Titel | INDat Report 05_2026 | Juli 2026

Zentraler Bewertungsmaßstab der Restrukturierungs- und Verwertungspraxis

Die ehrliche Ausproduktion in der Vergleichsrechnung 

München. Restrukturierungsberater, Gläubiger, Insolvenzverwalter und Gerichte haben in letzter Zeit einen pragmatischeren, zuweilen härteren Blick auf Fortführungschancen und deren Wertpotenziale entwickelt. Als Alternative wird zunehmend eine geordnete Ausproduktion als legitime und vielfach wertmaximierende Lösung diskutiert. Im Zuge dieser Diskussionen bekommt auch die Vergleichsrechnung sowohl im StaRUG als auch in der Insolvenz eine zunehmende Bedeutung. In der Beratungspraxis der Verfasser zeigt sich seit einigen Jahren ein vermehrt kritischer Blick aller Verfahrensbeteiligten auf die Plausibilität dieser Vergleichsrechnungen. Wo früher das vermeintlich Worst-Case-haltige Zerschlagungsszenario als Vergleichsmaßstab in den darstellenden Teil eines Plans gesetzt wurde, fragen Gläubiger und Gerichte heute differenzierter: Was wäre tatsächlich der wahrscheinlichste Geschehensablauf ohne den Plan? Und ist dies wirklich die unmittelbare Zerschlagung, oder ist es nicht vielmehr eine über Monate oder gar wenige Jahre gestreckte Ausproduktion mit anschließender Liquidation, die für die Gläubiger eine oftmals deutlich ­höhere Erlösperspektive bietet? Der vorliegende Beitrag systematisiert das Thema entlang dreier Achsen: erstens der rechtliche Rahmen und die Relevanz der Vergleichsrechnung, zweitens die praktische Ermittlung eines belastbaren Ausproduktionsszenarios entlang der Bilanzpositionen und operativen Werttreiber und drittens die Lehren aus Praxisfällen und Branchenspezifika. 

Text: Matthias Müller und Christian Dresen 

Relevanz und Anwendungsfelder: InsO, StaRUG und Überschuldungsprüfung

Grundsätzlich folgt die Ermittlung eines Ausproduktionsszenarios unabhängig vom jeweiligen rechtlichen Rahmenwerk denselben betriebswirtschaftlichen Grundprinzipien. Ausgangspunkt ist stets die Frage, welcher Wert durch eine geordnete Fortführung auf Zeit mit anschließender Verwertung der Vermögensgegenstände tatsächlich realisiert werden kann. Hierzu sind die operative Entwicklung, die erforderliche Liquidität, die Verwertung der Vermögenswerte, die Auswirkungen auf die Gläubiger sowie die wesentlichen Risiken in einer integrierten Planung abzubilden. Unterschiede ergeben sich weniger aus der Berechnungslogik als vielmehr aus dem jeweiligen Verwendungszweck der Analyse. Während im Insolvenzplan und im StaRUG die Vergleichsrechnung insbesondere der Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit einer Restrukturierungslösung dient, stehen bei der Überschuldungsprüfung nach §  19 InsO die Ableitung realistischer Liquidationswerte und bei der solventen Liquidation die wertmaximierende Beendigung des Geschäftsbetriebs im Vordergrund.

Gerade diese methodische Einheitlichkeit erklärt die wachsende Bedeutung des Ausproduktionsszenarios. Was lange Zeit primär als insolvenzspezifische Fragestellung betrachtet wurde, entwickelt sich zunehmend zu einem universellen Referenzmaßstab für Restrukturierungs- und Liquidationsentscheidungen. Unabhängig davon, ob die Analyse im Rahmen eines Insolvenzplans, eines Restrukturierungsplans nach StaRUG, einer Überschuldungsprüfung oder einer solventen Liquidation erfolgt, ist regelmäßig zu beurteilen, welche wirtschaftlichen Ergebnisse alternative Handlungs­optionen tatsächlich erwarten lassen und welcher Wert für die Beteiligten unter realistischen Annahmen erzielt werden kann.

Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung im StaRUG. Durch die dort verankerte Schlechterstellungsprüfung rückt das Alternativszenario in den Mittelpunkt der gesamten Restrukturierungslogik. Die Frage, wie die betroffenen Gläubiger ohne Umsetzung des Restrukturierungsplans stünden, ist nur auf Basis einer belastbaren Vergleichsrechnung zu beantworten. In vielen Fällen wird dabei nicht die unmittelbare Betriebseinstellung, sondern eine geordnete Ausproduktion das wirtschaftlich sachgerechte ­Alternativszenario darstellen.

Vergleichbare Fragen stellen sich jedoch auch im Insolvenzplanverfahren. Die Zustimmung der Gläubiger setzt voraus, dass die angebotene Befriedigung mindestens dem entspricht, was bei einer alternativen Verwertung des Unternehmens zu erwarten wäre. Insbesondere in Branchen mit hohen Vorratsbeständen, laufenden Kundenaufträgen oder ausgeprägten Kundenabhängigkeiten kann eine strukturierte Ausproduktion erhebliche zusätzliche Werte generieren und damit den relevanten Maßstab für die Beurteilung eines Insolvenzplans bilden.
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