Titelthema | Sascha Woltersdorf | INDat Report 02_2020 | März 2020

Brisante Partien: insolvente Automobilzulieferer, OEMs und Verwalter

Köln. Der Kunde ist König, sagt man gern. Was jedoch, wenn der Kunde ein Schreckensherrscher ist, der seine Macht regelmäßig bis zur Neige ausschöpft und dabei für eine Trümmerlandschaft sorgt, auf der sich kaum noch etwas aufbauen lässt? Diesen Eindruck haben seit einiger Zeit eine Reihe von Insolvenzverwaltern, die in der Automobilbranche bestellt werden. Oder eben nicht mehr bestellt werden, denn gerade bei den Automobilzulieferern reichen die starken Arme der OEMs, der großen deutschen Autobauer wie VW, Daimler oder BMW, tief in das Unternehmen hinein – und damit in den gesamten Sanierungs- oder Liquidationsprozess. Viele der eher kleinen und mittleren Zulieferer haben nur einen Großkunden, der die Produktion fast vollständig abnimmt. Ohne den OEM ist keine Sanierung möglich. Und ohne den kriselnden Zulieferer droht der Produktionsstopp beim OEM, dessen Produktion nicht selten von 1500 Teilelieferanten abhängt. Die Folge: Die Autobauer setzen alles daran, den gefürchteten »Bandabriss« zu vermeiden: Sie platzieren ihren Insolvenzverwalter und pokern um jedes Detail der sog. Fortführungsvereinbarung, mit der u. a. der weitere Geschäftsbetrieb geregelt wird. Oft geht es dabei um die Rolle des Insolvenzgelds, das mit Blick auf die Produktionskosten eine Art Jackpot in diesem Spiel darstellt. So der deutliche Vorwurf vieler Insolvenzverwalter. Und das könnte erst der Anfang sein. Denn der ohnehin schwächelnden Autobranche droht mit der auch wirtschaftlich extrem gefährlichen Corona-Pandemie ein weiterer Risikofaktor, der zu stark steigenden Insolvenzzahlen führen dürfte vor allem bei den kleineren und mittleren Betrieben – und zu noch härteren Bandagen im Kampf um den sich stark wandelnden Automarkt.

»Ich bin eine Persona non grata für die Autobauer«, sagt ein bekannter Insolvenzverwalter, der aber namentlich nicht genannt werden möchte. Bestellt wird er nicht mehr in Automotive-Verfahren, wie er sagt. Beweisen könne er das mit der unerwünschten Person natürlich nicht. Sicher sei er trotzdem, da er mit seiner Kanzlei bestimmte Ansichten vertrete, aufgrund derer ihn die Platzhirsche von Deutschlands wichtigster Branche draußen haben wollten. Dabei geht es u. a. auch um ein seit Jahren umstrittenes Thema: die Rolle des Insolvenzgelds im Rahmen der Fortführungsvereinbarung. Diese Vereinbarungen über u. a. die Fortführung des Geschäftsbetriebs, den Ausgleich von Fortführungsverlusten sowie Gewährleistung und Leistungsstörung, zumeist schrittweise über Zeiträume von drei Monaten abgeschlossen, werden in der Autobranche zwischen insolventen Zulieferern und ihren Großkunden geschlossen, i. d. R. mit einem OEM wie Volkswagen, BMW, Daimler oder Ford, manchmal auch mit einem großen Zulieferer. Genauso wie bei der Frage zur Handhabung des Insolvenzgelds könne man aufgrund von Differenzen bei der Investorenauswahl für einen angeschlagenen Zulieferer zur Persona non grata werden. Auch da wolle der Großkunde die letzte Entscheidung treffen. Insolvenzverwalter, die dabei nicht mitmachen, würden kaltgestellt. So der Vorwurf.
Blickt man auf die Bestellungen in der Automobilzuliefererbranche, scheint es viele Personae non gratae zu geben. Im süddeutschen Raum, einem Zentrum der Automobilzuliefererbranche, lassen sich die in größeren Automotive-Verfahren bestellten Verwalter bzw. mit den Fällen betraute Kanzleien fast an einer Hand abzählen. Andere erfahrene Verwalter, die früher über Jahre hinweg größere Automotive-Fälle erhalten haben, tauchen bei den Bestellungen nicht mehr auf. Warum dies so ist, beschreibt Insolvenzverwalter RA Michael Pluta (PLUTA Rechtsanwalts GmbH) mit klaren Worten: »Es ruft jemand vom OEM bei Gericht an und sagt, den hätten wir gerne bzw. den wollen wir nicht. Und zu denen, die nicht gerne genommen werden, gehöre ich. Weil ich die Befolgung von Vorgaben, die andere Gläubiger benachteiligen könnten, für eine Pflichtverletzung halte.« Ein anderer Verwalter ergänzt, dass er trotz der Attraktivität vieler Automotive-Verfahren »nicht so furchtbar traurig« darüber sei, nicht bestellt zu werden. »Ich muss keine Diskussionen mit dem OEM und den Tier 1 führen. Der Ton ist dabei oft unter aller Kanone, teilweise wird richtig aggressiv auf Kriegsmodus geschaltet von Anfang an.« Zur Anwendung komme »das gesamte Einkäuferwerkzeug«: Wartenlassen, unhöfliche Begrüßung, konfrontative Gespräche, all dies mit dem einen Ziel: »Den Verwalter mürbe machen.«
Es beginnt meist mit einer Telefon-»Diplomatie«, heißt es, völlig unbenommen davon, ob der Automobilhersteller Mitglied im (vorläufigen) Gläubigerausschuss ist oder nicht. Ziel ist es, den Verwalter zu installieren, der dem Kunden – im Grunde erst einmal wirtschaftlich völlig nachvollziehbar – die Weiterversorgung mit produktionswichtigen Teilen sichert und dies natürlich zu bestmöglichen Preisen. Deshalb werde »im Vorfeld massiv versucht, Einfluss auf die Bestellung zu nehmen«, berichtet ein weiterer Verwalter. »Das betrifft den Sachwalter oder auch im Regelverfahren den Insolvenzverwalter. Und es ist kein Geheimnis, dass bei der Auswahl auch die Frage nach der Berücksichtigung des Insolvenzgelds eine Rolle spielt. Da wird relativ stringent und schmerzfrei Interessenwahrnehmung betrieben.«

Auch noch eine weitere Stimme, die ebenfalls nicht namentlich genannt werden möchte, bestätigt die vielfach kolportierten Aussagen, dass Verwalter konkret und konsequent in zwei Gruppen eingeordnet werden: »geht« oder »geht nicht«. Dies betreffe allerdings »nur« ein oder zwei der ganz großen OEMs, sagt ein automotiveerfahrener Verwalter und nennt als Beispiel aus der Praxis einen OEM, der in diesem Fall nicht im Gläubigerausschuss vertreten war und dies auch nicht wollte, aber ganz offenbar dennoch den Verwalterwunsch erfüllt bekam: »Ich erhielt den Anruf vom Richter um 11 Uhr. Der Anruf des OEM folgte um 11.03 Uhr mit der Bitte, ihn über alles zu informieren, was unternommen wird. Das war schnell, das fand ich schon sehr bemerkenswert.«

»Ganz normaler« Einfluss der OEMs auf das Insolvenzverfahren?

Dass große Gläubiger einen stärkeren Einfluss auf das Insolvenzverfahren ausüben möchten, um ihre Interessen zu wahren, kann Insolvenzverwalter RA Dr. Holger Leichtle (Schultze & Braun) bestätigen und hält dies auch »in einem gewissen Rahmen für völlig legitim«, da niemand einen Bandstillstand beim OEM wolle. »Die OEMs müssen und wollen einbezogen werden, also beziehe ich sie ein. Eine offene Kommunikation und eine enge Abstimmung sind deshalb für mich ganz normal.« Auf diese Weise nähmen die OEMs stärker als in vielen anderen Branchen »als wesentliche Kunden maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters. Überwiegend sind sie im Gläubigerausschuss vertreten und werden bereits vor dem Verfahren von den Beratern des auf die Insolvenz zusteuernden Unternehmens darauf angesprochen, ob sie einen Sitz im Gläubigerausschuss einnehmen möchten und welchen potenziellen Verwalter sie akzeptieren würden.«

Unabhängig davon, wie kritisch der Einfluss des OEM gesehen wird: An der Machtposition von Volkswagen und Co. besteht kein Zweifel. Ohne den Großkunden gibt es so gut wie keine Lösungsmöglichkeiten in der Insolvenz. Auch haben viele Verwalter durchaus ein Verständnis für die Beweggründe der Autoriesen und ihrer Akteure etwa aus dem Riskmanagement. »Würden die entsprechenden Verantwortlichen bei den OEMs nicht maxi­male Interessenwahrung betreiben, säßen sie nicht mehr lange auf ihrem Job«, sagt ein Verwalter hinter vorgehaltener Hand. »Zu glauben, dass sich ein OEM zurücknimmt, um im Sinne der übrigen Beteiligten etwas zu ermöglichen, wäre naiv. Es braucht ganz sicher eines starken Verwalters, um die Interessengleichheit der Gläubiger im Verfahren zu gewährleisten.« Eine Einschätzung, die von der Nummer eins auf dem Markt naturgemäß anders gesehen wird. Volkswagen suche »stabile Geschäftsbeziehungen mit allen Zulieferern«, heißt es von Dr. Christoph Ludewig, stellvertretender Leiter Corporate Communications von Volkswagen. Schließlich sei ein »starker Partner« im Interesse von Volkswagen. »Nur so kann ein auf allen Ebenen profitables Miteinander entstehen. Soweit ein Lieferant Insolvenz anmelden muss, suchen wir gemeinsam mit dem Unternehmen und dem Insolvenzverwalter nach Lösungen. Oberstes Ziel ist dabei, wenn möglich die Zusammenarbeit weiterzuführen. Dabei ist jeder Fall individuell zu betrachten. Dementsprechend gehen wir ganz spezifisch auf die einzelnen Partner ein. Dabei ist ein faires Miteinander auf Augenhöhe entscheidend.«

(…)

Editorial | Peter Reuter | INDat Report 02_2020 | März 2020

Entschleunigen und beschleunigen

Was kann ein Editorial mit Stand 18. März, das erst eine Woche später erscheint, aufgreifen, wenn sich die Lage im Angesicht von Covid-19 tagtäglich verändert? Nicht viel. Als Erstes gilt, das Virus einzudämmen und zu bändigen, während sich jeder Einzelne in Solidarität und Verzicht bewähren muss. Aber: Dem folgt der »richtige« Umgang mit den dramatischen wirtschaftlichen Folgen. Der am 16. März vom BMJV angekündigten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und den bereits beschlossenen milliardenschweren Sofortmaßnahmen werden weitere Erleichterungen für die Wirtschaft – gerade für Klein(st)-unternehmer – und die dahinterstehenden Einzelschicksale folgen. Praxis und Wissenschaft machen dafür sehr gute Vorschläge, konstruktiv und auch uneitel. Von ihnen kommt auch der dringende Appell an den Gesetzgeber, den präventiven Restrukturierungsrahmen rasch und pragmatisch umzusetzen, denn gerade er zielt auf »gesunde« Unternehmen ab.

Weit vor Covid-19 als Beitrag für die Umsetzungsdiskussion zur Richtlinie gedacht zeigt diese Ausgabe bereits seit Jahren praktizierte präventive Restrukturierung in elf EU-Mitgliedstaaten auf. Aber es geht nicht um die bekannten sog. europäischen Vorreiter. Hilfreiche Impulse lassen sich nämlich auch bei anderen und zumeist kleinen EU-Ländern finden, die im Übrigen auch schon einen Praxistest vorweisen können.

Zurück zur Solidarität: Schüler, die Einkäufe für betagte Nachbarn übernehmen, solche Meldungen machen derzeit Mut. Wie wäre es, wenn im Großen Restrukturierungsprofis diejenigen pro bono unterstützen, die existenziell auf Sofortmaßnahmen angewiesen sind, hiervon aber bürokratisch und fachlich überfordert sind? Um das zu fördern, brauchte es aber wohl vom Gesetzgeber Safe-Harbour-Regelungen zum Haftungsausschluss für die Pro-bono-Beratung. Wenn sich das umsetzen ließe, wäre vielen bestimmt sehr geholfen.

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
 
6
Anzeigenübersicht / Impressum
11
Statistiken
Barometer Land
 
31
Verwalterranking nach Verfahren und Umsätzen
75
Kanzleiranking nach Verfahren und Umsätzen
76
Verwalter im Internet
88
Barometer Bund
8
Namen & Nachrichten
Grünes Licht für das Hauptverfahren des ehemaligen Verwalters Bernd Reuss
 
9
 
Parlamentarischer Abend des VID in Berlin
 
10
 
BMJV präsentiert Vorschlag zum Berufsrecht für Verwalter und Sachwalter
 
89
 
Insolvenzantragspflicht wegen Covid-19 ausgesetzt – reicht das?
 
90
 
BAKinso kritisiert Länderinitiative zum § 64 Abs. 2 InsO
 
12
Im Gespräch
RA Hans Peter Runkel
Schlanke Lösung statt Bürokratiemonster
12
Titel
Brisante Partien: insolvente Automobilzulieferer, OEMs und Verwalter
Bluffen, buttern, bieten und bedienen
34
Berater & Kanzleien
RA Prof. Dr. Markus Stadler
Mit der Autorität als Entscheider Konsens generieren
46
Workshops & Vorträge
Workshop »Die Schaffung eines präsumtiven Gläubigerausschusses nach der ESUG-Evaluation?« an der Leibniz Universität Hannover
Zweifel an der Legitimität
56
Symposien & Vorträge
Deutsch-Österreichischer Rechts- und Praxisvergleich im Insolvenzrecht in Nürnberg
Österreichischer Wunschzettel zum präventiven Rahmen
58
Symposien & Vorträge
Insolvenzverwalterforum der HSBC Deutschland
Konzert mit Mutter und Töchtern
72
Symposien & Vorträge
Diskussionsveranstaltung des Berlin/Brandenburger Arbeitskreises für Insolvenzrecht e. V. zur möglichen Reform des Überschuldungsbegriffs
Im Großen und Ganzen alles beim Alten belassen
78
Symposien & Vorträge
ZIS-Abendsymposion in Mannheim
Immer mit Risiken und Nebenwirkungen
50
Hochschulen & Studiengänge
Studienreise der Fachhochschule Kufstein
Tage der offenen Tür
32
Hintergrund
Präventive Restrukturierung in EU-Mitgliedstaaten
Übernehmen, was anderswo in der EU gut funktioniert
52
Hintergrund
Deutsch-französische Vorschläge für eine europäische Insolvenzrechtsharmonisierung
 
48
Standpunkt
Folgeinsolvenz: Nur Ärgernis oder bald Regelfall?
RiAG Frank Frind
60
Standpunkt
Die Reform der Entschuldung natürlicher Personen – eine Reform für die Zukunft?
RiAG a. D. Guido Stephan
66
Kongresse & Tagungen
Norddeutscher Insolvenzrechtstag in Hamburg
Wieder flüssig werden in Zeiten der Dürre
80
Kongresse & Tagungen
Leipziger Insolvenzrechtstag und Leipziger Insolvenzsteuerrechtstag
Anspruchsvolle Impulse und viel Raum zum Reflektieren
71
Termine für Ihre Fortbildung