Titel | INDat Report 01_2022 | Februar 2022
Schwerpunkt: StaRUG
Restrukturierungsgerichte gemäß § 34 StaRUG
Erhebung aller RES- und SAN-Sachen nach einem Jahr StaRUG
Köln. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) kann auf ein Jahr Praxis mit Restrukturierungssachen und Sanierungsmoderationen zurückblicken. Eine amtliche Statistik der StaRUG-Verfahren hat der SanInsFoG-Gesetzgeber (Art. 9) für das erste Jahr nicht vorgesehen, die offizielle Zählung beginnt gem. dem Gesetz über die Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik erst ab 01.01.2022 – allerdings ohne die Sanierungsmoderation zu erfassen. Um schon zu Beginn der großen Reform keine Lücke aufkommen zu lassen, hat der INDat Report für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 eine vollständige Erhebung vorgenommen. Dies geschah durch eine Befragung der 24 Restrukturierungsgerichte wie folgt: 1. Wie viele Restrukturierungsvorhaben sind angezeigt worden? 2. Wie viele gerichtlich bestätigte Restrukturierungspläne gab es? 3. Wie viele RES-Sachen sind noch anhängig? 4. Bei wie vielen erfolgte eine Rücknahme der Anzeige durch den Schuldner? Und: 5. Wie viele Sanierungsmoderationen sind angeordnet worden und wie viele fanden in einem gerichtlich bestätigten Sanierungsvergleich ihren Abschluss? Rücklaufquote der Restrukturierungsgerichte: 100 %. Vielen Dank!
Die StaRUG-Statistik kommt zu dem Ergebnis, dass im vergangenen Jahr 22 Anzeigen für ein Restrukturierungsvorhaben bei den Gerichten eingegangen sind. Aus ihnen gingen vier gerichtlich bestätigte Restrukturierungspläne hervor, fünf Mal erfolgte die Rücknahme der Anzeigen durch den Schuldner und vier Verfahren waren zum Ende 2021 noch anhängig. Mit den meisten RES-Anzeigen, nämlich mit fünf, war das Restrukturierungsgericht Essen befasst, während die vier größten Insolvenzgerichte Berlin-Charlottenburg und Köln jeweils eine Anzeige, München und Hamburg jeweils zwei Anzeigen vorliegen hatten. Bei den Sanierungsmoderationen gab es eine geringere Nachfrage mit bundesweit fünf Fällen, von denen wiederum drei zu einem gerichtlich bestätigten Sanierungsvergleich führten.
Wie nun diese Erhebung für das erste Jahr StaRUG – auch im Kontext der Pandemie – einschätzen, einordnen und mit einem Ausblick versehen? Diese Aufgabe übernahm auf Anfrage Prof. Dr. Christoph Thole (siehe Seite 80 f.), der dazu elf Überlegungen anstellt. Thole weist nachdrücklich darauf hin, dass die zurückgenommenen Anzeigen und Aufhebungen keineswegs mit einem Scheitern gleichzusetzen sind, sondern – was Praktiker bestätigen – zumeist in einvernehmlichen Lösungen oder in der Planprivatautonomie gem. § 20 StaRUG münden. Als Erhebungsmerkmal gem. Statistikgesetz werden diese »außerplanmäßigen« Konsense allerdings nicht erfasst, nur die gerichtlich bestätigten Restrukturierungspläne als Erfolge gemeldet.
Neben dieser Erhebung bringt die folgende Darstellung auch ein Update für 2022 der richterlichen Zuständigkeiten
an den 24 Restrukturierungsgerichten gemäß der GVP 2022 mit Nennung der betreffenden Richter und der Angabe, ob die Sachen nach Buchstaben oder im Turnus vergeben werden.
Die StaRUG-Statistik 2021 liefert noch eine Erkenntnis: Neun der 24 Restrukturierungsgerichte hatten bisher keine »StaRUG-Berührung«, z. B. keines der drei Gerichte in Niedersachsen, zudem das Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und Brandenburg nicht. Vielleicht Grundlage für Überlegungen – auch wegen etwa 80 zuständiger Richter – zu einer weiteren Gerichtskonzentration über Landesgrenzen hinweg?
Zusammenstellung/Recherche: Peter Reuter (…)
Inhaltsverzeichnis
3 |
Editorial
Statistik Gesamtjahr 2021 |
6 |
Impressum/Anzeigenübersicht |
7 |
Statistik Barometer/Bund |
12 | Statistik Länder |
66 | Redaktion aktuell Namen & Nachrichten |
70 |
Im Gespräch |
74 |
Schwerpunkt: StaRUG |
87 | Kommentierung aktueller Rechtssprechung |
88 | Literatur & Rezensionen |