Titel | INDat Report 06_2026 | Juli 2026

Halbjahresstatistik 2026 und Redaktion aktuell

» Unternehmensinsolvenzverfahren vom 01.01.2026 bis 30.06.2026

Bestellungen an allen Insolvenzgerichten, Rankings der Verwalter und Kanzleien nach
Bestellungen und nach Umsätzen

» Standortbestimmung des Distressed-M&A-Markts 2026

Mehr Insolvenzen und geringere Rettungsquote

» Die junge Verwaltergeneration: RA Dr. Nicolai Fischer (Grub Brugger)
Vom Börsenspiel zum echten Markt

» Kolumne von Rechtsanwalt Dr. Daniel Bergner

Der archimedische Punkt und die Restrukturierung

» Kongresse, Symposien und Praktikerforen

Europäischer Insolvenz- und Restrukturierungs­kongress (EIRC) in Brüssel

Kongresse & Tagungen

Harmonisieren oder nicht harmonisieren 

Brüssel. Am 25./26.06.2026 fand – nach Pause in 2025 – zum 14. Mal der Europäische Insolvenz- und Restrukturierungskongress (EIRC) in Brüssel statt. Die Veranstaltung wird jährlich von der Arge Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (AGIS) ausgerichtet und versteht sich als Forum des Austauschs zwischen Insolvenzrechtlern aller EU-Mitgliedstaaten untereinander und mit Vertretern der EU-Kommission. Sie stand erneut ganz im Zeichen der voranschreitenden Harmonisierung der unterschiedlichen Insolvenzrechtsregime der EU-Mitgliedstaaten.

Text: Rechtsanwalt David Loszynski, Heuking

Nach der persönlichen Begrüßung der rd. 100 Teilnehmer durch die Co-Vorsitzenden der AGIS, RAin Dr. Anne Deike Riewe und RA Dr. Rainer Eckert, gab Michael McGrath, Kommissar für Demokratie, Justiz und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission, im Rahmen einer per Video übermittelten Willkommensadresse einen kurzen Überblick über Inhalt und Zielsetzung der aktuellen Verhandlungen über den Entwurf der EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Insolvenzrechtsregime der EU-Mitgliedstaaten, gefolgt von Dr. Andreas Stein, dem Bereichsleiter Zivilgerichtsbarkeit des Generaldirektorats für Justiz und Verbraucherschutz der EU-Kommission, mit einem Bericht aus dem Maschinenraum der europäischen Harmonisierungsbestrebungen im insolvenzrechtlichen Bereich. Stein blickte auf mittlerweile rd. zehn Jahre laufende Bemühungen der EU-Kommission zur Angleichung der europäischen Insolvenz­rechtsregime zurück und machte mehr als einmal deutlich, wie wichtig eine voranschreitende Harmonisierung insbesondere auch der unterschiedlichen Insolvenzkulturen und rechtlichen Grundlagen auf dem Weg zur angestrebten europäischen Kapitalmarktunion sei. Die nun – nach vielen Jahren der Verhandlung – gefundene Lösung sei komplex, da die Kommission den Mitgliedstaaten trotz aller Wünsche nach Vereinheitlichung dennoch die notwendige Flexibilität in vielen Richtlinienbereichen bieten wolle. Stein ging im Rahmen seiner Ausführungen zu den Regelungsvorschlägen für Insolvenzen von Kleinstunternehmen auch auf die vorgeschlagene neue Rechtsform »EU Inc.« ein.

An die Ausführungen Steins schloss sich eine erste Paneldiskussion an, die unter der Überschrift »To harmonize or not to harmonize? That’s the question« den aktuellen Verhandlungsstand des Vorschlags der europäischen Richtlinie zur Harmonisierung der Insolvenzrechtsregime der Mitgliedstaaten beleuchtete. Moderiert wurde die Diskussion von RA Daniel F. Fritz, dem Sprecher der Arbeitsgruppe Europa der AGIS. Weitere Diskussionsteilnehmer waren Prof. Dr. Reinhard Bork von der Universität Hamburg, der Wiener Transaktionsexperte Mag. Albert HannakPal Lajos Sziranyi vom Generaldirektorat Justiz und Verbraucherschutz der EU-Kommission, MdEP Prof. Dr. René Repasi von der Erasmus-Universität Rotterdam sowie der tschechische Rechtsanwalt Tomáš Richter. Das Eingangsstatement lieferte René Repasi mit seiner Sicht auf die letzten Verhandlungsrunden zum Richtlinien­entwurf, an denen er teilgenommen habe. Repasi schilderte noch einmal die Herausforderungen, vor denen die EU-Kommis­sion und die Mitgliedstaaten auf dem Weg zur voranschreitenden Harmonisierung stünden. Der Berichterstatter des EU-Parlaments für die EU-Inc.-Verordnung erläuterte auch die Hintergründe für das Bedürfnis der neuen EU-Rechtsform »EU Inc.« als Rechtsform, die für potenzielle Investoren und Gründer auf den ersten Blick Vertrauen schaffe, ohne rechtsformabhängige Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen zu müssen. Dies sei eine gute Grundlage, die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf globaler Ebene zu stärken, auch wenn es vor diesem Hintergrund aus seiner Sicht seltsam anmute, dass die EU-Kommission mit »Inc.« ausgerechnet eine etablierte US-amerikanische Gesellschaftsbezeichnung gewählt habe. Dies gab den weiteren Panelteilnehmern Gelegenheit, Ausführungen zu ihrer Sicht auf den Stand der Richtlinie, die neue Rechtsform und die jeweils erwarteten Vor- und Nachteile zu machen. So wies Albert Hannak darauf hin, dass Start-ups üblicherweise nicht nur scheitern, sondern mehrfach wiedergeboren würden, was auch im Rahmen von Restrukturierungsverfahren und neuen Rechtsformen berücksichtigt werden müsse.

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