Titelthema | INDat Report 05_2017 | Juli 2017

INDat Statistik 1. Halbjahr 2017 Weiterhin Trend zu weniger Unternehmensinsolvenzen

Statistiken zu sämtlichen Insolvenzgerichten in Deutschland mit „TOP 300 Verwalter“-Statistik, Ranglisten der Verwalter und Kanzleien in den einzelnen Bundesländern und Aufstellung der Insolvenzgerichte

» 01.01.2017 bis 30.06.2017 Verwalter und Kanzleien an allen deutschen Insolvenzgerichten
» ESUG
Ranking der Sachwaltungen
» INDat Barometer Aktuelle Trends zu Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen

(…)

Editorial | Peter Reuter | INDat Report 05_2017 | Juli 2017

Jede Stimme zählt – aber nicht mehr lange

Blickt man auf die vergangenen fünf Jahre zurück, in denen das ESUG wirken konnte, erhoben sich schon frühzeitig Stimmen, die eine Nachjustierung forderten. Die Liste der gewünschten Nachbesserungen war lang, wie 100 Praktiker ein Jahr nach Inkrafttreten ausführten (siehe Titel des INDat Report 02_2013, »Kurz und bündig in einem Satz:
Was 100 Praktiker vom ESUG halten«).
Vier Jahre nach dieser Befragung sah es bereits anders an. Die Resonanz fiel zum einen positiver aus, zum anderen reduzierten sich die Kritikpunkte auf weniger Lücken, die der Gesetzgeber schließen sollte (siehe Titel INDat Report 08_2016,
»100 Stimmen, die gehört werden sollten, um das ESUG abzurunden«). Inzwischen hatten sowohl Rechtsprechung als auch die Praxis eine Reihe von Vorbehalten und Unsicherheiten ausräumen können, meinen viele Praktiker.

Ob das wirklich so ist, wird derzeit im Auftrag des BMJV geklärt. In der noch bis Anfang August dieses Jahres laufenden Onlinebefragung der ESUG-Evaluation sind alle Beteiligten von ESUG-Verfahren aufgerufen, ihre Einschätzung abzugeben. Die Teilnahme hat seinen Preis, sie kostet etwa
20 Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen. Das Prozedere ist ganz einfach: Den Zugangscode für den Frage­bogen gibt es über www.esug-evaluation.de.

Zur Klarstellung: Keine Verfahrensinterna sind Gegenstand der anonymen Befragung, ausschließlich die Einschätzung und Meinung aufgrund der gewonnenen Erfahrungen mit dem ESUG sind gefragt. Damit auch die Stimmen aus den Insolvenzgerichten einfließen, werben sogar Landesjustizministerien wie das in NRW für die Teilnahme an der freiwilligen Befragung.

Der eine oder andere Adressat mag angesichts der vielen ESUG-Studien vielleicht etwas müde geworden sein, nochmals einen Fragebogen abzuarbeiten. Die ESUG-Evaluation im Auftrag des BMJV kann aber mit einem Anreiz für die Mühen aufwarten: Mit der Teilnahme bzw. über die Schlussfolgerungen des BMJV aus den Studienergebnissen übt man eine Wirkung auf den Gesetzgeber aus. Die anderen befragenden Studien erschöpfen sich dagegen im Appellcharakter.

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
 
6
Statistik Bund /Länder
 
7
Top 30 Kanzleien Top 10 Gerichte Top 10 Verwalter nach Gerichten und Bundesländern
 
 
8
Ranking der Sachwaltungen
 
9
INDat Barometer I
 
10
Statistik Bund: Teil 2
Top 300 Verwalter
 
14
Statistik  Länder
 
 
34
Statistik Städte
 
 
34
Baden-Württemberg
 
 
40
Bayern
 
 
48
Berlin
 
 
49
Brandenburg
 
 
50
Bremen
 
 
51
Hamburg
 
 
52
Hessen
 
 
56
Mecklenburg-Vorpommern
 
 
57
Niedersachsen
 
 
64
Nordrhein-Westfalen
 
 
72
Rheinland-Pfalz
 
 
76
Saarland
 
 
76
Sachsen
 
 
78
Sachsen-Anhalt
 
 
80
Schleswig-Holstein
 
 
83
Thüringen
 
 
84
Statistik Bund: Teil 2
Übersicht Gerichte und Verfahren
 
86
Top 10 »Closed Shops«
Top 10 »Open Shops«
 
 
87
INDat Barometer II
 
 
90
Veranstaltungen /  Vorschau / Impressum