Titelthema | RA und Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Diplom-Ökonom Jürgen Schendel | INDat Report 07_2019 | September 2019
Langzeitanalyse aus der Praxis: Reale Kosten der Verwalterkanzlei
Die Vorzeichen stehen auf Verständigung zwischen BMJV und den Verwalterverbänden NIVD und VID, über eine sog. kleine Lösung für eine Reform der Verwaltervergütung nachzudenken. Die etwa zeitgleich wieder gestartete Initiative beider Verbände ist von dem Gedanken getragen, die Anstrengungen auf das noch in dieser Legislaturperiode Machbare zu fokussieren, dazu gehört auch eine Korrektur der seit sehr Langem nicht mehr angepassten Vergütungssätze. Das ist und bleibt politisch ein heißes Eisen, weil Verwalter landläufig und pauschal als Bestverdiener gelten, zudem behindern skandalisierte Vergütungshöhen Bemühungen, einen gerechten Ausgleich zu finden. Um eine mitunter aufgeheizte Diskussion zu versachlichen, hilft die nüchterne Erwiderung mit Fakten: Was kosten eigentlich Insolvenzverfahren den Verwalter bzw. die Kanzlei? Auf der Basis realer Zahlen aus langjähriger Verwalterpraxis und unterteilt nach Verfahrensgrößen möchte diese Untersuchung der Vergütungsdebatte weitere Erkenntnisse an die Hand geben. Die Zahlen sprechen für sich und führen Schwarz auf Weiß vor Augen, was sich wie gut oder wie schlecht für einen Verwalter rechnet.
Das Berufsbild des Insolvenzverwalters unterliegt einem Wandel. Dies liegt zum einen an der guten wirtschaftlichen Entwicklung seit der Bewältigung der Finanzmarktkrise und dem Rückgang der Fallzahlen. Zum anderen haben die durch das ESUG eingeführten Instrumente einer erleichterten Eigenverwaltung, eines besser strukturierten Insolvenzplanrechts und nicht zuletzt der größeren Gläubigerbeteiligung die Anforderungen und auch die Bestellungspraxis geändert. Weiterhin ist die Rechtsprechung der für die Insolvenzverwaltertätigkeit maßgeblichen Vergütungsfestsetzung seit der Einführung der InsVV zunehmend restriktiv geworden: Entscheidungen des BGH, denen nicht selten aufsehenerregende oder sehr spezielle Sachverhalte zugrunde liegen, werden von den Amts- und Landgerichten auf die jeweiligen Fälle übertragen mit der Folge, dass die festgesetzten Vergütungen häufig niedriger sind als in den ersten Jahren nach Einführung der InsO und InsVV. Der Arbeitskostenindex ist laut Statistischem Bundesamt zwischen den Jahren 2000 und 2018 um 42,6 % gestiegen, die höhere Qualifikation der Mitarbeiter und die gestiegenen Anforderungen vonseiten der Beteiligten haben die Kosten zusätzlich erhöht. Demgegenüber steht eine noch weiter zunehmende Professionalisierung der Kanzleien und ihrer Abläufe, nicht zuletzt durch die gestiegenen Qualitätsstandards und Ratingsysteme.
Es stellt sich die Frage, ob die Insolvenzverwalterkanzlei oder die Verwaltereinheit in einer Kanzlei wie bisher und überhaupt kostendeckend betrieben werden kann. Müssen die Anforderungen, muss das Ausmaß der Tätigkeit herabgesetzt werden? Ist es sinnvoll, kleine Betriebe mit unsicherer Sanierungsaussicht aufgrund der privilegierten Rahmenbedingungen bei Insolvenz fortzuführen? Kann in dem heutigen Umfeld eine Kanzlei im Bereich der Insolvenzverwaltung neu aufgebaut werden? Sind Forderungen an den Gesetzgeber zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung zu stellen? Die Autoren haben es sich zur Aufgabe gemacht, das »Unternehmen Insolvenzverwaltung« auf der Grundlage der von ihnen bearbeiteten Insolvenzverfahren darzustellen und Antworten sowie Denkanstöße zu geben. Die Insolvenzverfahren werden typisiert und die ermittelten Bearbeitungskosten für diese Typen den jeweiligen Erlösen gegenübergestellt. Die zusammengefassten Daten erlauben keine wissenschaftliche Betrachtung auf Basis einer statistischen Erhebung mit entsprechenden Stichprobengrößen. Vielmehr handelt es sich um einen Praxisbericht, mit dessen Ergebnissen ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Ausrichtung des Verwalterberufs und über die Verwaltervergütung geleistet werden soll.
Ausgangspunkt Personalkosten
und Zeiterfassung
Die Insolvenzverwalterkanzlei ist ein Dienstleistungsunternehmen, bei dem die Personalkosten die höchste Kostenposition ausmachen. Um die Vollkosten pro Verfahren darstellen zu können, wurden die Gemeinkosten den durch Zeiterfassung ermittelten produktiven Personalkosten zugeschlagen.
Dabei wurden zunächst anhand der erfassten Bearbeitungszeiten die produktiven (= verfahrensbezogenen) Arbeitsstunden ermittelt. Im zweiten Schritt wurden die Personalkosten eines jeden Mitarbeiters zu seinen erfassten produktiven Stunden ins Verhältnis gesetzt, um den »Produktivstundenlohn« zu errechnen. Schließlich wurden die Gemeinkosten, zu denen auch die Personalkosten der nicht verfahrensbezogen arbeitenden Mitarbeiter zählen, über einen erhobenen Schlüssel den produktiven Personalkosten aufgeschlagen. Durch Multiplikation des so erhaltenen kalkulatorischen Stundensatzes (inklusive Gemeinkostenzuschlag) eines jeden Mitarbeiters mit den jeweiligen erfassten Stunden wurden die Gesamtkosten auf die bearbeiteten Verfahren verteilt.
Beispiel
Mitarbeiterin Mustermann erhält ein Gehalt von 42.500 Euro pro Jahr (Arbeitgeber-Brutto unter Einschluss der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung). Diese Mitarbeiterin hat laut Zeiterfassung in einem Jahr 1700 Stunden gearbeitet. Davon hat sie 1360 Arbeitsstunden in Verfahren produktiv gearbeitet. Darüber hinaus hat sie 340 Stunden für allgemeine Tätigkeiten benötigt, die nicht einzelnen Verfahren zuzuordnen sind. Das entspricht einem Produktivanteil von 80 %, der auf der Ebene der Sachbearbeiter als Durchschnittswert angenommen wird. Von der Tendenz her nimmt der Anteil der allgemeinen Tätigkeiten in den höheren Hierarchieebenen zu, weil entsprechend mehr Arbeiten für Organisation und Steuerung des Unternehmens anfallen. Für Frau Mustermann ergibt sich ein Stundensatz für eine produktive Arbeitsstunde in Höhe von 31,25 Euro (= 42.500 Euro/1360 produktive Stunden) an reinen Personalkosten. Hinzu kommen die Gemeinkosten, die gem. des hier angesetzten Gemeinkostenzuschlagssatzes 60 % betragen. Unter Vollkosten verteuert sich die produktive Arbeitsstunde von Frau Mustermann daher um 18,75 Euro auf insgesamt 50,00 Euro. (…)
(…)
Editorial | Peter Reuter | INDat Report 07_2019 | September 2019
Mit nüchternen Zahlen argumentieren
Die Gelegenheit am Schopfe packen, so argumentieren die beiden Verwalterverbände NIVD und VID, als sie mit sog. kleinen Lösungsvorschlägen für eine Reform der InsVV auf das BMJV zugegangen sind.
Da nicht im Koalitionsvertrag enthalten und mit Mühen aus der Richtlinie für Restrukturierung und Insolvenz herauszulesen, liegt kein Fokus in dieser Legislaturperiode auf der Verwaltervergütung. Im Übrigen würden sich (derzeit) in der Politik keine Fürsprecher finden, die dieses Thema als vorrangig verkaufen wollten. Auch deshalb ist das BMJV Adressat für eine kleine Lösung. Im Zuge der Pläne zum Berufsrecht bietet es sich an, einige Ergänzungen in der InsVV vorzunehmen.
Befremdlich ist, dass die Verwalterverbände nicht gemeinsam mit einem Vorschlag auftreten, sondern mit zwei Konzepten konkurrierend angetreten sind. In der Sache wäre es zielführender, hier mit einer Stimme zu sprechen.
Die triftigen Argumente, dass in der InsVV seit 20 Jahren keine Anpassung erfolgt ist, während sich Aufgaben und Verantwortlichkeiten erhöhen, unterstützen weitere Fakten: Die Analyse, was Insolvenzverfahren die Verwalterkanzlei kosten. Nicht »das« Insolvenzverfahren, sondern unterteilt nach Verfahrensgrößen. Das Ergebnis bringt aufschlussreiche Erkenntnisse, wenn das Augenmerk nicht nur auf lukrativen Plusgeschäften, sondern auf dem Gros der »mittelmäßigen« Verfahren und den nachweislichen Minusgeschäften liegt.
Eine Mischkalkulation, die die Kanzleibilanz gut aussehen lassen würde, ist allerdings eine Schimäre – der ausgewogene Mix an Verfahren kann nicht verlangt, kann nicht eingefordert werden. Realität ist, dass viele Verwalter mit »mittelmäßigen« Verfahren und Minusgeschäften (über)leben müssen. Auch hier sprechen die Fakten für sich, dass man an der Vergütungsschraube nach 20 Jahren drehen muss.
Inhaltsverzeichnis
3 | Editorial |
6 | Anzeigenübersicht / Impressum |
7 | Statistiken Barometer Land |
27 | Verwalterranking nach Verfahren und Umsätzen |
31 | Kanzleiranking nach Verfahren und Umsätzen |
57 | Barometer Bund |
8 | Namen & Nachrichten Insolvenz-Sonderkonto: Bank bietet BGH-konforme Lösung an |
9 | Diskussion zum Berufsrecht wartet auf BRAK-Entscheidung |
66 | Datenschutzkonferenz (DSK) äußert sich zum Umgang mit dem Asset Deal |
20 | Im Gespräch Prof. Dr. Carsten Schäfer Das Obstruktionsverbot kommt nicht in Betracht |
28 | Im Gespräch Prof. Dr. Stephan Madaus Im Kern eine Neuverhandlung von Rechtsbeziehungen |
10 | Langzeitanalyse aus der Praxis: Reale Kosten der Verwalterkanzlei Tag der Abrechnung: Was Insolvenzverfahren kosten |
22 | Verwalter & Kanzleien RAin Julia Kappel-Gnirs und RAin Ingrid Trompertz (hww) Bei Chancengleichheit gut im Rennen |
44 | Kongresse & Tagungen Oberbayerisches Insolvenzwochenende in Fischbachau Grundlegendes zwischen Bergen und Seen |
60 | Kongresse & Tagungen 15. Mannheimer Insolvenzrechtstag Zweifelhafte Methoden und hinterfragte Faustformel |
49 | Termine für Ihre Fortbildung |
32 | Standpunkt Der sanierungsfreundliche Überschuldungsbegriff – im Wandel oder sogar vor der Abschaffung? WP/StB Bernhard Steffan und WPin/StBin Janina Poppe |
40 | Hintergrund Spektrum und mögliche Kontur des Restrukturierungsbeauftragten |
50 | Die Niederlande auf der Zielgeraden bei der Richtlinienumsetzung |