Titelthema | Peter Reuter | INDat Report 09_2018 | Dezember 2018

Jahresrückblick auf 2018

Köln. Wie bringt man ein zurückliegendes Jahr auf wenige Seiten? Indem man nur sehr punktuell und exemplarisch vorgeht. Dieser Überblick der »Ereignisse, Entwicklungen, Entscheidungen« im Insolvenz- und Restrukturierungskontext hält Fakten fest, die das Jahr 2018 geprägt haben, seien sie rechtspolitischer Natur, ausgehend von der Rechtsprechung oder von der Praxis bestimmt, was größere und Aufsehen erregende Insolvenzverfahren und bekannte Restrukturierungsfälle angeht. Natürlich bleiben vom Jahr 2018 auch deutliche Marktveränderungen in Erinnerung, Kanzleien und Einheiten befinden sich in einem beschleunigten Veränderungsprozess, der sich an vielen Beispielen belegen ließe. Faktoren sind veränderte und unsichere Rahmenbedingungen wie die rückläufigen Insolvenzzahlen und reduzierten Massen, auch das Beratungsgeschäft hat schon bessere Zeiten erlebt. Ein Impulsgeber, der die Branche deutlich verändert und in Bewegung versetzt hat, war und ist das ESUG. Die Evaluierung dieser größten Reform des Insolvenzrechts fällt bekanntermaßen auch in dieses Jahr – die weitreichenden Schlussfolgerungen (und auch deren gesetzliche Umsetzung?) bleiben dem kommenden Jahr vorbehalten.

Januar
01.01. Berlin. Die Bundesrechtsanwaltskammer verzeichnet zum Stichtag 01.01.2018 1697 Fachanwälte für Insolvenzrecht, im Vorjahr waren es 1663. Im Jahr 2017 sind laut WBDat GmbH 1398 Verwalter in Verfahren über Personen- und Kapitalgesellschaften (eröffnete Verfahren) bestellt worden. Bezogen auf alle IK- und IN-Verfahrensarten waren es 2186 Verwalter.

01.01. Hamburg. Laut Geschäftsverteilungsplan 2018 des AG Hamburg ist RiAG Frank Frind nicht mehr für Insolvenzsachen zuständig. Das Präsidium des AG Hamburg beschloss am 12.12.2017 diese Änderung, der als Auslöser ein Disput zwischen Frind und einem Hamburger Verwalter vorausgegangen war. Aus dem Beschluss des OVG Hamburg vom 25.06.2018 (nicht zulässige »verdeckte Disziplinarmaßnahme«) zieht das Präsidium des AG Hamburg die Konsequenz, Frind ab 01.09.2018 wieder als Insolvenzrichter einzusetzen.

04.01. Karlsruhe. Der am 04.01.2018 veröffentlichte Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16), der sich u. a. mit dem verpflichtenden Inhalt öffentlicher Bekanntmachungen über Vergütungsfestsetzungen in Insolvenzverfahren befasst, löst beim VID vor allem mit Randziffer 26 Protest aus: Demnach könnten aufgrund der publizierten Eckdaten die festgesetzten Vergütungshöhen publik werden. Das bedeute einen nicht zu rechtfertigenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Verwalter.

04.01. Berlin. In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung eines Hauptinsolvenz­verfahrens über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH nach österreichischem Recht beschließt das AG Charlottenburg, dass der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vom 13.12.2017, soweit dieser die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bejaht (Art.  3, 5 EuInsVO), nicht abgeholfen wird. Ein Kleingläubiger mit einer Forderung von 1800 Euro rügte, dass das AG Charlottenburg zu Unrecht angenommen habe, international zuständig zu sein. Das AG Charlottenburg setzte RA Prof. Dr. Lucas Flöther (Flöther & Wissing) am 13.12.2017 als vorl. Verwalter ein.

05.01. Ulm. Der Insolvenzverwalter der ALNO AG, RA Prof. Dr. Martin Hörmann (anchor), teilt mit, dass der am 18.12.2017 geschlossene Kaufvertrag zwischen der ALNO AG und dem britischen Finanzinvestor RiverRock vollzogen werden kann. Der Küchenhersteller wird als ALNO GmbH in Pfullendorf fortgeführt. Am 09.01.2018 erstattet der Verwalter der ersten Gläubigerversammlung Bericht. Am 24.04.2018 liegt das finale Gutachten der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor, das eine Insolvenzreife der ALNO AG bereits im Jahr 2013 ausmacht. Der Insolvenzantrag für die ALNO AG und wesentliche Konzerngesellschaften erfolgte im Juli 2017. Der Verwalter kündigt an, Organhaftungs- und Insolvenzanfechtungsansprüche zu prüfen.

12.01. Korneuburg. Das Landesgericht Korneuburg entscheidet, dass über die NIKI Luftfahrt GmbH ein Konkursverfahren in Form eines Hauptinsolvenzverfahrens eröffnet wird. Damit weicht das Gericht vom Antrag des vorl. deutschen Verwalters RA Prof. Dr. Lucas Flöther ab, der ein Sekundärverfahren für das Unternehmen beantragt hat. Masseverwalterin wird RAin Dr. Ulla Reisch. Nach Unternehmensangaben betragen die Verbindlichkeiten 153  Mio.  Euro. Am 24.01.2018 eröffnet das AG Charlottenburg auf Antrag der NIKI Luftfahrt GmbH ein Sekundärinsolvenz­verfahren über das Unternehmen. Der Gläubigerausschuss billigt einstimmig den Verkauf des NIKI-Geschäftsbetriebs an Lauda Motion.

15.01. London. Der britische Baukonzern Carillion mit weltweit 43.000 Mitarbeitern (darunter 20.000 im Vereinigten Königreich) meldet Insolvenz an. Das Unternehmen, das an vielen Infrastrukturprojekten auch im Zuge von Public Private Partnerships beteiligt ist (Schulen, Gefängnisse, Krankenhäuser oder Straßen) galt als »too big to fail«. Der High Court setzt einen Official Receiver als Liquidator ein. Berichten zufolge sollen sich langfristige Schulden auf 900 Mio. Pfund belaufen, das Defizit in der Pensionskasse betrage 600 Mio. Pfund. Erst vor einem Jahr platzierte Carillion einen Schuldschein über 112 Mio. Pfund.

17.01. Frankfurt am Main. Das OLG Frankfurt am Main weist mit Urteil vom 17.01.2018 (4 U 4/17) Schadenersatzansprüche des Insolvenzverwalters des Handelskonzerns Arcandor gegen KPMG mangels feststellbarer Pflichtverletzung zurück. Die WP-Gesellschaft muss jedoch Honorare i. H. v. 2 Mio. Euro zurückzahlen.

18.01. Hörselberg-Hainich. Rückwirkend zum 01.01.2018 erfolgt die übertragende Sanierung des Konzerns Rege Motorenteile auf die US-Unternehmensgruppe JD Norman Industries. Im Januar 2017 wurden RA Rüdiger Weiß und RA Dr. Jürgen Wallner (beide WallnerWeiß) mit der vorl. Verwaltung betraut. Mehr als 1000 Arbeitsplätze und die Standorte in Thüringen, Hessen und Rumänien bleiben erhalten.

18.01. Karlsruhe. Im am 18.01.2018 verkündeten BGH-Urteil (IX ZR 144/16) die Vorsatzanfechtung betreffend lautet der Leitsatz: »Schweigt der Schuldner einer erheblichen, seit mehr als neun Monaten fälligen Forderung nach anwaltlicher Mahnung und Androhung gerichtlicher Maßnahmen bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheids und bietet er erst nach dessen Rechtskraft die Begleichung der Forderung in nicht näher bestimmten Teilbeträgen aus seinem laufenden Geschäftsbetrieb an, hat der Gläubiger die Zahlungseinstellung des Schuldners erkannt.«

19.01. Paris. Der Thinktank Droit  & Croissance veranstaltet im Pariser Wirtschafts- und Finanzministerium ein International Restructuring Symposium, auf dem die Vertreterin der EU-Kommission von einer nicht veröffentlichten neuen Version des RLE zum präventiven Restrukturierungsrahmen berichtet und Andeutungen zu Änderungen macht, z. B. zu größerem Umsetzungsspielraum für die Mitgliedstaaten. Allerdings weist sie auch auf rote Linien der EU-Kommission hin.

(…)

Editorial | Peter Reuter | INDat Report 09_2018 | Dezember 2018

Kurzer Blick zurück

Näher rückende Jahreswechsel sind immer ein Anlass für
einen Jahresrückblick, sei es im großen Ganzen oder im ganz persönlichen Umfeld – oder irgendwo dazwischen.
Im INDat Report befassen wir uns natürlich mit der Insolvenz- und Restrukturierungsbranche und betrachten das Jahr zudem rein faktenbasiert, allerdings auf wenigen Seiten nur punktuell und exemplarisch. Beherrschend für 2018 waren auch volatile Rahmenbedingungen, die zu starken Marktveränderungen und Verunsicherungen geführt haben. Die Auftragslage für Verwalter und Berater sowie für die Dienstleistungsbranche war nicht zum Besten bestellt, allerdings konnten einige Akteure nicht klagen und hatten guten Grund zum Jubeln.
Für die Veränderung aller Arbeits- und Lebensbereiche spielen bekanntermaßen die Globalisierung und Mega-Trends eine immer größere Rolle, befeuert durch jegliche Digitalisierung. Verstreute sog. alternative Fakten, eine ungefilterte Informationsflut und gezielt gefilterter Content bedeuten auch für die journalistische Berichterstattung eine große Herausforderung. In diesem Kontext lassen sich auch Veränderungen ausmachen, die den Umgang mit den Presseakteuren und der Pressefreiheit betreffen. Um es relativ zurückhaltend auszudrücken, lässt sich eine Art Verrohung registrieren, die auch der INDat Report belegen kann.
Das zeigt sich im zurückliegenden Jahr mit einer Zunahme der Versuche, in die freie Berichterstattung einzugreifen. Das reicht von der irrigen Annahme, Beiträge vorher freizeichnen und nach Gutdünken verändern zu dürfen bis zu Verhaltensweisen, die wohl den Zweck verfolgen, drohen und einschüchtern zu wollen. Dazu mehr zu gegebener Zeit.
»No risk no fun« könnte man locker sagen, oder sachlicher: Den Weg der abgesegneten oder sogar gekauften Berichterstattung gehen wir auch in Zukunft ganz gewiss nicht. Diese Anmerkung soll eine Impression des Redaktionsalltags aus 2018 zum Ausdruck bringen – die positiven Erlebnisse, Erfahrungen und Begegnungen überwogen aber ganz deutlich.

In diesem Sinne, verbunden mit den besten Wünschen
für den Jahresausklang und das kommende Jahr

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
6
Anzeigenübersicht/Impressum
8
Namen & Nachrichten
Gravenbrucher Kreis öffnet InsO Excellence für alle Verwalter
9
Einigung im Trilog zu RLE noch im Dezember erwartet
70
VID legt Eckpunktepapier zum Berufsrecht vor
7
Statistiken
Barometer Land
39
Verwalterranking nach Verfahren und Umsätzen
Endlich raus aus der Warteschleife
53
Kanzleiranking nach Verfahren und Umsätzen
57
Barometer Bund
10
Titel
Jahresrückblick auf 2018
Ereignisse, Entwicklungen, Entscheidungen
28
Berater & Kanzleien
RA Peter Hoegen (Allen  &  Overy LLP)
Mit Rettungsplänen Wege für Neuland geebnet
32
Kongresse & Tagungen
TMA-Jahrestagung in Frankfurt am Main
Einen Rahmen im Rahmen schaffen
40
Norddeutscher Insolvenzverwalterkongress in Hannover
NIKI mit dem Postkastl in Berlin
44
RWS-Forum zur ESUG-Evaluierung in Berlin
Die ESUG-Evaluation weiter gedacht
49
BAKinso-Jahrestagung in Köln
Die Menschen hinter der Akte
56
Termine für Ihre Fortbildung
58
Deutscher Insolvenzverwalterkongress in Berlin
Klage über lange Staus auf der Reformautobahn
37
Im Gespräch
TMA-Vorstandsvorsitzender Michael Baur
Aktiv bei Umsetzung der Richtlinie einbringen
43
Standpunkt
RAin Andrea Metz
NIKI demonstriert Kaufrisiko aus der Insolvenz
52
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Sorg
Ein Plädoyer für Verwaltervielfalt »Niemand will eine Mauer bauen«