derzeit läuft die Abwicklung der Kette mit 57 Filialen und 670-köpfiger Belegschaft. Letztendlich gelang es Andres, die Bundesagentur davon zu überzeugen, die Vorfinanzierung für das gesamte vorläufige Insolvenzverfahren  – September, Oktober, November 2016 – zu genehmigen. Von den erschwerenden Umständen sei auch die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds betroffen. Diesen Partner konnte Andres ebenfalls überzeugen.

(…)

Editorial | Peter Reuter | INDat Report 01_2017 | Februar 2017

Auf maximale Finanzspritze setzen

Abschaffen will es keiner. Das Insolvenzgeld und dessen Vorfinanzierung haben sich zu einer verlässlichen Größe im Insolvenzverfahren entwickelt. Fast jede Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters, die Optimismus verbreiten soll, enthält die Textbausteine, dass die Löhne und Gehälter der kommenden drei Monate durch Insolvenzgeld gesichert seien. Diese Finanzspritze ist unverzichtbar geworden.

Allerdings hat sich eingebürgert, dass die vorläufige Insolvenzverwaltung nahezu immer den maximal möglichen Insolvenzgeldzeitraum von drei Monaten andauert. Der Verfahrenseröffnung könnte hin und wieder schon zu einem früheren Zeitpunkt nichts mehr im Weg stehen, was allerdings weniger Insolvenzgeld bedeuten würde. Diesen Verlust will man aber nicht in Kauf nehmen und setzt auf die maximale Finanzspritze. Eine andere Sanierungserleichterung ist vorerst gestrichen.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Sanierungserlass hat einschneidende Folgen. Bis der Gesetzgeber den Tenor des BMF-Erlasses in ein Gesetz gießt, sind Gläubigerverzichte zu versteuernde Buchgewinne.

Ungemach für die Insolvenzmasse droht auch aus Brüssel beim vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren. Die geplanten Sanierungsprivilegien könnten Potenzial aus Haftung und Anfechtung bei der Folgeinsolvenz stark einschränken. Allerdings ist das die Befürchtung der Insolvenzverwalter, die Berater begrüßen diese Pläne als Risikoabbau ihres Engagements.
Vieles deutet aber darauf hin: Die nützlichen Instrumente des Insolvenzverfahrens sollen nicht für den präventiven Restrukturierungsrahmen gelten. Dazu gehört auch das Insolvenzgeld, das das Privileg des Insolvenzverwalters bleibt.

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
5
INDat Barometer I
 
6
Namen & Nachrichten
 
10
Hintergrund
Fall Bernd Reuss:
30 Millionen mit oder ohne Folgen?
12
Titel
Nicht mehr wegzudenken: Insolvenzgeld und dessen Vorfinanzierung
Reservoir ohne Engpässe: Ausgabe von Insolvenzgeld
20
Berater & Kanzleien
RA Dr. Maximilian Pluta (PLUTA)
Der Unternehmenskrise ein paar Schritte entgegenkommen
 Schwerpunkt: RL-Entwurf »Präventiver Restrukturierungsrahmen«
24
Im Gespräch
TMA-Vorsitzender RA Kolja von Bismarck
Enge zeitliche Befristung für Rettungsversuch zwingend
26
Kongresse & Tagungen
EYES on Insolvency 2017 in Amsterdam
Der Teufel steckt im Detail
31
Workshops & Vorträge
»Insolvency Law – Gateway into a new Future?« in Brüssel
Gegen Schnellschüsse und unbedachtes Herumdoktern
32
Standpunkt
RAin Marlene Ruf (Kirkland & Ellis International LLP)
Breite Palette für starke Sanierungskultur
34
Standpunkt
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann
Insolvenzanfechtung – keine Freunde, keine Lobby?
36
Symposien & Vorträge
Veranstaltung der Universität Bonn »Zum RL-Vorschlag zur vorinsolvenzlichen Restrukturierung«
Klare Standpunkte zu wichtigen Eckpfeilern
40
Arbeitskreise & Vorträge
NIVD-Business-Breakfast in Stuttgart
Zwei noch nicht gelöste Pferdefüße
41
Im Gespräch
BS InsO-Vorsitzender Tobias Hartwig
Personalabbau in allen Bereichen
42
Arbeitskreise & Vorträge
Neujahrsempfang des Kölner Arbeitskreises für Insolvenzwesen e. V.
InsO fällt in Brüssel auf fruchtbaren Boden
44
Kongresse & Tagungen
3. Deutsch-Österreichischer Rechts- und Praxisvergleich im Insolvenzrecht in Innsbruck
Jenseits und diesseits über den Berg kommen
48
 
Verbraucherinsolvenzveranstaltung des DAV in Mannheim
Geschäftsführer gelten als die »üblichen Verdächtigen«
50
INDat Statistik
Top 30 Verwalter, Top Kanzleien, Top 10 Gerichte
 
51
INDat Barometer II
 
 
54
Veranstaltungen, Impressum, Vorschau