Titelthema | Sascha Woltersdorf | INDat Report 07_2020 | August 2020

König Fußball wehrt sich gegen Insolvenz-Gespenst

Köln. Abzulesen ist es nicht nur am Überschuldungsgrad: Bis hinauf in die 1. Bundesliga sind viele Fußballklubs eigentlich nahezu pleite. Dennoch bleiben die Insolvenzanträge aus, da das Insolvenzverfahren als »Wettbewerbsverzerrung« gilt. Wer in der Hoffnung »Geld schießt Tore« zu viel in die falschen Spieler investiert hat, soll die Konsequenzen sportlich tragen und absteigen, heißt es. Notfalls in die 3. Liga oder noch tiefer in die Regionalligen und Oberligen, wo sich zahlreiche, inzwischen bettelarme »Traditionsklubs« tummeln. Der große Name ist geblieben, aber Geld ist nicht mehr vorhanden, um bundesligataugliche Kicker zu bezahlen. Offenbar ist die Furcht vor der Insolvenz größer als vor dem sprichwörtlichen »Abstiegsgespenst«. Retten wollen sich viele Zombie-Klubs über Finanzierungen, deren Solidität einer düsteren Morastlandschaft gleicht: »Gönner«, die den Klub fortan als ihr Eigentum betrachten und wie Sonnenkönige in sportliche Entscheidungen hineinregieren möchten. Oder Investoren, die sich ihr finanzielles Engagement mit Verzinsungen weit über Marktniveau vergüten lassen. Oder es werden die eigenen Fans »abgezockt«, wie es ein Insider formuliert. Etwa mit sog. »Fananleihen«, bei denen der Klub von vornherein weiß, dass viele Zeichner auf die Rückzahlung verzichten und sich stattdessen das schmuckvolle Anleihepapier eingerahmt ins Wohnzimmer hängen – als Beweis ihrer Fanliebe. Diese Emotionalität durchfließt die kickende Branche wie ein magisches Lebenselixier. Und anders als im Rest der Wirtschaft stünde ein Insolvenzverwalter – sollte es doch zur Insolvenz eines ganz großen Klubs kommen – vor der großen Herausforderung, sachlich-­nüchterne ökonomische Entscheidungen zu treffen, bei denen es um nichts weniger geht als um das Herzblut Hunderttausender Fußballfans.

Insolvenz und Profifußball – das hatte bisher wenig miteinander zu tun. Eine »Pleite« war die Niederlage gegen den Rivalen im Derby. Oder das Ausscheiden im DFB-Pokal gegen einen Gegner aus einer niedrigeren Spielklasse. Die Krise war immer eine sportliche und das Geld war fürs Toreschießen zuständig. Ohne Geld keine Tore. Aber keine Insolvenz. Tatsächlich lag keine einzige Insolvenz seit Bestehen der Bundesliga in der höchsten einheitlichen Spielklasse vor, die seit 57 Jahren besteht. In der 2.  Bundesliga gab es bisher zwei Insolvenzanträge. Insgesamt haben 110 Klubs aus den obersten fünf Ligen in einem Zeitraum von 21 Jahren einen Insolvenzantrag gestellt. Wesentlich mehr Vereinen wurde in den vergangenen Jahrzehnten aus wirtschaftlichen Gründen keine Lizenz für die Teilnahme an einer Liga erteilt – oder die Vereine verzichteten freiwillig.
Aber meist ging und geht es auch für jene Klubs weiter, die längst tief im dunkelroten Bereich des wirtschaftlichen Totalschadens stecken. Und selbst die hohen Belastungen durch die Corona-Folgen haben daran bisher so gut wie nichts geändert. Lediglich ein aktueller Insolvenzfall ist im deutschen Profifußball zu verzeichnen: Drittligist 1. FC Kaiserslautern, genauer die 1. FC Kaiserslautern GmbH  &  Co. KGaA, hat eine Insolvenzeröffnung in Eigenverwaltung beantragt und befindet sich noch in der vorläufigen Eigenverwaltung, um sich mittels Insolvenzplan wirtschaftlich und sportlich neu aufzustellen. Die Eröffnung der Eigenverwaltung ist für 01.09.2020 geplant.
Die Wirtschaft ist bekanntermaßen in nahezu allen Branchen wie z. B. Automotive, Handel und Gastronomie von den Pandemiefolgen extrem betroffen, man erwartet eine Insolvenzwelle – auch abhängig davon, wann die regulären Insolvenzantragsregeln nach deren temporärer bzw. verlängerter Aussetzung wieder greifen. Im Gegensatz dazu wird es im Oberhaus des deutschen Fußballs erstaunlicherweise wohl zu keiner Insolvenzwelle kommen. Fußballklubs scheinen überirdische Unternehmen zu sein, die über den Gesetzen der Ökonomie schweben. Wobei nicht bekannt ist, dass dies an den überragenden ökonomischen Fähigkeiten der Klubführungen liegt.
Dass die große Pleitewelle vorerst ausgeblieben ist, liegt an den sog. Geisterspielen, die ohne Zuschauer nach 65 Tagen Corona-­Pause ab dem 26. Spieltag stattfanden, dank derer aber die wichtigste ökonomische Basis stabil blieb: die sog. Fernsehgelder. Zudem hatten die Fans »ihre« Dauerkarten oder bereits gekauften Tickets schon vor dem Lockdown bezahlt. Bereits geleistete Zahlungen wurden nur von den wenigsten Fans zurückgefordert. Auch dieses Geld verblieb also bei den Klubs. Sicher nicht der größte Batzen, aber der Anteil der Plätze im Stadion, die von Dauerkartenbesitzern fest gebucht sind, ist hoch. Die Topklubs der Bundesliga verkaufen pro Saison mehrere Zehntausend Dauerkarten, der BVB beispielsweise 55.000, Bayern fast 40.000, Schalke sogar mehr als 40.000. Es fehlen also »nur« die Einnahmen aus dem freien Ticketverkauf, der ja aufgrund der Geisterspiele nicht stattfand. Aber selbst dieser Anteil sorgt für millionenschwere Fehlbeträge in den Bilanzen.
Für die Finanzierung von Topklubs ist die Vermarktung der Übertragungsrechte jedoch ungleich wichtiger. Je höher der Tabellenrang, desto mehr dieser »Fernsehgelder« fließen. Dementsprechend eng ist die ökonomische Saisonplanung auf diese Einnahme ausgerichtet, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer zuverlässig sprudelte. Ab 2021 werden 1,1  Mrd.  Euro pro Bundesligasaison ausgeschüttet, und zwar strikt von oben nach unten. Krösus FC Bayern München streicht etwa 70 Mio. Euro ein, am Ende der Geldtabelle steht Zweitliganeuling Würzburger Kickers mit rd. 7  Mio.  Euro. Für die 3. Liga bleibt vergleichsweise nur ein »Trinkgeld« übrig: Die dortigen Teilnehmer erhalten rd. 1,3  Mio.  Euro pro Saison.
Ausgezahlt wird das Fernsehgeld in mehreren Tranchen im Saisonverlauf. Fällt dieser Batzen weg, der bei vielen die Hälfte des Etats ausmacht und mehr, werden dies die meisten Klubs nicht überleben. »Kreidebleich« seien Teilnehmer einer DFL-Sitzung gewesen, berichtete das Fußballmagazin »Kicker«, als Mitte März 2020 klar wurde, dass bei Corona-bedingtem Saisonabbruch zahlreiche Erst- und Zweitligisten in die Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit abrutschen würden. Was nicht nur fürstlich entlohnte Ballartisten betroffen hätte: Die Bundesligaklubs beschäftigen insgesamt 56.000 Mitarbeiter.
Doch trotz der bestens kalkulierbaren – und durch die Geisterspiele geretteten – Fernsehgelder herrscht Ebbe in den meisten Klubkassen. So zeigt der Blick in die Bilanzen, die alle Klubs der ­1.  und 2. Liga auf den Seiten der DFL veröffentlichen, schon bei drei Erstligisten ein negatives Eigenkapital: Aufsteiger Arminia Bielefeld liegt mit knapp 1,7  Mio.  Euro im roten Bereich, beim letztjährigen Neuling Union Berlin sind es fast 9  Mio.  Euro und beim großen Traditionsverein FC Schalke 04 schlagen 18,5  Mio.  Euro negativ zu Buche. Die Ergebnisse stammen aus dem 2019 abgeschlossenen Geschäftsjahr. Wie sieht es 2020 aus? Klar ist, dass die Pandemie und die damit verbundenen Zuschauerausfälle alle Bilanzen nach unten gedrückt haben müssen. Als Indiz kann eine millionenschwere Bürgschaft des Landes NRW für den FC Schalke 04 gelten, mit der die Zahlungsfähigkeit der tiefroten »Knappen« abgesichert wird. Tatsächlich zahlen musste Nordrhein-Westfalen bisher allerdings nicht für die »Königsblauen« aus Gelsenkirchen. Zwar flossen im Rahmen von Fußballbürgschaften bisher mindestens 18  Mio.  Euro aus den Kassen des Bundeslands, wie Recherchen des Deutschlandfunks ergaben. Aber dieses Geld kam anderen zugute: 3  Mio.  Euro gingen an Arminia Bielefeld und 15  Mio.  Euro an Alemannia Aachen.

Viele Klubs auch in der
Bundesliga sind überschuldet

Dr. Daniel Weimar, Sportökonom und Akademischer Rat am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Universität Duisburg-Essen, geht davon aus, dass von der 1. Bundesliga bis zur vierthöchsten Spielklasse, der fünfgleisigen Regionalliga, »sehr viele Vereine« unter einer Überschuldung leiden. »In der 1.  Liga natürlich weniger, da sind es etwa 17 %, in der 2. Liga 22 % und in der 3. Liga 38 %.« Die Regionalliga lasse sich nicht so genau einschätzen, dort könnten es womöglich mehr als 40 % sein. Selbstverständlich gibt es auch Bundesligisten, die stabil genug wirtschaften, um auch ohne den ganz großen sportlichen Erfolg eine sichere ökonomische Basis zu haben. Etwa der SC Freiburg mit 83  Mio.  Euro Eigenkapital oder der 1.  FSV Mainz 05 mit fast 50   Mio.  Euro. »Nicht jeder Traditionsverein ist ein Problemfall«, weiß Insolvenz­verwalter RA Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning (Mönning Feser Partner), der Verwalter der Alemannia Aachen GmbH war. »Mit Bayern und BVB an der Spitze gibt es professionell geführte und gesunde Vereine. Mindestens so gesund wie die von Investoren geprägten Retortenklubs, die streng wirtschaftlich geführt werden.«
Bei RasenBallsport Leipzig, von einigen Fans spöttisch »Brause-Klub« genannt, wird die dortige Lizenzspielerabteilung zu 99 % von der Red Bull GmbH getragen, die beispielsweise im Juni 2020 ein Darlehen i. H. v. 100  Mio.  Euro mal eben in eine Kapitalrücklage umwandelte. Fein raus sind auch die sog. »Werksklubs« Bayer 04 Leverkusen und VfL Wolfsburg. Sobald sich ein Finanzloch öffnet, wird dies von den Konzernmüttern Bayer AG und Volkswagen AG gestopft. Sogar aus eigener Kraft befreien sich nicht wenige Klubs aus der Krise. Arminia Bielefeld stand nach zwei Abstiegen in der 3.  Liga vor grundlegenden finanziellen Schwierigkeiten. Dem kaufmännischen Geschäftsführer Markus Rejek wurde kurz nach Amtsantritt im Oktober 2017 »schnell deutlich, dass beide Tatbestände einer Insolvenz gegeben waren: eine bilanzielle Überschuldung von über 30  Mio.  Euro, Darlehensverbindlichkeiten und eine Liquiditätslücke von 4,6  Mio.  Euro im laufenden Geschäftsjahr mit einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ab Ende Dezember.« Eine wichtige Aufgabe Rejeks: »Vermeidung von Insolvenzantragspflichten«, erklärt er im von Stefan Sanne und Philip Bloemendaal (beide Restructuring Services) verfassten Deloitte-Paper »Krisenbewältigung im Profifußball«. Einen Antrag gab es tatsächlich nicht, wohl aber eine von Deloitte begleitete Restrukturierung mit »belastbarer Businessplanung und den notwendigen Beiträgen aller Stakeholder«, an deren Ende der Aufstieg in die 1. Bundesliga stand.
Dass die Insolvenz eines Topklubs bisher ausgeblieben ist, muss auch aus Insolvenzverwaltersicht nicht unbedingt zu beklagen sein, wie ein Verwalter mit Blick auf die Erlebnisse in den bisherigen Verfahren der 2. Liga und darunter sagt: »Im Nachhinein«, gesteht er, »wäre ich froh gewesen, wenn ich das Verfahren nicht bekommen hätte. Es war einfach schrecklich. Alle wussten es besser. Welcher Spieler besser ist, wie die Taktik auszusehen hat und welche Rolle das Wetter dabei spielt.« Dabei würden oftmals gerade in Zeiten des sportlichen Erfolgs jene Entscheidungen gefällt, die in einem langfristigen wirtschaftlichen Horizont stehen, darauf weisen Sanne und Bloemendaal hin und nennen als hervorstechendes Beispiel das Stadion, dessen Ausbau oder Neubau mittels Finanzierung über Bankenkonsortien und Ausfallbürgschaften weitreichende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. »Solche Entscheidungen sind für das Geschäftsmodell eines Profifußballklubs, dessen zeitlicher Fokus durch den sportlichen Erfolg und damit eher kurzfristig geprägt ist, in der Regel mit wesentlichen Risiken verbunden.« Gehe es sportlich nach unten, folge auch ökonomisch eine Abwärtsspirale.

(…)

Editorial | Peter Reuter | INDat Report 07_2020 | August 2020

Reden wir doch mehr vom Neustart

Fußballklubs scheinen Unternehmen zu sein, die (bislang) über den Gesetzen der Ökonomie schwebten. In einigen Punkten sicherlich zutreffend, allerdings sind abenteuerliche Fortführungsprognosen sowie Weiterwirtschaften trotz größter Schieflage auch anderswo zu beobachten.
In Corona-Zeiten müssen sich wie überall auch Fußballklubs anders aufstellen und neu planen. Die Geisterspiele sichern der Bundesliga einen ganz bedeutenden Zufluss, nämlich den der sog. Fernsehgelder. Diesen Geldsegen bzw. die Grundlagen dafür würden sich auch andere Branchen wünschen. Eine gute Basis bildet sicherlich die (angekün­digte) 24-monatige Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds.
Dringend klärungsbedürftig: die mögliche verlängerte Aussetzung der Antragspflicht. Die Bundesjustizministerin macht den Vorschlag, diese bis 31.03.2021 für pandemiebedingt überschuldete Unternehmen zu strecken. Jetzt beginnt das fachliche und politische Abwägen von Nutzen und Schaden. Was bringt die Verlängerung, was ist später anders als jetzt? Würde die Aussetzung »nur« bis Ende des Jahres gedehnt, könnte das länger gezahlte Kurzarbeitergeld nahtlos daran anknüpfen. Bis dahin soll auch der präventive Restrukturierungsrahmen stehen, wobei ihn einige nur als ein willkommenes Moratorium ohne Insolvenz (miss)verstehen.
Die Insolvenzwelle kommt über kurz oder lang, der viele Marktaustritte folgen. Dieser volkswirtschaftliche Preis ist äußerst bitter für jeden Einzelfall und in der Masse. Er fällt wohl aber geringer aus, als wenn der Gläubigerschutz und die Rechtssicherheit als Fundamente des Wirtschaftssystems noch (zu) lange suspendiert sind. Allerdings muss das sanierende und abwickelnde Restrukturierungs- und Insolvenz­recht auch einen reibungslosen Anschluss bekommen: Der Restart von Unternehmen und Unternehmern muss um Altlasten befreit und finanziell gefördert ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Schutzschirm und Co. sowie das neue präventive Werkzeug wirken lassen und staatliche Hilfen gezielt in den Neuanfang investieren, sichert Vertrauen und federt ab. Das in Wirtschaftskreisen kursierende Konzept, §  313 BGB auf alle vor der Pandemie geschlossenen Verträge anzuwenden, kann hingegen Vertrauen zerstören und birgt enorme Risiken für das Wirtschaftssystem.

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
 
6
Anzeigenübersicht / Impressum
7
Statistiken
Barometer Land
 
29
Verwalterranking nach Verfahren und Umsätzen
41
Kanzleiranking nach Verfahren und Umsätzen
54
Verwalter im Internet
61
Barometer Bund
8
Namen & Nachrichten
Strafverfahren gegen ehemaligen Verwalter Bernd Reuss nach neun Jahren Ermittlungen eingestellt
 
9
 
BRAK und DAV-Arge legen »minimalinvasiven« Vorschlag zum Berufsrecht vor
 
62
 
Fünfter INDat Erklärfilm zur »Geschäftsführerhaftung in Corona-Zeiten«
 
12
Titel
König Fußball wehrt sich gegen Insolvenz-Gespenst
Fragwürdige Finanzierungen halten viele klamme Fußballklubs am Leben
24
Verwalter & Berater
RAin Petra Heidenfelder und RAin Dr. Romy Metzger (beide SGP Schneider Geiwitz & Partner)
Mit großen Freiräumen unternehmerisch gestalten
30
Standpunkt
Corona-bedingte Betriebsschließungen mit Folgeinsolvenz – lasst den Staat für die Insolvenz bezahlen!?
Rechtsanwalt Dr. Volker Hees
40
Standpunkt
Ungenutztes Talent – Warum gerade jetzt Steuerberater als Verwalter zwingend notwendig sind
Rechtsanwalt Henning Sämisch
32
Schwerpunkt: Zukunft des COVInsAG
Positionen und Standpunkte von Wirtschaftsverbänden sowie von Verbänden und Zusammenschlüssen der Insolvenz- und Restrukturierungspraxis
Verlängerung der Antragsaussetzung bei Überschuldung – mehr Steine als Brot?
38
Im Gespräch
NIVD-Vorsitzende RAin Dr. Susanne Berner
Berufsrecht für Insolvenzverwalter – Mehr Kompromiss statt verhärteter Fronten
42
Webinare & Kongresse
Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung 2020
Beim Familientreffen drei Tage auf Distanz
60
Termine für Ihre Fortbildung
 
 
48
Hintergrund
Von Berufsverwaltern und Fliegenschwärmen: Professionelle und unprofessionelle Konkursverwaltung im Spiegel der Konkurshistorischen Datenbank für das Deutsche Kaiserreich (1879–1914)
 
56
Praxisrelevante Rechtsprechung
Ratenzahlungsabrede: Rechte des Anfechtungsgegners gestärkt?