Titelthema | Sascha Woltersdorf, Peter Reuter | INDat Report 09_2019 | November 2019

Propagierte »Rescue Culture« setzt Insolvenzverwalter unter Druck

Köln. Der Sanierer. Der Retter. Ein schönes, strahlendes Bild für einen Insolvenzverwalter. Und ein häufig genutztes und transportiertes – vor allem in der Öffentlichkeit. Doch leider kollidiert dieses Bild immer wieder mit der nüchternen Realität, etwa wenn kurz nach der Unternehmensrettung die nächste Insolvenz folgt. Die Anzahl der Folgeinsolvenzen steigt, lautet die weitgehend übereinstimmende Einschätzung in der Insolvenzbranche. Besonders im Fokus steht die Eigenverwaltung. Schießt die Sanierungskultur in Deutschland, manifestiert im ESUG, über ihr eigenes Ziel hinaus? Manche Stimmen warnen bereits von einem »Sanierungshype«, der dabei ist, den insolvenzrechtlichen Grundsatz der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger zu überspülen. Die Insolvenzverwalter selbst berichten von einer hochgeschraubten Erwartungshaltung und einem ebenfalls zunehmenden Druck, in Schieflage geratene Unternehmen wieder flottzumachen für den Markt. Doch oft ist eine Sanierung nicht möglich. Muss dann gerettet werden, was nicht zu retten ist? Der Liquidator dagegen hat einen schweren Stand, sein Image ist ramponiert. Dabei zählen die geplante Liquidation, die durchdachte Ausproduktion und die oft vergessene Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens zu den hilfreichen Instrumenten für einen funktionierenden Wirtschaftskreislauf. Einen weiteren Schub für diese Entwicklungen könnte der präventive Restrukturierungsrahmen bringen. Trotz einer generell positiven Grundhaltung gegenüber dieser erwarteten gesetzlichen Neuerung ist zu befürchten, dass nach dem Sanierungshype bald der Restrukturierungshype kommen könnte.

Ein Blick auf die Meldungen und Mitteilungen der Insolvenzkanzleien, die sich regelmäßig in den analogen und digitalen Publikums- und Fachmedien wiederfinden, zeigt eine bemerkenswerte Wortinflation. An der vordersten Front steht der Begriff der »Rettung« oder die Bezeichnung »saniert«. Gerettet wurde in den vergangenen Monaten eine Vielzahl verschiedenster Unternehmen vom eher kleinen Metallverarbeiter im Großraum Hannover über den Automobilzulieferer aus Ostdeutschland bis zum »Ferienflieger« Condor, der nach einem Überbrückungskredit der Staatsbank KfW in Höhe von 380 Mio. Euro ebenfalls in der breiten Medienberichterstattung bereits gerettet ist. Zumindest »vorerst« – nach allgemeiner Einschätzung.
Neben den Rettungen haben aber auch die Folgeinsolvenzen unübersehbar zugenommen. Als bekanntestes Beispiel ragt jüngst das 1949 gegründete Traditionsunternehmen Kettler Freizeit GmbH heraus. Der Hersteller von Sportgeräten, Campingartikeln sowie dem legendären Kettcar wurde 2015 und 2018 gerettet, um dann 2019 die dritte Insolvenz verbuchen zu müssen. Manche anderen Fälle wirken noch plakativer, wenngleich weniger prominent, etwa die Fosen Nordseewerke. Die Emdener Werft hat in sechs Jahren vier Mal Insolvenz angemeldet.
Eine deutlich gestiegene Zahl an Folgeinsolvenzen hat auch der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID) beobachtet und warnt gleichzeitig vor einem Schaden für das Ansehen der Insolvenzverwaltung. »Die Gefahr, dass nicht nachhaltige Sanierungen und die damit verbundene Folgeinsolvenz den positiven Imagewandel der Unternehmensinsolvenz konterkarieren könnten, ist nicht von der Hand zu weisen«, sagt der Verbandsvorsitzende RA Dr. Christoph Niering.
Unabhängig vom VID sind andere Stimmen, die eine erhöhte Erwartungshaltung oder sogar einen Druck in Richtung Sanierung kritisieren, seit einiger Zeit deutlich wahrnehmbar. Prof. Dr. Christoph Thole (Universität zu Köln) stellte etwa in seinem Vortrag auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag 2019 fest, »dass ein gewisser Sanierungs- oder Restrukturierungshype entstanden ist« (den Vortrag hat der Referent in KTS 2019, 289 ff. unter der Überschrift »Was kann das Insolvenzrecht leisten?« verschriftlicht). Die Folge: Dem Insolvenzverfahren wird vor allem dann ein Wert zugebilligt, wenn sich mit ihm eine Rettung des gefährdeten Unternehmens erzielen lässt. Mit Slogans wie »Sanieren statt Liquidieren« wird den Medien, der Politik und nicht zuletzt der Öffentlichkeit suggeriert, dass in jedem Fall eine Unternehmensrettung möglich sei. Kaum noch Thema ist, dass dies in vielen Fällen durch eine nicht ausreichend vorhandene Substanz im Unternehmen und/oder ein untaugliches Geschäftsmodell nahezu unmöglich gemacht wird. Stattdessen hat sich der Eindruck verbreitet, dass es nur noch um Sanierung bzw. Restrukturierung geht. In der Folge rückt die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger in den Hintergrund, wenn es vor allem darum geht, Arbeitsplätze zu sichern und einen Steuerschuldner zu erhalten. Bestmögliche Gläubigerbefriedigung und Fortführung/Erhalt des Unternehmens können häufig deckungsgleich sein, müssen es aber nicht.
»Ja, der Druck in der Öffentlichkeit auf Fortführung von Unternehmen nimmt zu«, gibt Insolvenzverwalter RA Horst Piepenburg (Piepenburg – Gerling Rechtsanwälte) unumwunden zu. Besonders sichtbar sei dies in der Art und Weise, wie die Eigenverwaltung wahrgenommen werde. »Da wird der Begriff Insolvenz gar nicht mehr in der Öffentlichkeit verwendet. So entsteht eine Erwartungshaltung, dass am Ende des Tages alles gut ausgeht, so wie es in vielen Verfahren ja auch gut gegangen ist. Diese Erwartungshaltung hat sich erheblich ausgeweitet.«
Druck ausgeübt wird von den verschiedensten Akteuren. So nennt der VID die unmittelbar von der Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer und Lieferanten, wenn diese sich aufgrund einer schwierigen Arbeitsmarktsituation oder in einem sehr eingeschränkten Absatzmarkt selbst in einer existenziell bedrohenden Situation befinden. »Dann«, so Niering, »werden diese zu Recht nach jedem Strohhalm für eine Unternehmenssanierung greifen wollen.« Dem würden sich selbst institutionelle Gläubiger selten entgegenstellen. »Denn das entschlossene Vom-Markt-Nehmen eines Unternehmens ist und bleibt unpopulär, erst recht dann, wenn es noch eine letzte und noch so kleine Chance für einen Neustart gibt.«
Aber auch die Insolvenzverwalter seien selbst ebenfalls ein Stück weit beteiligt, wenn sie »ein bisschen inflationär von ›Rettung‹ und ›Sanierungserfolg‹« sprechen, mahnt Piepenburg. »Da verbraucht sich die Wirkung des Begriffs sehr schnell. Trotzdem muss jeder, der solche Ausdrücke verwendet, damit rechnen, dass er daran gemessen wird. Ich verwende den Begriff der Rettung nicht. Es kommt vor, dass er in einer Presseveröffentlichung auftaucht, aber dann nicht von mir.« Selbst mit Presseerklärungen zu Beginn eines Verfahrens, man sei auf einem guten Weg, müsse man vorsichtig sein. »Wer dem guten Eindruck in der Öffentlichkeit hinterherhechelt, der gehört nicht in die Insolvenzverwaltung. Man muss auch aushalten können, dass wir es nicht immer hinkriegen. Ehrlichkeit ist nicht ehrenrührig.« Bei aller Kritik erkennt Piepenburg einen wichtigen positiven Aspekt: »Wir sprechen jetzt über ein Thema, dass es vor 30 Jahren so gar nicht gegeben hat. Damals war die Stilllegung der Regelfall. Das hat sich völlig gedreht. Es ist so gesehen doch schön, dass wir diese Diskussion überhaupt führen.«

Niemand bezeichnet sich als Experte für Zerschlagung und Liquidation

Andere erfahrene Insolvenzverwalter warnen in gleicher Weise vor einer zu engen Fokussierung auf die Sanierung. Fraglos gebe es heute unter den Insolvenzverwaltern mehr Sanierer als noch vor 30   Jahren, stellt Verwalter RA Prof. Dr. Klaus Pannen (Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte) fest. Ganz eindeutig sei der Terminus der Sanierung zurzeit »eben en vogue«. Die Branche sei insgesamt bemüht, sich ein möglichst gutes Image zu geben. Das spiegle sich auch beim Marketing der meisten Verwalterkanzleien wider. »Der Begriff der Insolvenz im Sinne einer Abwicklung wird in unserer Branche gemieden – auch wenn ein Großteil der Insolvenzverfahren tatsächlich auf eine Abwicklung hinausläuft.«
Dass Verwalter und Berater den Gesetzen des Marktes unterliegen und dessen Erwartungen – das zumindest glaubten sie – zu erfüllen haben, wenn sie reüssieren wollen, kritisiert Insolvenzverwalter RA Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning (Mönning Feser Partner) in gleichem Sinn: »Mit Stilllegung und Zerschlagung machen sie keine Punkte. Schauen Sie sich die einschlägigen Webseiten an. Da bezeichnet sich niemand als ›Experte für Zerschlagung und Liquidation‹.« Dabei sei »Rettung« durchaus vielschichtig. »Wenn Sie jemanden aus einem brennenden Fahrzeug ziehen, ist er zweifellos zunächst gerettet. Auch wenn er drei Tage später auf der Intensivstation stirbt. Dies kann ja auch auf einem Behandlungsfehler beruhen. Der Sanierungsexperte muss immer wieder retten und braucht die Schlagzeilen, um im Geschäft zu bleiben. Dafür stellen sogar Fachzeitschriften ihre Seiten zur Verfügung.«

(…)

Editorial | Peter Reuter | INDat Report 09_2019 | November 2019

Beschwerlicher Weg zum gemeinsamen Nenner

Keine Begehrlichkeiten wecken oder schaffen. Dieser »Leitsatz« könnte auch eine der Erklärungen dafür sein, warum sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf ihrer Hauptversammlung am 25.10.2019 gegen den Vorschlag ausgesprochen hat, eine neue und eigenständige Kammer für Insolvenzverwalter gutzuheißen. Zu sehr sieht man hier wohl die Gefahr, dass auch andere »Berufe«, die Rechtsanwälte ausüben, eine eigene Kammer beanspruchen könnten. Das nun von der BRAK favorisierte Modell, Zulassung und Aufsicht in die Hände der 27 regionalen Kammern zu legen, sieht nach Zersplitterung aus, die vom Gedanken der Konzentration und Harmonisierung weit entfernt scheint.
Der Vorschlag der eigenständigen Verwalterkammer kommt vom Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. (VID), die DAV-Arge und der Gravenbrucher Kreis haben sich dazu bislang noch nicht positioniert, weil sie wohl abwarten wollten, in welche Richtung die BRAK weist. Aber: Wie bei allen Reformen im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht hat das BMJV das Ohr ganz nahe an der Praxis. Man wartet dort, so scheint es, auf konsensuale Vorschläge, muss aber feststellen, dass sich die unterschiedlichen Auffassungen zum Berufsrecht noch nicht erkennbar auf einen gemeinsamen Nenner zubewegen.
Das Berufsrecht beschäftigt die Verbände, hat aber nicht unbedingt die Priorität bei den Mitgliedern und Praktikern. Von größerer Bedeutung scheint eine (kleine) Reform des Vergütungsrechts zu sein, die seit 20 Jahren nicht mehr angepasste Vergütungssätze korrigieren will.
Die sich dafür engagierenden Verbände NIVD und VID haben es geschafft, ihre konkurrierenden Modelle auf eine gemeinsame Linie zu bringen. Diese dem BMJV präsentiert führte zu ersten Signalen aus dem Ministerium, dass gute Aussichten auf Umsetzung bestehen. Wie es scheint, plant das BMJV das Berufsrecht als letzten Reformschritt – maximale Zeit also für alle einschlägigen Verbände, den gemeinsamen Nenner zu finden.

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
 
6
Anzeigenübersicht / Impressum
7
Statistiken
Barometer Land
 
33
Verwalterranking nach Verfahren und Umsätzen
52
Verwalter im Internet
65
Kanzleiranking nach Verfahren und Umsätzen
77
Barometer Bund
8
Namen & Nachrichten
BRAK-HV lehnt Modell der eigenständigen Verwalterkammer ab
 
9
 
Bundestag befragt Bundesregierung zum Condor-Überbrückungskredit
 
10
 
Die Deutsche Kreditwirtschaft positioniert sich zum präventiven Restrukturierungsrahmen
 
11
 
Festschriftverleihung an VorsRiBGH Prof. Dr. Godehard Kayser
 
78
 
Gravenbrucher Kreis nimmt 22. aktives Mitglied auf
 
12
Im Gespräch
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)
Umsetzung der Richtlinie in drei Paketen geplant
40
 
RA Dr. Dirk Hammes
Eigenverwaltung entmystifizieren
47
 
Prof. Dr. Stefan Bratzel
Krise der Automobilbranche – Teilweise ethisch fragwürdiger Umgang
16
 
Propagierte »Rescue Culture« setzt Insolvenzverwalter unter Druck
Sanierungserwartung zu hoch geschraubt?
28
Berater & Kanzleien
Christian Nicolas Bächstädt, Frank Bruder, Nikolaus J. Röver (Acxit Recovery Management)
Möglichst großen Kuchen backen, damit viel zu verteilen ist
36
Kongresse & Tagungen
ZIP-Jahrestagung zum Insolvenzrecht 2019 in Köln
Entfesselung der vorinsolvenzlichen Sanierung?
42
Kongresse & Tagungen
10. Deutscher Privatinsolvenztag in Göttingen
Entschuldungsfrist für alle einheitlich ausgestalten?
68
Kongresse & Tagungen
11. Handelsblatt Symposium Sanierungs- und Insolvenzrecht 2019 in Berlin
Zwischen klarem Fingerzeig und Blick in die Glaskugel
48
Symposien & Vorträge
6. ISR-Jahrestagung in Düsseldorf
Gelebter Gläubigerautonomie auf den Grund gegangen
54
 
Erstes hochschulübergreifendes Thesen-Kolloquium für Unternehmensrestrukturierung in Heidelberg
Erste Thesen für die Außenwelt
51
 
Termine für Ihre Fortbildung
 
34
Standpunkt
Bitte mehr insolvenzrechtlicher Dialog!
RiAG Frank Frind
56
 
Klarstellungen und (haftungsrechtliche) Denkanstöße zum Insolvenz-Sonderkonto
RA Dr. Thomas Kamm
60
 
Der Staat als Geheimniskrämer
RA Joachim Büttner
66
Literatur & Rezensionen
Kommentar »Präventive Restrukturierung«
Orientierung auf finaler Grundlage