Titelthema | INDat Report 02_2019 | März 2019

Berufsbild, Identität und Tätigkeitsspektrum des Verwalters im Wandel

Köln. Es gehört zum täglichen Job eines Insolvenzverwalters und Sanierungsexperten, mit verfahrenen Situationen und komplexen äußeren Umständen fertig zu werden. In eigener Sache ist das häufig kein leichtes Programm. Fest steht: Berufsbild und Identität des Insolvenzverwalters sind im deutlichen Wandel begriffen, eine ganze Branche verändert ihre Strukturen. Damit umzugehen, birgt Risiken, eröffnet aber auch viele Möglichkeiten, zu denen sich jeweils immer erfolgreiche Beispiele anführen lassen. Spürbar ist ein Spannungsfeld zwischen Flexibilität und Standhaftigkeit, wobei die Unabhängigkeitsmaxime als dritte Kraft auf beide Pole einwirkt. So finden sich unter den Verwalter zum einen die, die sich (weiterhin) auf einen Tätigkeitskern konzentrieren wollen, zum anderen die, die den Kreis weiter ziehen möchten. Beiden Gruppen, wobei es wie immer viele Zwischentöne gibt, ist eines gemeinsam: Man will sich in diesen bewegten Zeiten neue Konturen geben oder die bisherige Konturen stärker zum Vorschein bringen. Die 14 befragten Insolvenzverwalter äußern sich zum Berufsbild, zu einer möglichen Krisenstimmung der Zunft und zum
praktischen Umgang mit gravierend veränderten Umständen.

Niemand will erstaunlicherweise von einer Krise sprechen. Befragt waren 14 Insolvenzverwalter: Vertreter größerer wie kleinerer Einheiten genauso wie sog. (nahezu) Nur-Verwalter sowie breiter aufgestellte Verwalter, die rund um die Eigenverwaltung oder in der insolvenznahen Beratung tätig sind. Kein einziger hat eingeräumt, dass seine Zunft in einer Krise steckt. Dabei war noch nicht einmal nach der eigenen wirtschaftlichen Situation gefragt, sondern lediglich allgemein nach dem eigenen Selbstverständnis und der eigenen Identität, die jeder erfolgreichen Arbeit zugrunde liegt. »Krise« scheint ein harter Begriff sein, mit dem die Befragten in ihrer täglichen Arbeit befasst sind und den sie weder mit der eigenen Kanzlei noch der gesamten Branche gerne in Verbindung sehen wollen.

Festzuhalten ist, dass sich der Berufsstand des Verwalters und das Berufsbild seit Inkrafttreten der InsO derzeit am schnellsten und am einschneidendsten wandelt. Die bekannten äußeren, konjunkturbedingten und gesamtwirtschaftlichen Umstände halten den Verwaltermarkt stark in Bewegung: Das sind die seit Längerem abnehmenden Fallzahlen und die geringeren Massen bei steigender Komplexität der Verfahren, außerdem die weiterhin bedeutenden Wirkungen des ESUG sowie die Vorboten weiterer nationaler wie europäischer gesetzgeberischer Impulse. Auch steigt der Konkurrenzdruck auf die Verwalter mit erweitertem Portfolio, da weitere interessierte Akteure das Betätigungsfeld rund um die Krise als lukrativ einordnen. Einige Verwalter setzen derzeit fast resigniert auf ihre noch nicht vergüteten Insolvenzverfahren der ertragreicheren Jahre und warten auf konjunkturelle Veränderungen, was einige Beobachter als Abschied auf Raten interpretieren. Einige kleinere Kanzleien oder einzelne Personen suchen den Anschluss an andere Einheiten, sodass es viele Anzeichen für eine Konzentration und Konsolidierung gibt. Bei einigen nach Verfahrenszahlen und Umsätzen als erfolgreich geltenden Verwalterkanzleien sollen sich die Anfragen und Bewerbungen jedenfalls beträchtlich häufen.

Ein Großteil der Verwalter wiederum folgt strategisch einem selbst auferlegten Leitbild, das sich in verschiedenen Geschäftsmodellen widerspiegelt. Dazu später im Einzelnen mehr. Der gewaltige Wandel mit neuen Aufgaben und Akteuren sowie die nervöse Bewegung und Unkalkulierbarkeit sind nicht von der Hand zu weisen. Der Begriff der Krise lässt sich sicherlich zumindest als Strategie- und Ertragskrise fassen, die wie ein Schatten über der Branche liegt, aber nicht unbedingt jeden Einzelnen treffen muss. Zu den bewegten Zeiten für die Verwalter und ihren Umbrüchen gibt es einige interessante Befunde externer Beobachter. Zu erwähnen ist z. B. die Abhandlung von VorsRiBGH a. D. Dr. Hans Gerhard Ganter (»Der Beruf des Insolvenzverwalters zwischen allen Stühlen?«, NZI 2018, 137), wonach der Beruf im Wandel, aber nicht in Auflösung begriffen sei, sich in diesem Umbruch auch neue Geschäftsfelder und Aufgaben ergäben, sodass bei diesen Neuausrichtungen die Bezeichnung »Insolvenzverwalter« nicht mehr die zutreffendste sein könnte. RiAG Frank Frind (ZInsO 2017, 2146; NZI 2018, 729) beschreibt den veränderten Status quo im Kontext der Diskussion zum Berufsbild und zu einem Berufsrecht für Verwalter/Sachwalter. Frind zufolge seien die Umstände, als das BVerfG 2004 die Tätigkeit des Verwalters als eigenständigen Beruf erklärt hatte, heute nicht mehr gegeben, da viele Verwalter neue Geschäfts- und Berufsfelder implementierten und die Verwaltung häufig nicht mehr die hauptsächliche Beschäftigung ausmache.
Noch ein Indiz für die unruhigen Zeiten: Die von den Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU/CSU und SPD sowie den europäischen Impulsen ausgelöste Diskussion zu einem Berufsrecht für Verwalter/Sachwalter wird mit großer Vehemenz geführt. Dies zeugt sicherlich auch davon, dass man sich auf einer Identitätssuche befindet. Die Konturen der Tätigkeiten verschwimmen und verwischen. Ein Bedürfnis nach einem festen Rahmen ist deutlich spürbar. Daneben gibt es eine Vielzahl von Verwaltern, die wiederum ein Reglement ablehnt bzw. ihre Betätigung nur wenig (neu) geregelt sehen will. Man stellt in dieser Debatte – so geschieht es z. B. in der für das Berufsrecht zuständigen VID-Arbeitsgruppe – sogar die Bezeichnung »Insolvenzverwalter« infrage und kreiert Wortneuschöpfungen. Diese liegen noch unausgegoren zwischen »Amtsperson« und »Sanierungs­experte«. Der Hintergrund dieser Kreativität ist klar: Mit dem Begriff »verwalten« wird im allgemeinen Sprachgebrauch selten das Gestalten, sondern werden eher schwerfällige,
unflexible Abläufe verbunden. Eine Vielzahl von Verwaltern identifiziert sich mit dieser Titulierung nicht mehr und bevorzugt Bezeichnungen wie »Sanierungsexperte«. Summa summarum: Vieles spricht für eine Krisensituation der Verwalterbranche, die beim Einzelnen allerdings ganz unterschiedlich ausgeprägt sein mag. Daher trifft hier der oft bemühte Satz von Max Frisch zu: »Eine Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.«

(…)

Editorial | Peter Reuter | INDat Report 02_2019 | März 2019

Die Sache mit dem Fell des Bären

Man soll das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist. Dieses Sprichwort versteht sinngemäß wohl jeder, auch wenn man es in den meisten Fällen bloß nicht wörtlich nehmen darf, auch nicht in diesem Fall.
Kaum liegt der finale Trilog-Text des RLE zum präventiven Restrukturierungs­rahmen vor, häufen sich zum einen verständlicherweise bei der großzügig eingeräumten nationalen Umsetzung die Wünsche der einzelnen Lobbyisten. Zum anderen werden Begrifflichkeiten schon so zurechtgerückt, wie es dem einzelnen Betrachter für seinen Standpunkt passt.
Der »Practitioner in the Field of Restructuring« (PIFOR) wird bereits als »Restrukturierungsverwalter« übersetzt, obwohl noch keine offizielle Übersetzung des englischen Originaltextes existiert. Der EU-Übersetzungsvorschlag liegt nämlich erst seit Kurzem dem BMJV zur Überprüfung vor. Somit steht das deutsche Pendant zum PIFOR noch gar nicht fest.
Das Wort »Verwalter« aber schon untergebracht, erweckt es den Anschein, als ob der PIFOR nur aus dem Kreis der gelisteten Verwalter kommen darf. Allerdings sind auch Konstella­tionen vorstellbar, bei denen die Gläubiger einvernehmlich eine Person ihres Vertrauens bestimmen. Daher sprechen Berater lieber vom Mediator. Restrukturierungskoordinator klingt ebenfalls sicherlich gut.
Auch die Diskussion zum Berufsrecht für Verwalter/Sachwalter erinnert an das Sprichwort mit dem Bärenfell. Für einige Insolvenzverwalter scheint klar zu sein, dass der Eigenverwalter in ein künftiges Berufsrecht einzugemeinden ist. Dass dessen Tätigkeit auch nicht zuletzt wegen der bedeutenden BGH-Entscheidung zur Haftung der Geschäftsleitungsorgane in der Eigenverwaltung analog §§ 60, 61 InsO der des Verwalters ziemlich ähnlich ist, kann kaum bestritten werden.
Doch auch nicht als Verwalter tätigen Beratern in ihrer Funktion als Eigenverwalter das Berufsrecht für Verwalter überstülpen zu wollen, klingt schon recht ambitioniert.
Aber Bärenfell hin oder her, schließlich gehört das Klappern bekanntermaßen auch zum Handwerk der Restrukturierungs- und Insolvenzbranche. Warum soll es daher vor der Lobbyarbeit Halt machen?

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
 
6
Impressum/Anzeigenübersicht
7
In eigener Sache
In die Schranken verwiesen
 
8
Namen & Nachrichten
Erste externe Kanzlei mit InsO Excellence zertifiziert
 
9
 
BAKinso erstellt Eckpunktepapier zum Berufsrecht
 
62
 
Parlamentarischer Abend des VID e. V. in Berlin
 
10
Im Gespräch
Prof. Dr. Christoph Thole
Die Reformen dieser Legislaturperiode Isolierte Lösungen?
32
 
Kirsten Pedd und Ulrich Jäger (BDIU)
Massive Nachteile für die Gläubiger befürchtet
11
Statistiken
Barometer Land
 
31
 
Verwalterranking nach Verfahren und Umsätzen
 
39
 
Kanzleiranking nach Verfahren und Umsätzen
 
47
 
Barometer Bund
 
52
 
Verwalter im Internet
 
12
Titel
Berufsbild, Identität und Tätigkeitsspektrum des Verwalters im Wandel
Deutliche Kontur für das Profil gesucht
24
Verwalter & Kanzleien
RA Dr. Marc d’Avoine und RA Prof. Dr. Peter Neu (ATN)
Immer vor Ort greifbar, um authentisch zu bleiben
28
Arbeitskreise & Vorträge
Kölner Arbeitskreis für Insolvenzwesen e. V.
Kleine Kammer unter großem Dach
34
Hintergrund
RLE zum präventiven Restrukturierungsrahmen
Was ihr wollt
36
Symposien & Vorträge
Abendsymposium des ZIS e. V. in Mannheim
Flugerlaubnis für die Eigenverwaltung
48
 
Tischgespräch zur Harmonisierung des deutschen und französischen Insolvenzrechts in Bonn
Von der Annäherung zur Vereinheitlichung
40
Professoren & Universitäten
Abschiedsvorlesung von Prof. Dr. Christoph G. Paulus an der Humboldt-Universität zu Berlin
Universal German with a global mind
43
Kongresse & Tagungen
21. Norddeutscher Insolvenzrechtstag in Hamburg
Beste Wünsche für 2019
46
 
Termine für Ihre Fortbildung
 
54
 
36. DAV-Verbraucherinsolvenzveranstaltung in Berlin
Neuer Umgang mit der Restschuld
56
 
5. Deutsch-Österreichischer Rechts- und Praxisvergleich im Sanierungs- und Insolvenzrecht in Salzburg
Gespräche unter Nachbarn über Prävention