Titel | INDat Report 08_2022 | September 2022

Methodik, Kosten und Nutzen von Peergroup-Rankings der besten Verwalter und Berater für Restrukturierung und Insolvenzrecht

Ausgezeichnet und bepreist

Das Mitteilungsbedürfnis und die Freude sind groß, sobald einer der bekannten jährlichen Preise, z. B. vergeben von der WirtschaftsWoche, dem Handelsblatt/Best Lawyers, dem Focus, von »brand eins«, Legal 500, Chambers and Partners oder Juve, die Top-Anwälte und die Top-Kanzleien in den Bereichen Restrukturierung und Insolvenzrecht auszeichnet. Es gibt Top-Listen, die nur eine Handvoll Auserwählte küren, und solche, die gefühlt jeden Praktiker aufnehmen, was dann zur gleichzeitigen Auszeichnung von 139 Anwälten einer Wirtschaftskanzlei führen kann. Während breit gestreute Preise die Exklusivität verwässern, unterliegt eine Handvoll Prämierte einer besonders kritischen Würdigung der Branche. Mit dieser aufwendigen Bestenauswahl sind häufig kommerzielle Interessen verbunden. Will man werbewirksam von der bekannten Marke des Ausrichters und dessen Glaubwürdigkeit profitieren, sind jährlich Lizenzgebühren fällig. Welche Kosten-Nutzen-Abwägung Preisträger anstellen und wie sich die Methodik der genannten Auszeichnungen unterscheidet, dem geht dieser Beitrag nach. Jüngst wurde eine weitere Auszeichnung für die Praktiker aus Restrukturierung und Insolvenzrecht angekündigt, die sich als erster nicht kommerzieller Preis betrachtet und den gängigen Auszeichnungen den Rang um die höchste Anerkennung in der Branche ablaufen will.

Text: Sascha Woltersdorf und Peter Reuter

Besonders empfohlen, die renommierteste, die beste oder einfach nur »top«: Zahlreich sind die Rankings, die Kanzleien oder Rechtsanwälte mit wohlklingenden Bewertungen und Auszeichnungen aus der großen Masse ein Stück weit herausheben sollen. Ein Vergleich mit der Konkurrenz ist damit untrennbar verbunden und dürfte sogar Teil des Erfolgsgeheimnisses der Rankings sein. Der Reiz des Rankings wirkt jedenfalls auch bei Kanzleien stark. Manche Branchengrößen können im Jahr ein Dutzend und mehr solcher Nennungen per Pressemitteilung oder via Twitter und LinkedIn verkünden – und das tun sie auch reichlich. So ging die im Handelsblatt publizierte jüngste Auszeichnung »Best Lawyers« gleich elf Mal in drei Fachbereichen an die Kanzlei Pluta. Für Restrukturierung und Insolvenzrecht wurden gelistet: RA Michael Pluta, RA Dr. Maximilian Pluta, RA Torsten Gutmann, RA Sebastian Laboga, RA Stefan Meyer, RA Dr. Stephan Thiemann, RA Dr. Hubertus Bartelheimer, RA Stephan Amman und RA Dr. Martin Prager. Eine solche Auszeichnung direkt aus der eigenen Branche und von Kollegen sei »immer etwas Besonderes«, teilt Kanzleigründer RA Michael Pluta per Pressemitteilung mit.

Aber wie wird man eigentlich zur »Topkanzlei« oder zu einem der »Best Lawyers«? Neben dem Ranking (für Verwalter) auf der Basis von messbaren Zahlen, etwa der Anzahl an Bestellungen der eröffneten Verfahren über Personen- und Kapitalgesellschaften und der zuletzt bekannt gemachten Umsatzgrößen der später insolventen Unternehmen, wie es der INDat Report auf der Basis der von der WBDat Wirtschafts- und Branchendaten GmbH ermittelten Daten macht (auch die WirtschaftsWoche veröffentlicht zweimal im Jahr diese Statistiken mit den Daten der STP Business Information  GmbH), sind es sog. Peergroup-Befragungen, die jene quantitativen und qualitativen Daten liefern, die eine Grundlage fürs Ranking geben können. Kanzleien, genauer deren Berufsträger, werden gebeten, u. a. sog. Referrals abzugeben, also letztendlich einen Kollegen bzw. Konkurrenten einer anderen Kanzlei zu empfehlen. Im Gegensatz zu zahlenbasierten Wertungen ist ein solches Verfahren naturgemäß wesentlich subjektiver. Aber wer die meisten Empfehlungen bekommt, steht an der Spitze solcher Rankings.

In der Praxis ist es nicht so einfach. Zum Beispiel haben Befragungen mit einem geringen Rücklauf eine geringere Aussagekraft. Deshalb greifen viele Ausrichter bzw. die zuliefernden Partner zu verschiedenen Mitteln, um die Genauigkeit zu erhöhen: Sie »gewichten«. Beispielsweise mit einer Jury. Die WirtschaftsWoche (WiWo) etwa kürt »Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte« für die jeweils getrennten Gebiete Insolvenzrecht und Restrukturierung. Der Bereich Insolvenzrecht umfasst sowohl die Beratung als auch die Insolvenzverwaltung, nach Insolvenzverwaltern wird nicht explizit gefragt, sie finden sich in beiden Listen. Alphabetisch werden jeweils rd. 40 Kanzleien (von Anchor bis WMSW bzw. von AC Tischendorf bis Willkie Farr & Gallagher) gelistet und ein oder zwei, manchmal sogar mehr Berufsträger gesondert als »besonders empfohlene Anwälte«. Obwohl es »Anwälte« heißt, werden auch Nichtanwälte wie WP/StB Arndt Geiwitz (SGP) in diesem Ranking genannt. Die Basis für dieses WiWo-Ranking liefert das Handelsblatt Research Institute (HRI) mit einer typischen Peergroup-Befragung. Das HRI wurde Anfang 2013 als unabhängiges Forschungsinstitut unter dem Dach der Verlagsgruppe Handelsblatt gegründet. Seine Keimzelle ist die Researchabteilung der Redaktion Handelsblatt, die bereits seit sechs Jahrzehnten besteht. Als Gründungspräsidenten gewann das Institut den Ökonomen Prof. Dr. Bert Rürup. Der langjährige Leiter der Researchabteilung des Handelsblatts, Dr. Jörg Lichter, ist Head of Research. Das 30-köpfige Team besteht aus Volks- und Betriebswirten, Historikern, Physikern, Politologen, Bibliothekaren und Informationswissenschaftlern.(…)

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
6 Anzeigenübersicht/Impressum
7
Statistiken
8 Namen & Nachrichten
10 Im Gespräch
12
Titel
24 Verwalter & Kanzleien
34 Neue Serie: Dienstleister & Spezialisten
38 Symposien & Diskussionen
40 Kongresse & Tagungen
58 Hintergrund